Schwedischer, Entwurf

Schwedischer Entwurf: Berichtspflicht erst ab 5 Milliarden SEK Umsatz

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 01:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der schwedische Entwurf sieht weniger berichtspflichtige Unternehmen, stärkeren Schutz für Zulieferer und strengere Prüferqualifikationen vor.
Moderne, minimalistische Industriefassade in einer schwedischen Waldlandschaft bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die schwedische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Mit der sogenannten Lagrådsremiss verfolgt Stockholm das Ziel, die Schwellenwerte für die gesetzliche Berichtspflicht spürbar heraufzusetzen und die heimische Wirtschaft von bürokratischem Aufwand zu entlasten, wie aus Regierungskreisen und juristischen Fachberichten vom 27. Oktober 2026 hervorgeht.

Hohe Hürden für Mitarbeiterzahl und Umsatz

Kern des vorgelegten Entwurfs ist eine deutliche Eingrenzung des Kreises der berichtspflichtigen Betriebe. Nach den Plänen der Regierung sollen künftig nur noch Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, die in jedem der vergangenen zwei Geschäftsjahre im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte zählten und zudem in jedem dieser beiden Jahre einen Nettoumsatz von mehr als 5 Mrd. SEK erzielten.

Durch diese Festlegung fallen zahlreiche Betriebe heraus, die nach bisherigen Vorgaben zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsdaten verpflichtet gewesen wären. Auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sollen nach dem Willen der Regierung künftig vollständig von der Berichtspflicht freigestellt werden. Ziel dieser Regelung sei es, unverhältnismäßige Belastungen für kleinere Marktteilnehmer abzuwenden.

Schutz für Lieferketten und Geschäftsgeheimnisse

Neben den Erleichterungen für Kapitalgesellschaften enthält der Entwurf Neuregelungen für Zuliefererbetriebe. Unternehmen, die als Lieferanten oder Unterlieferanten in den Wertschöpfungsketten größerer Konzerne agieren, erhalten ausdrückliche Abwehrrechte: Sie sollen Angaben verweigern können, sofern die geforderten Auskünfte über die europäischen Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung hinausgehen. Damit soll verhindert werden, dass Konzerne ihre regulatorischen Berichtspflichten ungefiltert an vor- oder nachgelagerte Partner weiterreichen.

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Zudem sieht die Regierung einen verstärkten Schutz für sensible Unternehmensdaten vor. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen sollen im Rahmen der Berichterstattung künftig weitreichender ausgenommen werden können, um Wettbewerbsnachteile für schwedische Betriebe zu vermeiden.

Strengere Qualifikation für Prüfer und Zeitplan

Während die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen sinken soll, steigen die Anforderungen an die Kontrolle der verbleibenden Berichte. Prüfer, die mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten betraut werden, müssen künftig über eine besondere Befähigung verfügen, um die Qualität und Verlässlichkeit der Angaben sicherzustellen.

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Als Datum für das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben schlägt die schwedische Regierung den 19. März 2027 vor. Der Entwurf geht nun in das weitere parlamentarische und gesetzgeberische Verfahren.

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