Rettungsdienste warnen: 221 Millionen Euro Loch droht bis 2031
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 13:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Am Tag der geplanten Entscheidung im Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schlagen die Verbände Alarm.
Streit um § 133 SGB V
Die Kritik richtet sich gegen die geplante Neufassung des § 133 SGB V. Die Bundesregierung will die Vergütung im Rettungsdienst strikt an die Entwicklung der Grundlohnsumme koppeln. Ein Bündnis aus ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), DLRG, DRF Luftrettung, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst fordert eine Öffnungsklausel für die Notfallrettung.
Das Problem: Die tatsächlichen Kosten in der Notfallrettung steigen deutlich schneller als die Löhne. Ohne Korrektur im Gesetzestext droht eine Unterfinanzierung von Rettungsmitteln und Personal.
Deckelung gefährdet Refinanzierung
Die Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate verhindert laut Organisationen eine ausreichende Refinanzierung steigender Betriebskosten. Bereits gestern hatte die Johanniter-Unfall-Hilfe betont, dass die geplanten Regelungen die finanzielle Basis der Notfallversorgung gefährden. Auch der Rettungszweckverband München warnte vor Finanzierungslücken in Ballungsräumen.
Die Organisationen fordern den Gesetzgeber auf, die Besonderheiten der Notfallrettung anzuerkennen und aus der strikten Bindung an die Beitragssatzstabilität zu lösen.
Die geplante Deckelung der Vergütung auf die Grundlohnsumme gefährdet die Refinanzierung Ihres Rettungsdienstes. Besonders die Luftrettung droht bis 2031 eine Kostenlücke von 221 Millionen Euro. Dieser Report zeigt konkrete Schritte, wie Sie die Finanzierungslücke kalkulieren und politisch gegensteuern. Jetzt kostenlosen Maßnahmen-Report anfordern
Luftrettung droht Millionenloch
Besonders prekär ist die Lage in der Luftrettung. Berechnungen von ADAC Luftrettung und DRF Luftrettung zeigen: Die Betriebskosten steigen jährlich um drei bis fünf Prozent schneller als die Grundlohnsumme. Die Betreiber prognostizieren bis 2031 eine kumulierte Kostenlücke von rund 221 Millionen Euro.
Für 2029 wird ein Defizit von 45 Millionen Euro erwartet, das bis 2031 auf jährlich 76 Millionen Euro anwachsen könnte. Die Luftretter warnen: Eine solche Unterdeckung gefährdet den hohen Versorgungsstandard.
Gewerkschaften schlagen sich auf die Seite der Retter
Bis 2031 summiert sich die Unterfinanzierung im Rettungsdienst auf Milliarden – zu Lasten der Patientensicherheit. Der Report liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung Ihrer individuellen Kostenlücke sowie einen Musterbrief für die Forderung an den Gesetzgeber. Kostenlosen Report jetzt sichern
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (dfeug) kritisierte das Spargesetz scharf. Von 2027 bis 2029 soll die Vergütung im Rettungsdienst um einen weiteren Prozentpunkt unterhalb der Grundlohnrate gekürzt werden. Die Gewerkschaft rechnet für 2027 mit Minderausgaben der Krankenkassen von 0,3 Milliarden Euro zu Lasten der Anbieter. Bis 2030 könnten sich die Einsparungen auf 1,6 Milliarden Euro summieren.
Auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) verlangte gestern einen Kurswechsel. Das Gesetz schwäche die Notfall- und Intensivversorgung insgesamt. Besonders Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 benötigten eine gezielte Absicherung. Die Fachgesellschaft mahnt: Eine rein fiskalisch motivierte Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge darf nicht zu Lasten der Patientensicherheit gehen.
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