Sachsen plant Zeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte: 50 Prozent leisten Mehrarbeit
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die sĂ€chsische Landesregierung beabsichtigt, ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte einzufĂŒhren. Mit diesem Schritt soll die Mehrbelastung durch Ăberstunden an den Schulen des Landes kĂŒnftig genauer erfasst und gezielter adressiert werden. Ein konkreter Startzeitpunkt fĂŒr das Vorhaben ist gegenwĂ€rtig allerdings noch unklar.
Studie des Kultusministeriums belegt hohes Pensum
Hintergrund der Initiative sind Daten zur tatsĂ€chlichen zeitlichen Beanspruchung des Schulpersonals. Eine Untersuchung des sĂ€chsischen Kultusministeriums fĂŒr das Schuljahr 2024/25 liefert detaillierte Einblicke in das Arbeitsvolumen: Demnach leisten 50 Prozent der LehrkrĂ€fte unbezahlte Mehrarbeit von knapp 8 Stunden pro Woche.
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Auch auf Leitungsebene fĂ€llt die zeitliche Belastung hoch aus. Laut der Ministeriumsstudie arbeiten 17 Prozent der Schulleitungen mehr als 48 Stunden pro Woche. Die Erhebung stĂŒtzt sich auf eine breite Datenbasis aus der sĂ€chsischen Schullandschaft. Insgesamt nahmen 3.772 LehrkrĂ€fte sowie 386 Schulleitungen an der Befragung teil. Dies entspricht einem Anteil von 14 Prozent aller LehrkrĂ€fte und 19 Prozent aller Schulleitungen in Sachsen.
Gerichtliche HĂŒrden fĂŒr finanzielle EntschĂ€digungen
Die PlĂ€ne fĂŒr eine Erfassung der Arbeitszeit gewinnen vor dem Hintergrund der jĂŒngsten Rechtsprechung zusĂ€tzlich an Bedeutung. In der Vorwoche traf das Bundesverwaltungsgericht eine wegweisende Entscheidung zur VergĂŒtung von Mehrarbeit im Schulbereich: Die Leipziger Richter urteilten, dass kein automatischer Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bei ĂŒberobligatorischer Arbeitsleistung besteht. Um rechtliche AnsprĂŒche zu wahren, muss eine Ăberlastung zwingend formell beim Dienstherrn angezeigt werden.
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Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zugrunde, bei dem das Oberverwaltungsgericht LĂŒneburg einem mittlerweile pensionierten Schulleiter zunĂ€chst eine EntschĂ€digung von 31.435,59 Euro zugesprochen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil der Vorinstanz jedoch auf.
Das geplante sĂ€chsische Modellprojekt setzt an dieser Schnittstelle an. Da AusgleichsansprĂŒche nach der aktuellen Rechtsprechung eine ausdrĂŒckliche Ăberlastungsanzeige voraussetzen, kommt einer verlĂ€sslichen Dokumentation der realen Arbeitsstunden im Schulalltag eine zentrale Rolle zu.
