Reservistengesetz, Arbeitgeber

Reservistengesetz: Arbeitgeber warnen vor massiven Planungsproblemen

01.06.2026 - 10:18:58 | boerse-global.de

Wirtschaftsverbände kritisieren geplante Zwangsübungen für Reservisten scharf. Unternehmen befürchten hohe Belastungen und Planungsunsicherheit.

Reservistengesetz: Arbeitgeber warnen vor massiven Planungsproblemen - Foto: über boerse-global.de
Reservistengesetz: Arbeitgeber warnen vor massiven Planungsproblemen - Foto: über boerse-global.de

Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die geplanten Zwangsübungen für Reservisten. Arbeitgeberpräsident Dulger warnt vor massiven Problemen für Unternehmen.

Die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius sorgen für dicke Luft zwischen Regierung und Wirtschaft. Der Spitzenverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) lehnt das vorgeschlagene Reservistenstärkungsgesetz entschieden ab. Kern des Streits: Statt der bisherigen Freiwilligkeit sollen Reservisten künftig auch im Frieden zu Übungen verpflichtet werden können. Für Unternehmen bedeute dies „erhebliche Planungsunsicherheit und operative Risiken", so BDA-Präsident Rainer Dulger am heutigen Montag.

Anzeige

Neue Gesetze und Pflichten sorgen in der Personalplanung oft für Unsicherheit und rechtliche Risiken. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und teure Bußgelder von bis zu 2.000 € pro Vertrag konsequent zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen jetzt sichern

Das Ende der doppelten Freiwilligkeit

Bislang gilt in Deutschland das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Reservist und Arbeitgeber müssen beide einem Einsatz zustimmen. Genau dieses Prinzip will das Verteidigungsministerium nun kippen. Der Gesetzesentwurf, der Ende Mai 2026 bekannt wurde, sieht vor, dass die Regierung Übungen auch ohne formellen Spannungs- oder Verteidigungsfall anordnen kann.

Betroffen wären alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben – und zwar bis zum 45. Lebensjahr. Für Berufs- und Zeitsoldaten gilt die Pflicht sogar bis 65. Die Übungen sind auf zwei Wochen pro Jahr oder alle zwei Jahre ausgelegt. Die Gesamtdauer ist gedeckelt: Bei kürzerer Dienstzeit auf sechs Monate, bei längerer auf maximal zwölf Monate.

Wirtschaft sieht Wettbewerbsnachteile

Die Arbeitgeber lassen kein gutes Haar an den Plänen. „Das bisherige Freiwilligenmodell hat sich bewährt", betonte Dulger. Die Verbände fordern klare Auskunftsrechte über den Reservistenstatus von Mitarbeitern, um Personalausfälle besser planen zu können.

Besonders kritisch sehen die Unternehmen die finanziellen Anreize für Rekruten. Die geplante monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro stehe in direkter Konkurrenz zu Ausbildungsplätzen, hieß es aus Wirtschaftskreisen. Zwar sieht der Entwurf Kündigungsschutz und Verdienstausfallentschädigung von bis zu 301 Euro pro Tag vor – doch das reicht den Arbeitgebern nicht.

Anzeige

Ob Freistellungen oder kurzfristige Personalengpässe – Arbeitgeber müssen rechtlich stets auf der sicheren Seite stehen. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, welche veralteten Klauseln in Ihren Verträgen seit den letzten Gesetzesänderungen nicht mehr zulässig sind. Kostenlosen Sicherheits-Check für Arbeitsverträge herunterladen

200.000 Reservisten als Zielmarke

Das Verteidigungsministerium will die Zahl der einsatzbereiten Reservisten bis 2035 von aktuell 60.000 auf 200.000 hochschrauben. Hintergrund sind die Nato-Vorgaben: Im Krisenfall benötigt die Bundeswehr insgesamt 460.000 Soldaten. Reservisten-Präsident Patrick Ernst betonte bereits Ende Mai, dass eine starke Reserve für eine glaubwürdige Abschreckung unverzichtbar sei.

Doch der Widerstand formiert sich an mehreren Fronten. Auch die Grünen kritisieren den Entwurf – ihnen fehlt eine Opt-out-Möglichkeit für ehemalige Freiwillige. Und dann ist da noch ein juristisches Problem: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 1. Juni kommt zu dem Schluss, dass das Ministerium rechtswidrig gehandelt habe. Per Erlass hatte es die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 bei Auslandsreisen über drei Monate ausgesetzt. Die Exekutive könne aber nicht eigenmächtig geltendes Recht außer Kraft setzen, so die Gutachter.

Zusätzliche juristische Baustellen

Die Debatte um die Wehrfähigkeit wird von weiteren rechtlichen Problemen begleitet. Bereits am 18. Mai 2026 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundeswehr-Beschleunigungsgesetzes geäußert. Konkret geht es um Regelungen, die unterlegene Bieter bei Vergabeverfahren nur noch auf Schadensersatz verklagen lassen – anstatt den Zuschlag anzufechten. Ab dem 1. Juli 2026 sollen diese Regeln für alle öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten. BDI und DIHK haben bereits Protest angemeldet.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69461697 |