Sanierungsfahrplan, Praxisleitfaden

Sanierungsfahrplan: Ab 1. Dezember 2026 ist nur Version 2.7.x zulÀssig

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 03:55 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Praxisleitfaden unterstĂŒtzt Energieberatende bei WEG-Sanierungen; ab Dezember 2026 ist fĂŒr SanierungsfahrplĂ€ne Version 2.7.x vorgeschrieben.
Moderne Wohnanlage bei Sonnenlicht zur Veranschaulichung energetischer Sanierungsprojekte. Illustration mit AI erstellt.

Das GebĂ€udeforum klimaneutral und die Energieeffizienz-Expertenliste haben einen neuen Praxisleitfaden zur Finanzierung energetischer Sanierungen in WohnungseigentĂŒmergemeinschaften (WEG) herausgegeben. Die Publikation richtet sich gezielt an Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste, um diese bei der komplexen Strukturierung von Sanierungsvorhaben und der zugehörigen Finanzierungsberatung fĂŒr MehrparteienhĂ€user zu unterstĂŒtzen.

UnterstĂŒtzung bei komplexen Beschluss- und Förderprozessen

Energetische Maßnahmen in WohnungseigentĂŒmergemeinschaften gelten in der Praxis als besonders anspruchsvoll, da heterogene EigentĂŒmerstrukturen und formale Beschlusswege die Planung oft verzögern.

Der neue Leitfaden soll Energieberatenden praxistaugliche Werkzeuge an die Hand geben, um diese HĂŒrden zu ĂŒberwinden. Neben methodischen Hinweisen zur Moderation und Beratung enthĂ€lt das Werk konkrete Musterrechnungen sowie spezifische Arbeitshilfen fĂŒr die Praxis.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der frĂŒhzeitigen Abstimmung der finanziellen Mittel. Da Bund, LĂ€nder und Kommunen jeweils eigenstĂ€ndige Förderprogramme zur VerfĂŒgung stellen, empfiehlt das GebĂ€udeforum klimaneutral den Gemeinschaften, die vorhandenen Förderangebote bereits zu Beginn der Projektierung fest in den Finanzierungsplan zu integrieren.

Zudem bietet das Forum flankierende kostenfreie E-Learning-Module an. Beratende aus der Energieeffizienz-Expertenliste können ĂŒber diese Weiterbildungsangebote Fortbildungspunkte erwerben; weiterfĂŒhrende Informationen dazu stehen auf der Themenseite des GebĂ€udeforums klimaneutral bereit.

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Gesetzliche Neuerungen und technische Vorgaben

Die Relevanz einer fundierten Beratung wird auch durch die verÀnderten gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstrichen. Wie Branchenbeobachter in FachbeitrÀgen darlegen, ersetzt das GebÀude-Modernisierungsgesetz (GModG) das bisherige GebÀudeenergiegesetz (GEG). WÀhrend einzelne Bausteine der Reform erst 2029 in Kraft treten, greifen neue Regelungen zu den Energieausweisen bereits jetzt.

Immobilienexperten warnen zudem davor, dass Betroffene bei Maßnahmen wie dem Heizungstausch oft zu spĂ€t aktiv werden. Verwalter sowie die Wohnungswirtschaft seien angehalten, stets die gesamten Kosten im Blick zu behalten und Fördermittel mit vorausschauenden Vorkehrungen abzusichern.

ErgĂ€nzend dazu mĂŒssen Energieberater aktuelle Fristen bei der technischen Erstellung von SanierungsfahrplĂ€nen beachten. Nach Angaben des Bundesamts fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des dena-GebĂ€udeforums löst die iSFP-Druckapplikation 2.7.1 die VorgĂ€ngerversion 2.6.1 ab. Zwischen dem 7. Oktober und dem 30. November 2026 sind beide Versionen noch parallel zulĂ€ssig.

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Ab dem 1. Dezember 2026 mĂŒssen jedoch ausnahmslos alle individuellen SanierungsfahrplĂ€ne mit der Version 2.7.x ausgegeben werden. Ein im Rahmen der Bundesförderung fĂŒr Energieberatung fĂŒr WohngebĂ€ude (EBW) geförderter Sanierungsfahrplan bleibt dabei die Voraussetzung, um spĂ€tere Förderungen ĂŒber die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.

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