Sammelfahrten als Arbeitszeit: EuGH-Urteil kostet Arbeitgeber Millionen
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 20:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Herbst 2025 klargestellt: Ordnet der Arbeitgeber Sammelfahrten vom Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten an, zählen diese als vollwertige Arbeitszeit (Az. C-110/24). Besonders Branchen wie Handwerk, Bau, Reinigung und Außendienst sind betroffen.
Die finanzielle Wirkung ist direkt spürbar. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Werden Fahrtzeiten nicht vergütet, drohen Nachzahlungen. Beispiel gefällig? Bei 90 Minuten täglicher Fahrt im Firmenfahrzeug entstehen rund 20 Euro Nachzahlungsanspruch pro Tag. Experten warnen: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende – es sei denn, einzelvertragliche Ausschlussfristen greifen.
Unfallschutz im Homeoffice: Wo die Grenzen liegen
Das Hessische Landessozialgericht hat im Frühjahr 2026 die Regeln für Unfälle im Homeoffice weiter geschärft. Der Weg zum Einkauf während der Arbeitszeit kann ein versicherter Arbeitsunfall sein – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
In einem Fall erkannte das Gericht den Schutz an: Die Person arbeitete in Vollzeit-Homeoffice mit festen Pausenzeiten und Terminvorgaben. In einem anderen Fall lehnte es den Schutz ab – dort gab es freie Zeiteinteilung beim mobilen Arbeiten. Entscheidend ist die „Handlungstendenz zur Fortsetzung der Arbeit“. Mehrere Revisionen liegen beim Bundessozialgericht.
Hitzeschutz: Pflichten für Arbeitgeber
Bei Temperaturen über 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln. Die IG BAU erinnert an die Pflichten: Trinkwasser bereitstellen, Sonnenschutz organisieren, Schattenplätze schaffen. In der Schweiz haben einzelne Unternehmen bereits Konsequenzen gezogen: Bei extremer Hitze wird der Arbeitstag auf sechs Stunden verkürzt – das senkt das Unfallrisiko.
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Brückensperrung in Bonn: Verkehrskollaps droht
Mitte Juli beginnt der Abriss einer Vorlandbrücke der Bonner Nordbrücke. Die Brücke ist seit Anfang Juni wegen schwerer Schäden komplett gesperrt. Bis zu 100.000 Fahrzeuge täglich müssen großräumig umgeleitet werden. Für den regionalen Wirtschaftsverkehr bedeutet das erhebliche Verzögerungen.
Brennerkonflikt: EuGH-Gutachten sorgt für Klarheit
Am 16. Juli 2026 erklärte der Generalanwalt am EuGH: Wesentliche Tiroler Maßnahmen wie das Nachtfahrverbot und sektorale Fahrverbote verstoßen gegen Unionsrecht. Nur die Blockabfertigung ist zulässig. Das endgültige Urteil im Rechtsstreit zwischen Italien und Österreich wird 2027 erwartet.
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Der Transitdruck bleibt enorm: Im ersten Halbjahr 2026 passierten bereits 1,26 Millionen Lastkraftwagen die Tiroler Alpenübergänge.
Stauwarnung zum Ferienbeginn
Für den Ferienstart in Nordrhein-Westfalen am Freitag, den 17. Juli 2026, prognostizieren Verkehrsclubs massive Staus – besonders am Nachmittag. Zahlreiche Baustellen und hohes Reiseaufkommen sind die Gründe. Unternehmen im Güterverkehr müssen zudem das erweiterte Samstags-Fahrverbot für Lastkraftwagen im Juli und August beachten.
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