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Schweizer Gericht: Kündigung wegen Impfverweigerung rechtmäßig

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Urteile des Bundesgerichts stützen Swiss: Bei Flugpersonal durften betriebliche Impfregeln und internationale Einsatzvorgaben berücksichtigt werden.

Bundesgericht bestätigt Kündigungen wegen verweigerter Covid-Impfung
Leerer, moderner Flughafenterminal mit Blick auf das Rollfeld bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

In arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen rund um betriebliche Schutzvorgaben hat die Schweizer Rechtsprechung zentrale Leitlinien gesetzt. Im Fokus stehen dabei Kündigungen, die Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten ausgesprochen hatten, welche sich betrieblichen Impfvorgaben widersetzten.

Mit einem Urteil vom 27. Mai 2026 stützte das Bundesgericht die Fluggesellschaft Swiss gegen zwei Flugbegleiterinnen, die im Zuge ihres Widerstands gegen ein betriebliches Covid-Impfobligatorium entlassen worden waren.

Die juristische Streitfrage drehte sich maßgeblich um die detaillierte Interessenabwägung zwischen der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und dem Schutz der persönlichen Integrität des Personals.

Abwägung zwischen Betriebsabläufen und persönlicher Integrität

Die juristische Klärung dieser Konfliktlinie wurde durch ein weiteres Urteil vom 30. Juni 2026 untermauert, in dem das Bundesgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung wegen einer verweigerten Covid-Impfung erneut bestätigte. Die Richter gewichteten in ihren Erwägungen die spezifische betriebliche Situation des Luftfahrtunternehmens hoch.

Insbesondere internationale Einreisebestimmungen spielten eine entscheidende Rolle für die Einsatzfähigkeit des fliegenden Personals. Um einen grenzüberschreitenden Flugverkehr verlässlich organisieren zu können, war das Unternehmen auf eine flexible und kurzfristige Einsatzplanung angewiesen.

Zugleich stellte das Gericht fest, dass die zum Einsatz gekommenen Impfstoffe offiziell zugelassen waren. Vor diesem Hintergrund durfte sich der Arbeitgeber bei der Ausgestaltung seiner betrieblichen Schutzkonzepte und Vorgaben auf die entsprechenden behördlichen Empfehlungen stützen.

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Das Weisungsrecht des Unternehmens wurde in diesem spezifischen Kontext somit als rechtmäßig erachtet, da die Anordnung der Impfung dem Erhalt der Einsatzfähigkeit unter strengen internationalen Vorgaben diente.

Reaktionen und Debatte über rechtliche Präzedenzwirkungen

Trotz der richterlichen Bestätigung der Kündigungspraxis stoßen die Entscheidungen auf deutlichen Widerspruch. Die ABF Schweiz sieht in den Urteilen einen gefährlichen Präzedenzfall für das Arbeitsrecht.

Aus Sicht von Kritikern berührt die Verknüpfung von Arbeitsplatzgarantien mit medizinischen Maßnahmen fundamentale Aspekte der körperlichen Selbstbestimmung, die im Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres wirtschaftlichen oder organisatorischen Zwängen untergeordnet werden dürften.

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Die Urteile markieren einen Bezugspunkt in der rechtlichen Einordnung pandemiebezogener Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis. Sie verdeutlichen, dass arbeitsrechtliche Kündigungsschutzansprüche in stark regulierten, international abhängigen Branchen eng an die tatsächliche betriebliche Einsetzbarkeit der Angestellten gekoppelt bleiben, wenn sich Arbeitgeber auf geltende behördliche Empfehlungen berufen können.

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