Schädlingsbekämpfung, Giftköder

Schädlingsbekämpfung: Giftköder ohne Befall ab sofort verboten

02.07.2026 - 15:31:29 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 verbietet Deutschland die präventive Auslage von Nagetiergiften. Strengere Auflagen und Fristen für Landwirte treten in Kraft.

Neue Regeln für Rattengift: Dauerbeköderung ab Juli 2026 verboten
Schädlingsbekämpfung - Eine Rattenfalle oder Köderstation in Nahaufnahme, im Hintergrund verschwommen eine Industrie- oder Agrarlandschaft. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für die Bekämpfung von Ratten und Mäusen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit giftigen Wirkstoffen untersagt. Ziel: Der vorsorgliche Einsatz von Giftködern ohne konkreten Schädlingsbefall soll unterbunden werden.

Strengere Auflagen für Rodentizide

Mit der neuen Regelung ist die Zulassung von Antikoagulanzien seit Ende Juni 2026 an strikte Voraussetzungen geknüpft. Eine Anwendung ist nur noch zulässig, wenn zuvor ein tatsächlicher Befall festgestellt wurde. Der Schädlingsexperte Michael Prior betont: Die rein präventive Ausbringung von Giftködern ist nicht mehr gestattet.

Die maximale Dauer einer Bekämpfungsmaßnahme wurde auf 35 Tage begrenzt. Während dieser Zeit ist eine wöchentliche Kontrolle der Köderstellen Pflicht. Zugelassen sind die Mittel nur für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkundenachweis. Bei der Ausbringung gilt ein Mindestabstand von fünf Metern zu Oberflächengewässern. In der Kanalisation müssen spezielle Köderschutzstationen verwendet werden.

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Fristverlängerung für Landwirte bis 2030

Während das Verbot der Dauerbeköderung sofort in Kraft trat, gewährte der Bundesrat bei den Qualifikationsanforderungen für Landwirte einen zeitlichen Aufschub. In einem Beschluss von Juni 2026 wurde die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis zur Nagetierbekämpfung um drei Jahre verlängert. Sie endet nun am 28. Juli 2030 statt wie ursprünglich geplant im Sommer 2027.

Der Hintergrund: Über 250.000 landwirtschaftliche Betriebe müssten geschult werden – innerhalb der alten Frist war das nicht realisierbar. Zudem steht eine finale Abstimmung zur technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 541) noch aus.

Ökologische Folgen und Alternativen

Die Verschärfung der Richtlinien erfolgt vor dem Hintergrund erheblicher ökologischer Bedenken. Anton Friesen vom Umweltbundesamt warnt: Die Gifte führen zu einem qualvollen Tod der Nagetiere und reichern sich in der Nahrungskette an. Untersuchungen des Leibniz-Instituts zeigen: In Berlin sind über 80 Prozent der Habichte mit entsprechenden Wirkstoffen belastet. Die Artenschützerin Caroline Seige berichtet vom Sterben ganzer Spatzenkolonien infolge der Gifteinwirkung.

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Hinzu kommt: Ratten entwickeln zunehmend Resistenzen gegen bestimmte Wirkstoffe. Als Alternativen rücken digitale Schlagfallen in den Fokus, die eine giftfreie Überwachung und Bekämpfung ermöglichen. Auch der Wirkstoff Cholecalciferol wird als Option genannt – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

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