Sabbatical-Urteil, BAG

Sabbatical-Urteil: BAG kippt Urlaubsanspruch im Sonderurlaub

06.06.2026 - 03:05:39 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung: Bei durchgehendem unbezahlten Sonderurlaub entsteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch.

BAG-Urteil zu Sabbaticals: Kein Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub
Sabbatical-Urteil - Ein Kalenderblatt mit einem roten X ĂĽber Daten, daneben juristische Dokumente oder ein Hammer, symbolisiert Urlaubsrecht und unbezahlten Sonderurlaub. 06.06.2026 - Bild: ĂĽber boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechtslage grundlegend geändert.

Kein Urlaubsanspruch bei durchgehendem Sonderurlaub

In einer richtungsweisenden Entscheidung (Az. 9 AZR 315/17) gab das BAG seine frĂĽhere Rechtsprechung auf. Die Richter stellten klar: Wer ein ganzes Jahr im unbezahlten Sonderurlaub ist, sammelt in dieser Zeit keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch an.

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Grundlage ist eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs. Danach entsteht Urlaub nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung. Für Arbeitgeber wird die Planung von Sabbaticals damit kalkulierbarer – keine bösen Überraschungen durch nachträgliche Urlaubsansprüche.

Experten empfehlen dennoch: Schreibt die Modalitäten der Auszeit schriftlich fest. Nur so seid ihr auf der sicheren Seite.

Betriebliche Urlaubssperren sind tabu

Auch bei der Urlaubsgewährung setzen die Gerichte klare Grenzen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entschied Anfang März 2026 (Az. 4 Ta 15/26): Pauschale Regeln, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unzulässig.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt die zusammenhängende Gewährung von Urlaub vor. Arbeitgeber dürfen Urlaubswünsche nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder vorrangige soziale Belange anderer Mitarbeiter dagegensprechen. Eine bloße „betriebliche Übung“ reicht nicht.

Achtung: Eigenmächtig Urlaub nehmen bleibt gefährlich. Das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Urlaubsgeld: GroĂźe Unterschiede zwischen Branchen

Urlaubsgeld ist in der Privatwirtschaft kein Standard. Laut einer aktuellen WSI-Studie erhalten nur 44 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung. In tarifgebundenen Unternehmen sind es 72 Prozent, in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 34 Prozent.

In der Metall- und Elektroindustrie – etwa bei Bosch oder Mercedes-Benz – liegt die Zahlung oft bei 69 Prozent eines Monatsentgelts.

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Rechtlich gilt: Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sondervergütung. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten darf der Arbeitgeber kürzen – pro Krankheitstag um bis zu 25 Prozent des auf einen Arbeitstag entfallenden Jahresdurchschnittsverdienstes. Voraussetzung ist eine entsprechende vertragliche oder betriebliche Regelung.

Probezeit: Diese Urlaubsrechte gelten wirklich

Viele unterschätzen ihre Urlaubsansprüche in der Probezeit. Grundsätzlich entsteht bereits ab dem ersten Arbeitstag ein Teilanspruch – ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat. Der volle Urlaubsanspruch kommt erst nach sechsmonatiger Wartezeit.

Arbeitgeber können Urlaubswünsche in der Probezeit zwar aus betrieblichen Gründen ablehnen. Eine generelle Urlaubssperre für die gesamte Probezeit ist aber gesetzlich nicht vorgesehen.

Neue Grundsicherung: Strengere Regeln fĂĽr Reisen

Für Empfänger der neuen Grundsicherung – die ab 1. Juli 2026 mit veränderten Mitwirkungspflichten gilt – gibt es klare Vorgaben. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld vom Jobcenter besteht nicht. Allerdings fördern zwölf von 16 Bundesländern die Familienerholung für einkommensschwache Haushalte mit täglichen Zuschüssen.

Wichtig: Eine genehmigte Abwesenheit ist maximal 21 Tage im Jahr möglich. Und die Zustimmung der Behörde muss vor Reiseantritt vorliegen – sonst wird's teuer.

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