Schleswig-Holstein fördert 38 Inklusionsprojekte mit 3,4 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 14:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
FachbeitrĂ€ge beleuchten gegenwĂ€rtig die praktischen Schwierigkeiten bei der Anpassung von ArbeitsplĂ€tzen an die spezifischen BedĂŒrfnisse von BeschĂ€ftigten mit Behinderungsgraden sowie die betriebliche Integration neuer FachkrĂ€fte. WĂ€hrend rechtliche Vorgaben und Förderinstrumente Rahmenbedingungen setzen, stellen bĂŒrokratische Verfahren und individuelle Anforderungen Betriebe sowie BeschĂ€ftigte vor komplexe Aufgaben.
Gesetzliche Vorgaben und Hilfsmittel am Arbeitsplatz
Ein zentraler Bestandteil der Arbeitsplatzanpassung ist die Ausstattung mit geeigneten Hilfsmitteln. GemÀà § 84 Abs. 1 SGB IX werden Hilfsmittel erfasst, die behinderungsbedingte EinschrĂ€nkungen der gesellschaftlichen Teilhabe ausgleichen sollen, wobei barrierefreie Computer ausdrĂŒcklich als Beispiel genannt werden.
Der Leistungsumfang umfasst nach Absatz 2 auch die notwendige Unterweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung und Anpassung der Hilfsmittel. Im Bereich der Eingliederungshilfe greifen diesbezĂŒglich Regelungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 SGB IX.
Voraussetzung fĂŒr entsprechende Leistungen ist nach § 99 SGB IX eine wesentliche EinschrĂ€nkung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei schreibt das Gesetz keine feste Zahl von Schulungsstunden vor, wĂ€hrend § 117 SGB IX ein individuelles, zielorientiertes Gesamtplanverfahren unter Beteiligung der Betroffenen vorschreibt. Gegen ablehnende Bescheide besteht grundsĂ€tzlich eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Grad der Behinderung und rechtliche Schutzrechte
FĂŒr betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber spielen der Grad der Behinderung (GdB) und der damit verbundene Status eine wesentliche Rolle. Die Schwerbehinderteneigenschaft setzt einen GdB von mindestens 50 voraus (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
Ein Absinken des Werts von 50 auf 40 kann rechtliche Folgen fĂŒr den besonderen KĂŒndigungsschutz, den Zusatzurlaub sowie den Anspruch auf die Altersrente fĂŒr schwerbehinderte Menschen haben.
Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist ĂŒber die Agentur fĂŒr Arbeit bereits ab einem GdB von 30 möglich und begrĂŒndet den besonderen KĂŒndigungsschutz nach den §§ 168 ff. SGB IX, bei dem das Integrationsamt einer KĂŒndigung zustimmen muss.
Steuerlich sieht § 33b EStG PauschbetrÀge vor, die seit einer Reform 2021 unverÀndert gelten. Sie beginnen bei einem GdB von 20 mit 384 Euro jÀhrlich und steigen gestaffelt an: 620 Euro bei GdB 30, 860 Euro bei GdB 40, 1.140 Euro bei GdB 50, 1.440 Euro bei GdB 60, 1.780 Euro bei GdB 70, 2.120 Euro bei GdB 80, 2.460 Euro bei GdB 90 und 2.840 Euro bei GdB 100. Bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl belÀuft sich der Betrag unabhÀngig vom GdB auf 7.400 Euro.
FĂŒr Begutachtungsverfahren gilt die Sechste Ănderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung, die fĂŒr Verfahren im Jahr 2026 maĂgeblich ist. Sie regelt primĂ€r die Bewertungsmethoden in Teil A und die Erkrankungstabellen in Teil B. Dabei steht die Teilhabe im Vordergrund, die Diagnose allein bestimmt die Höhe des GdB nicht.
Zudem lĂ€sst der GdB keinen RĂŒckschluss auf die ArbeitsfĂ€higkeit zu; Beruf und Wohnsituation sind fĂŒr die Bemessung unerheblich. Einzelwerte werden nicht addiert, und eine Erhöhung erfolgt nur, wenn eine zusĂ€tzliche Gesundheitsstörung den Gesamtwert um mindestens zehn Punkte beeinflusst. Eine pauschale Absenkung bestehender Einstufungen ist nicht angeordnet.
Rechtliche Abgrenzungen zeigen sich auch in der Rechtsprechung. Das Landessozialgericht Hamburg wies mit Beschluss vom 14. September 2026 (Az. L 3 SB 25/26 B ER) einen Eilantrag auf Zuerkennung des Merkzeichens aG und eine vorlÀufige Anhebung des GdB von 30 auf 80 ab.
Das Gericht stellte fest, dass eine Ă€rztliche Empfehlung zur Pkw-Nutzung keine auĂergewöhnliche Gehbehinderung belegt und Pflegegrad 2 nach § 14 SGB XI weder eine feste GdB-Zahl noch automatisch das Merkzeichen begrĂŒndet. Nach § 229 Abs. 3 SGB IX setzt das Merkzeichen eine erhebliche mobilitĂ€tsbezogene TeilhabebeeintrĂ€chtigung voraus, die einem GdB von mindestens 80 entspricht.
Praktische Inklusion und Förderprogramme
Neben individuellen AnsprĂŒchen existieren Förderungen auf Landesebene. Schleswig-Holstein unterstĂŒtzt 38 neue Vorhaben fĂŒr Barrierefreiheit und Inklusion mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro.
Davon entfallen rund 2,1 Millionen Euro auf 33 investive Vorhaben aus dem Fonds fĂŒr Barrierefreiheit sowie rund 1,3 Millionen Euro auf fĂŒnf Projekte der Tandemförderung âInklusion vor Ortâ des Landes und der Aktion Mensch.
Die Mittel richten sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und kirchliche TrĂ€ger, wie auch Andrea Tschacher als Sprecherin fĂŒr Menschen mit Behinderungen der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein hervorhob.
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Betriebliche Praxis zeigte sich zudem im Saarland: Beim bundesweiten Aktionstag âSchichtwechselâ begleitete der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald einen Vormittag lang Arbeiten bei der DPS SAARWORK GmbH, unter anderem bei der Konfektionierung eines Musterkoffers sowie beim Verpacken von Geschirrsets und Wasserspeichermatten. Das auf die Förderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierte Unternehmen bietet Industriedienstleistungen an und beschĂ€ftigt rund 125 Personen, davon etwa 40 am Standort St. Wendel.
Herausforderungen bei der Arbeitsförderung und FachkrÀfteintegration
Zur UnterstĂŒtzung der BeschĂ€ftigung fordert der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Verbesserungen an den Schnittstellen. Die IT-Systeme der Bundesagentur fĂŒr Arbeit sollen anschlussfĂ€hig an Fachanwendungen kommunaler TrĂ€ger und Dritter gestaltet werden, orientiert an Konzepten wie dem digitalen Sozialportal und dem One-Stop-Shop-Prinzip.
Zugleich kritisierte die LÀnderkammer am SGB III vorgesehene PlÀne, den Mindestumfang geförderter Weiterbildungen von 120 auf 90 Stunden zu senken, und forderte eine anteilige Finanzierung zusÀtzlicher Kosten aus Bundesmitteln statt allein aus Beitragsmitteln der Arbeitsagentur.
Zudem gelten im SGB II spezifische Nachweispflichten: Nach § 56 SGB II mĂŒssen erwerbsfĂ€hige Leistungsberechtigte ArbeitsunfĂ€higkeiten unverzĂŒglich anzeigen und die Bescheinigung vor Ablauf des dritten Kalendertages vorlegen.
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Die elektronische AU ersetzt die Vorlagepflicht beim Jobcenter im Oktober 2026 noch nicht; dies entfÀllt erst ab dem 1. Januar 2027 unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Parallel dazu steht die betriebliche Eingliederung internationaler ArbeitskrĂ€fte im Fokus. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft belief sich das entgangene Produktionspotenzial infolge des gesamten FachkrĂ€ftemangels im Jahr 2024 auf rund 49 Milliarden Euro, mit einer Prognose von 74 Milliarden Euro bis 2027. Im OECD-Ranking zur AttraktivitĂ€t fĂŒr hochqualifizierte auslĂ€ndische FachkrĂ€fte belegte Deutschland im Jahr 2023 Platz 15 von 38 LĂ€ndern, wĂ€hrend die Bundesagentur fĂŒr Arbeit fĂŒr 2025 insgesamt 157 Berufsgattungen als Engpassberufe auswies.
Bei der BeschĂ€ftigungsentwicklung sank die Zahl deutscher BeschĂ€ftigter binnen eines Jahres um 269.000 auf knapp 29 Millionen, wĂ€hrend die Zahl auslĂ€ndischer BeschĂ€ftigter um 194.000 auf ĂŒber 5,9 Millionen stieg. Dies entspricht einem Netto-RĂŒckgang der BeschĂ€ftigung um 75.000, wobei 17 % der BeschĂ€ftigten einen auslĂ€ndischen Pass halten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden besitzen 56 % der Köchinnen und Köche in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte, und auch in anderen Engpassfeldern liegt der Anteil ĂŒber dem Durchschnitt.
Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen wiesen darauf hin, dass Bau-, Maler-, Stuckateur- und Dachdeckerbetriebe AuftrĂ€ge ohne auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte nicht abarbeiten können, und verlangten verlĂ€ssliche Rahmenbedingungen sowie zĂŒgige Anerkennungsverfahren.
Eine Studie unterstrich zudem, dass ein Wegfall syrischer FachkrĂ€fte VersorgungsengpĂ€sse nach sich zöge; zuletzt waren rund 5.300 syrische Ărzte in Deutschland tĂ€tig.
Besonders im Gesundheitswesen gestalten sich Eingliederungsprozesse langwierig. Das gemeinsame Programm âTriple Winâ der Bundesagentur fĂŒr Arbeit und der GIZ vermittelte seit 2013 mehr als 8000 PflegekrĂ€fte und ĂŒber 600 Auszubildende an mehr als 400 Einrichtungen; die Einreise erfolgt meist sechs bis zwölf Monate nach Beginn des Prozesses.
Nach Angaben des RegierungsprÀsidiums Stuttgart dauern AnpassungslehrgÀnge in der Pflege im Durchschnitt weitere acht bis elf Monate, was zusammen mit dem mehrmonatigen Anerkennungsverfahren eine Gesamtzeit von elf bis 15 Monaten ergibt.
In der Pflegebranche kommt mittlerweile mehr als jeder fĂŒnfte BeschĂ€ftigte aus dem Ausland. WĂ€hrend der Helferanteil bei deutschen BeschĂ€ftigten bei gut 12 % liegt, betrĂ€gt er bei auslĂ€ndischen Mitarbeitern insgesamt fast 36 %, bei solchen mit anerkanntem Berufsabschluss gut 29 % und bei Personen mit Studienabschluss 12,5 %.
