Schweizer, Geldwäscheregeln

Schweizer Geldwäscheregeln: Neue Pflichten für Anwälte ab 1. Oktober

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 00:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Schweizer Vorschriften erweitern die Sorgfaltspflichten für Berater und erfassen Luxusimmobilien über fünf Millionen Franken; Firmen müssen Berechtigte offenlegen.

Schweiz verschärft ab 1. Oktober Regeln gegen Geldwäsche
Ein minimalistisches, leeres Büro mit Blick auf eine Schweizer Berglandschaft bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Zum 1. Oktober setzt die Schweiz bedeutende regulatorische Änderungen in Kraft, die den Kampf gegen Finanzkriminalität und die Transparenz im Wirtschaftssystem maßgeblich beeinflussen werden.

Kern der Neuerungen sind zwei gesetzliche Anpassungen: das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen sowie eine umfassende Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GWG). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Lücken im Abwehrsystem gegen illegale Finanzströme zu schließen und internationale Standards konsequenter umzusetzen.

Mit der Einführung dieser Regelungen reagiert die Schweiz unter anderem auf Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF). Das internationale Gremium, das weltweit die Umsetzung von Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in 180 Mitgliedstaaten überwacht, hatte in der Vergangenheit Defizite im Schweizer System identifiziert.

Reaktion auf internationale Kritik der FATF

Hintergrund der nun in Kraft tretenden Verschärfungen ist die letzte Länderprüfung der Schweiz durch die FATF aus dem Jahr 2016. In diesem Bericht wurde bemängelt, dass bestimmte Berufsgruppen bei nichtfinanziellen Tätigkeiten bisher nicht ausreichend den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstellt waren.

Betroffen sind hiervon insbesondere Anwälte und Berater, deren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen stehen.

Bisher konnten solche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen ohne die strengen Identifikations- und Dokumentationspflichten durchgeführt werden, die für den Bankensektor bereits seit Langem Standard sind.

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Mit der Teilrevision des GWG werden nun neue Sorgfaltspflichten für diese Beratungstätigkeiten eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei komplexen Firmenkonstruktionen oder umfangreichen Sachwertgeschäften die Herkunft der Mittel sowie die Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen zweifelsfrei geklärt werden.

Fokus auf Luxusimmobilien und Transparenz

Ein wesentlicher Aspekt der gesetzlichen Neuerung betrifft den Immobiliensektor. Die Reform nimmt gezielt Transaktionen im Bereich hochwertiger Objekte ins Visier. Demnach unterliegen insbesondere Käufe und Verkäufe von Luxusimmobilien mit einem Wert von über 5 Mio. Franken den verschärften Regeln.

Experten und Aufsichtsbehörden sehen in diesem Segment ein erhöhtes Risiko für Geldwäscheaktivitäten, da hohe Summen in Sachwerte investiert werden können, deren Eigentümerstrukturen in der Vergangenheit oft schwer zu durchschauen waren.

Parallel dazu soll das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen für mehr Klarheit in den Schweizer Unternehmensregistern sorgen. Die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen wird damit zu einer zentralen Pflicht für juristische Einheiten. Dies erschwert es, Gelder hinter Briefkastenfirmen oder verschachtelten Treuhandverhältnissen zu verbergen.

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Auswirkungen für die Beratungspraxis

Für Anwälte, Treuhänder und Unternehmensberater bedeutet der Stichtag am 1. Oktober eine erhebliche Ausweitung ihrer Compliance-Aufgaben. Sie müssen künftig detaillierte Abklärungen treffen, wenn sie Mandate im Bereich der Gesellschaftsverwaltung oder bei Immobiliengeschäften übernehmen.

Dazu gehört nicht nur die Feststellung der Identität der Vertragspartner, sondern auch die Dokumentation des Zwecks einer Geschäftsbeziehung sowie gegebenenfalls die Prüfung der Mittelherkunft.

Die Neuausrichtung des Geldwäschereigesetzes unterstreicht das Bestreben der Schweiz, ihre Reputation als stabiler und sauberer Finanzplatz zu wahren. Durch die Angleichung an die internationalen Vorgaben der FATF und die Schließung der 2016 kritisierten Lücken positioniert sich das Land deutlicher gegen den Vorwurf, als Rückzugsort für unklare Vermögenswerte zu dienen.

Die Überwachung der 180 Mitgliedstaaten durch die FATF sorgt zudem für einen kontinuierlichen Druck, die Effektivität dieser Maßnahmen auch in der Praxis unter Beweis zu stellen.

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