Schufa-Skandal: 68 Millionen DatensÀtze in Schattendatenbank
Veröffentlicht am: 16.07.2026 um 20:33 Uhr | Redaktion boerse-global.deGemeinsame Recherchen von NDR und SĂŒddeutscher Zeitung haben eine umfangreiche historische Datensammlung bei der Wiesbadener Auskunftei aufgedeckt. Die Schufa bewahrt demnach in einer separaten Datenbank DatensĂ€tze von rund 68 Millionen Menschen auf â teilweise bis zu zehn Jahre alt. Die Praxis steht in krassem Gegensatz zur kĂŒrzlich gestarteten Transparenzoffensive.
Transparenzversprechen und dunkle DatenbestÀnde
Die Schufa hatte im MĂ€rz 2026 eine Transparenzoffensive gestartet, um das Vertrauen der Ăffentlichkeit zu stĂ€rken. Die nun bekannt gewordene Schattendatenbank belastet dieses Vorhaben erheblich. Gespeichert werden Informationen ĂŒber alte Kredite, PfĂ€ndungen und Privatinsolvenzen â weit ĂŒber die ĂŒblichen Löschfristen hinaus.
Das Problem: In der regulĂ€ren Datenkopie nach der DSGVO, die BĂŒrger zur Selbstauskunft anfordern können, tauchen diese historischen BestĂ€nde nicht auf. VerbraucherschĂŒtzer kritisieren die mangelnde Sichtbarkeit der Daten scharf. IT-Rechtsexperten sehen darin einen möglichen VerstoĂ gegen das Auskunftsrecht, das grundsĂ€tzlich alle verarbeiteten Daten umfassen mĂŒsse.
Die Schufa bestĂ€tigt die Existenz der Datenbank, hĂ€lt die Speicherung zu Test- und Kontrollzwecken jedoch fĂŒr rechtmĂ€Ăig.
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Testdaten flieĂen an GeschĂ€ftspartner
Die historischen DatensĂ€tze dienen nach Unternehmensangaben vor allem der Entwicklung neuer Risikoberechnungsverfahren. Seit dem 17. MĂ€rz 2026 setzt die Schufa ein neues Score-Modell ein, das auf zwölf Kriterien basiert und eine Skala von 100 bis 999 nutzt. Zur Validierung greift das Unternehmen auf die langjĂ€hrigen BestĂ€nde zurĂŒck.
Besonders brisant: Aus diesen historischen Daten generierte Scores werden offenbar an GeschĂ€ftspartner weitergegeben. Banken, Versicherungen und Energieversorger können die Test-Scores abrufen, um die Wirksamkeit neuer Berechnungsmodelle zu prĂŒfen. FĂŒr die betroffenen Verbraucher bleibt dieser Vorgang in der Regel verborgen â ein VerstoĂ gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit, so Juristen.
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Aufsichtsbehörden prĂŒfen den Fall
Der Hessische Datenschutzbeauftragte befasst sich bereits seit dem FrĂŒhjahr 2025 mit dem Vorgang. Eine abschlieĂende Bewertung steht noch aus, doch die Kritik von Fachleuten nimmt zu.
Eine Datenschutzexpertin betont: FĂŒr eine derartige Speicherung auf Vorrat gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Die Aufbewahrung sensibler Finanzdaten ĂŒber ein Jahrzehnt sei mit den strengen Löschpflichten der DSGVO schwer vereinbar.
WĂ€hrend die Schufa ihre Praxis als notwendiges Instrument fĂŒr prĂ€zise BonitĂ€tsbewertungen verteidigt, fordern VerbraucherschĂŒtzer eine konsequente Durchsetzung der Löschfristen und vollstĂ€ndige Offenlegung aller gespeicherten Informationen.
