Scan-Cars ab Juli: 1.000 Kennzeichen pro Stunde legal
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 00:14 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitgeber müssen zwischen betrieblichen Interessen und den Persönlichkeitsrechten ihrer Mitarbeiter abwägen – die Vorgaben sind streng.
Wann ist Tracking erlaubt?
Eine klare Rechtsgrundlage ist Pflicht. Sobald sich Geodaten einem bestimmten Fahrer zuordnen lassen, liegt ein Personenbezug vor, warnt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Die Verarbeitung zur Vertragserfüllung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Häufiger stützen sich Unternehmen auf ein berechtigtes Interesse. Etwa zur Routenoptimierung oder zum Diebstahlschutz. Entscheidend sind Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine lückenlose Kontrolle von Fahrverhalten oder Pausenzeiten? Unzulässig.
Die Einwilligung des Arbeitnehmers taugt im laufenden Arbeitsverhältnis oft nicht. Wegen der hierarchischen Abhängigkeit sehen Juristen sie als ungeeignetes Instrument für umfassende Überwachung.
Privatnutzung: Strengere Regeln
Darf der Wagen auch privat genutzt werden, verschärfen sich die Anforderungen. Tracking während der Freizeit ist untersagt. Technisch müssen Fahrzeuge dafür einen sogenannten Privacy-Schalter haben. Der Fahrer kann damit die Standortübermittlung für private Fahrten deaktivieren.
Hinzu kommen umfassende Informationspflichten nach der DSGVO. Mitarbeiter müssen transparent erfahren: Welche Daten werden erhoben? Zu welchem Zweck? Wie lange bleiben sie gespeichert?
Betriebsrat hat ein Wörtchen mitzureden
Ab Juli 2026 sind Scan-Cars mit 1.000 Kennzeichen pro Stunde legal – doch GPS-Tracking im eigenen Fuhrpark bleibt streng reguliert. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Tracking DSGVO-konform einführen, Privacy-Schalter umsetzen und den Betriebsrat rechtssicher einbinden. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Bei der Einführung von GPS-Tracking hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Grundlage ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz. Fehlt eine Arbeitnehmervertretung, rückt die informierte Einwilligung der Beschäftigten in den Fokus – die Freiwilligkeit wird dabei kritisch geprüft.
Diese Regeln ergänzen die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung. Ein BAG-Beschluss vom September 2022 verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, die Erfassung muss aber sichergestellt sein.
Externe Überwachung: Scan-Cars sind ab Juli legal
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es mit § 63g Straßenverkehrsgesetz eine bundesweite Basis für Scan-Cars zur Parkraumkontrolle. Die Fahrzeuge erfassen bis zu 1.000 Kennzeichen pro Stunde. Daten von korrekt parkenden Autos müssen sofort gelöscht werden. Pilotversuche in Baden-Württemberg zeigten deutliche Effizienzsteigerungen.
Infrastrukturdaten: Hersteller liefern anonymisiert
Mercedes-Benz und andere nutzen anonymisierte Flottendaten, um die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Basis ist das EU-Datengesetz seit September 2025. Sensordaten erkennen Schlaglöcher oder erstellen digitale Verkehrszeichenkataster. Die Übermittlung erfolgt aggregiert und anonymisiert – ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Betriebsrat muss bei GPS-Einführung zwingend zustimmen – fehlt die Vereinbarung, drohen Bußgelder. Unser Muster hilft Ihnen, die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG rechtskonform zu gestalten. Muster-Betriebsvereinbarung jetzt sichern
Neue Hürde: KI-Verordnung ab August
Ab dem 2. August 2026 greifen zentrale Vorgaben der EU-KI-Verordnung. Das betrifft besonders Hochrisiko-KI in Personalprozessen. Betriebe müssen ihre Systeme erfassen, Risiken bewerten und Compliance-Maßnahmen umsetzen. Der digitale Arbeitsschutz wird damit noch komplexer.
