Scheckeinzug, Bundesbank

Scheckeinzug: Bundesbank schaltet Infrastruktur Ende 2027 endgültig ab

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wegen sinkender Nutzung und hoher Abwicklungskosten endet das inländische Scheckinkasso; betroffene Organisationen müssen bis Ende 2027 umstellen.
Ein minimalistischer Banktresor-Flur mit gedämpftem Licht und reflektierenden Steinböden. Illustration mit AI erstellt.

Die Deutsche Bundesbank stellt das Einzugsverfahren für inländische Schecks zum 31.12.2027 ein. Ab dem Jahr 2028 schaltet die Notenbank die technische Infrastruktur für das Scheckinkasso endgültig ab. Eine Einreichung von Schecks über diesen Weg ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Ab dem 1.1.2028 werden auch die Geschäftsbanken die bisherige Infrastruktur zur automatischen Verrechnung inländischer Schecks nicht mehr nutzen.

Drastischer Rückgang der Nutzung und hohe Abwicklungskosten

Hintergrund der Entscheidung sind vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des papiergebundenen Bezahlmittels. Als zentrale Gründe für die Einstellung gelten die Kosten der papiergebundenen Abwicklung sowie die fehlende vollständige Automatisierung des Prozesses.

Die Bedeutung des Zahlungsmittels hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Wurden im Jahr 2007 noch rund 75,5 Mio. Schecks eingelöst, waren es im Jahr 2024 nur noch etwa 2 Mio. Stück. Dieser Wert entsprach lediglich 0,01 % aller bargeldlosen Transaktionen.

Im Jahr 2023 wies die Zahlungsverkehrsstatistik der Bundesbank noch 2,6 Mio. Schecktransaktionen mit einem Gesamtumsatz von rund 20,6 Mrd. Euro aus. Der jährliche Rückgang der Schecknutzung beziffert sich derzeit auf etwa 20–30 %.

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Handlungsbedarf für Unternehmen, Vereine und Organisationen

Von der Abschaltung der Verrechnungsinfrastruktur sind insbesondere Firmen, Vereine und andere Organisationen betroffen, bei denen der Scheck mitunter noch in bestehenden Geschäftsprozessen verankert ist. Diese Akteure müssen ihre Verfahren bis Ende 2027 verbindlich auf andere Zahlungswege umstellen.

Betroffenen Institutionen wird nahegelegt, ihre Abläufe frühzeitig zu analysieren und diesbezüglich Kontakt mit ihrer Bank aufzunehmen. Im allgemeinen Geschäftsverkehr besteht zudem keine Pflicht zur Annahme: Händler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Schecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Voranschreitende Umstellung auf elektronische Bezahlmethoden

Im Bankensektor hat der Wandel bereits vor längerer Zeit eingesetzt. Viele deutsche Banken und Sparkassen haben den regulären Scheckverkehr im Vorfeld bereits eingestellt. Für Bankkunden bedeutet diese Entwicklung die Umstellung auf mobile Apps sowie elektronische Überweisungen.

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Für den Zahlungsverkehr stehen den Marktteilnehmern etablierte digitale und bargeldlose Alternativen zur Verfügung. Neben der klassischen SEPA-Überweisung und der SEPA-Echtzeitüberweisung zählen dazu Kartenzahlungen, das reguläre Online-Banking sowie Dienste wie PayPal, Apple Pay und Giropay.

Bis zum Ablauf der Frist am 31.12.2027 verbleibt den Beteiligten Zeit, um verbliebene analoge Prozesse vollständig durch diese elektronischen Systeme zu ersetzen.

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