Schülerjobs: DGB warnt vor fehlender Mindestlohn-Garantie für unter 18
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 05:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vor den Sommerferien veröffentlicht die DGB-Jugend einen Leitfaden für Schüler, die jobben wollen. Die Regeln sind streng – und die Bezahlung oft schlechter als gedacht.
Wer in den Sommerferien Geld verdienen will, muss einiges beachten. Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Jugend) hat am Dienstag einen umfassenden Leitfaden für Schüler veröffentlicht, die in der unterrichtsfreien Zeit arbeiten möchten. Die Publikation kommt zu einem Zeitpunkt, an dem gleich mehrere politische Debatten über die Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes laufen.
Ob Ferienjobber oder festangestellte Kräfte – rechtssichere Arbeitsverträge sind die Basis für jedes Beschäftigungsverhältnis und schützen Arbeitgeber vor teuren Bußgeldern. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen
Strenge Altersgrenzen und Arbeitszeiten
Die gesetzlichen Regelungen sind strikt nach Altersstufen gestaffelt. Für 13- und 14-Jährige gilt: Nur leichte Tätigkeiten sind erlaubt, maximal zwei Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Eine Ausnahme gibt es für die Landwirtschaft – hier sind bis zu drei Stunden pro Tag möglich.
15- bis 17-Jährige haben mehr Spielraum: Bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche sind erlaubt, der Arbeitszeitrahmen liegt zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Allerdings gilt eine Beschränkung auf maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Wer bereits 16 ist, darf in der Gastronomie sogar bis 22:00 Uhr arbeiten, im Schichtbetrieb bis 23:00 Uhr.
Die Pausenregelungen sind ebenfalls klar definiert: Bei Schichten zwischen 4,5 und 6 Stunden gibt es 30 Minuten Pause, bei längeren Schichten mindestens 60 Minuten. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit genauen Angaben zu Tätigkeit, Dauer und Vergütung ist Pflicht.
Das Problem mit dem Mindestlohn
Ein zentraler Punkt der Warnung: Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro gilt für Minderjährige unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht. Das kommt für viele Schüler überraschend.
Die DGB-Jugend weist darauf hin, dass Tarifverträge oft bessere Konditionen bieten – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber daran gebunden ist. Fehlt ein solcher Vertrag, bleibt die Bezahlung Verhandlungssache. Grundsätzlich gilt: Gefährliche Arbeiten sind für alle unter 18 Jahren strikt verboten.
Die korrekte Dokumentation von Arbeitsstunden und Pausen ist laut BAG-Urteil für alle Unternehmen verpflichtend, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Mit diesem Gratis-E-Book erhalten Sie eine praktische Mustervorlage für Stundenzettel und alle wichtigen Infos zu gesetzlichen Ruhezeiten auf einen Blick. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
Reformstau beim Jugendarbeitsschutz
Die Veröffentlichung fällt in eine Phase intensiver politischer Diskussionen. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese kündigte am Dienstag an, eine Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorantreiben zu wollen. Das Gesetz stammt aus den 1970er Jahren.
Drese kritisierte die aktuellen Regelungen als veraltet und bürokratisch. Besonders problematisch: Es fehlt an Ärzten, die die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen für junge Arbeitnehmer durchführen können. Das Landeskabinett hat einen Vorschlag für den Bundesrat verabschiedet, der ähnliche Regelungen zusammenfassen und bürokratische Hürden abbauen soll.
Flexiblere Arbeitszeiten in der Diskussion
Parallel dazu gibt es Überlegungen auf Bundesebene, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Grenze zu ersetzen. Die Wochenhöchstgrenze von 48 Stunden gemäß EU-Vorgaben bliebe bestehen, doch die tägliche Flexibilität würde steigen. Arbeitsministerin Bärbel Bas will den Entwurf noch im Juni vorlegen.
Frühe Ferienstarttermine unter Beschuss
Auch der Zeitpunkt der Ferien selbst steht in der Kritik. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) fordert einen bundesweiten Start der Sommerferien frühestens am ersten Juli-Wochenende. Der Grund: In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beginnen die Ferien bereits am 29. Juni. Das verkürze die Abiturprüfungszeit und erhöhe den Druck auf Schüler und Lehrer gleichermaßen. Für Schüler bedeutet das: Das Zeitfenster für die gesetzlich erlaubten vier Wochen Ferienarbeit verschiebt sich entsprechend.
