Schülerarbeit, Grenzen

Schülerarbeit: Neue Grenzen für 13-Jährige – maximal zwei Stunden täglich

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Jugendliche ab 13 Jahren dürfen unter Auflagen arbeiten, während die Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert.

Schüler-Minijobs: Neue Regeln und Debatte um Reform
Ein Jugendlicher trägt Zeitungen in einer Wohngegend aus, um den rechtlichen Rahmen für Schülerjobs zu verdeutlichen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland arbeiten – aber nur unter strengen Auflagen. Die rechtlichen Grenzen sind klar: Maximal zwei Stunden täglich, nie zwischen 18 und 8 Uhr und niemals während der Schulzeit. Die Eltern müssen zustimmen.

Minijob-Reform: Schüler bleiben außen vor

Die große arbeitsrechtliche Debatte dreht sich derzeit um die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission will den Sonderstatus für Minijobber abschaffen – etwa 6,8 Millionen Menschen sind betroffen, von denen nur 21 Prozent Rentenbeiträge zahlen. Doch für Schüler soll es eine Ausnahme geben.

Bundeskanzler Merz stellte klar: Eine komplette Abschaffung des Minijob-Modells ist nicht geplant. Der Sonderstatus für Schüler bleibt erhalten – der Einstieg in den Arbeitsmarkt soll nicht durch zusätzliche Abgaben erschwert werden. Seit dem 1. Juli 2026 können bereits befreite Minijobber einmalig in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren.

Was Schüler verdienen dürfen

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro greift für 13- bis 14-Jährige nicht. Üblich sind in diesem Segment zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde. Solange die tägliche Arbeitszeit zwei Stunden nicht überschreitet, bleibt der Verdienst meist steuerfrei.

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Erlaubte Tätigkeiten sind unter anderem:
- Zeitungen und Prospekte austragen
- Nachhilfe geben und Babysitten
- Leichte Gartenarbeit und Haustierbetreuung
- Botengänge und Einkäufe (ohne Alkohol und Tabak)
- Mithilfe in landwirtschaftlichen Betrieben

Ferienjobs ab 15: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Ab 15 Jahren erweitern sich die Möglichkeiten deutlich. In den Schulferien dürfen Jugendliche bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten – bis zu acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden pro Woche. Der Arbeitszeitraum liegt zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Auch hier ist die Zustimmung der Eltern Pflicht.

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Die Wirtschaft drängt auf weitere Flexibilisierung. Die Wirtschaftskammer Burgenland schlug Ende Juli vor, für minderjährige Lehrlinge eine Vier-Tage-Woche mit bis zu zehn Stunden täglich zu ermöglichen. Die Gewerkschaft NGG warnt dagegen vor einer Aufweichung des Achtstundentags – längere Arbeitszeiten erhöhten das Unfallrisiko und erschwerten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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