Reservestärkungsgesetz, Reservisten

Reservestärkungsgesetz: Reservisten künftig ohne Arbeitgeber-Zustimmung einberufbar

31.05.2026 - 17:10:29 | boerse-global.de

Das neue Reservestärkungsgesetz soll die doppelte Freiwilligkeit abschaffen und die Reserve bis 2033 auf 200.000 Soldaten ausbauen.

Reservestärkungsgesetz: Reservisten künftig ohne Arbeitgeber-Zustimmung einberufbar - Foto: über boerse-global.de
Reservestärkungsgesetz: Reservisten künftig ohne Arbeitgeber-Zustimmung einberufbar - Foto: über boerse-global.de

Verteidigungsminister Boris Pistorius bereitet ein Gesetz vor, das Reservisten künftig zu verpflichtenden Übungen heranziehen kann – auch gegen den Willen ihrer Arbeitgeber.

Der Entwurf des Reservestärkungsgesetzes steht kurz vor einer Einbringung ins Kabinett. Kern der Neuregelung: Die sogenannte „doppelte Freiwilligkeit" soll abgeschafft werden. Bislang braucht die Bundeswehr für Reserveübungen die Zustimmung des Soldaten und seines Arbeitgebers. Künftig könnte die Truppe ehemalige Soldaten per Befehl einberufen – ohne Vetorecht des Chefs.

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Wirtschaft sieht Belastungsprobe

Für Unternehmen bedeutet das eine klare Rechtslage: Sie müssen ihre Mitarbeiter freistellen. Der Reservistenverband begrüßt die Pläne. „Wir brauchen eine verlässliche Reserve", sagte Vizepräsident Esra Limbacher am Samstag. „Ohne ein Mindestmaß an Verbindlichkeit ist die schnelle Einsatzbereitschaft im Krisenfall nicht zu gewährleisten."

Die deutsche Wirtschaft reagiert skeptisch. Der Eingriff in die Personalplanung sei erheblich, warnen Verbände. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel könnten ungeplante Abstellungen zu Engpässen führen.

200.000 Reservisten bis 2033

Das Ziel ist ambitioniert: Die Reserve soll von derzeit rund 60.000 auf 200.000 Soldaten wachsen. Zusammen mit den aktiven Truppen – geplant sind 260.000 bis 265.000 – will Deutschland die Nato-Vorgabe von 460.000 Mann für den Verteidigungsfall erfüllen.

Die geplanten Regelungen im Detail:

  • Altersgrenzen: Reservisten mit weniger als einem Jahr Dienstzeit können bis 45 Jahre verpflichtet werden. Für ehemalige Berufssoldaten gilt die Pflicht bis 65.
  • Übungsturnus: Alle ein bis zwei Jahre sind etwa zwei Wochen Dienst vorgesehen.
  • Höchstdauer: Bis zu drei Wochen jährlich für Kurzdiener, bis zu zwölf Wochen für Soldaten mit mehr als 13 Jahren Dienstzeit.

Ausnahmen sind für Auslandseinsätze oder Katastrophenhilfe vorgesehen.

Milliarden für Verteidigung – aber die Wirtschaft lahmt

Der Vorstoß fällt in eine Zeit massiver finanzieller Anstrengungen. Der Verteidigungshaushalt soll 2027 auf 105,8 Milliarden Euro steigen. Doch die wirtschaftliche Entwicklung gibt Anlass zur Sorge.

Das Ifo-Institut meldete am Samstag: Die privaten Investitionen sanken im ersten Quartal um 0,12 Prozent, während die Staatsausgaben um 1,14 Prozent stiegen. Ifo-Präsident Clemens Fuest warnt: „Die privaten Investitionen stagnieren auf dem Niveau von 2015 – der Staat gibt inzwischen 30 Prozent mehr aus."

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Der Sachverständigenrat schlägt Alarm: Ohne Reformen könnten die Sozialabgaben auf fast 50 Prozent des Bruttolohns steigen.

Reservistenverband fordert mehr

Verbandschef Bastian Ernst verlangt nicht nur neue Regeln, sondern auch bessere Ausrüstung: Uniformen, Gewehre, Fahrzeuge – alles müsse für die wachsende Reserve bereitstehen. Zudem schlägt er vor, die Altersgrenze für Freiwillige von 65 auf 70 Jahre anzuheben. Auch Frauen sieht er als „ungenutzte Ressource" für die Reserve.

Kritiker sprechen bereits von einer „Hintertür zur Wehrpflicht". Das Verteidigungsministerium weist das zurück: Die Sicherheitslage erfordere diese Schritte. Deutschland müsse kriegstüchtig werden – und dazu gehöre eine schlagkräftige Reserve.

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