Schwerbehindertenausweis: Drei Monate vor Ablauf Antrag stellen
18.06.2026 - 22:12:39 | boerse-global.de
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Wohnort erheblich.
Antragstellung: Drei Monate vor Ablauf ist ideal
Ein Schwerbehindertenausweis gilt in der Regel maximal fünf Jahre. Experten empfehlen, den Verlängerungsantrag etwa drei Monate vor Ablaufdatum beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Die Antragstellung ist formlos möglich. Für die Neuausstellung braucht es ein aktuelles Passbild – es sei denn, der Inhaber hat einer dauerhaften Speicherung seines Lichtbilds zugemt.
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Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich regional stark. In Hamburg erledigen die Ämter das oft innerhalb von zwei Wochen. In Berlin kann der Prozess sechs bis acht Wochen dauern. Liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung vor, bei der keine Besserung zu erwarten ist, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Bundessozialgericht konkretisiert Merkzeichen G
Das Bundessozialgericht hat am 11. Juni die Kriterien für das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) präzisiert. Entscheidend ist eine Gesamtschau aller Funktionsbeeinträchtigungen. Ein Anspruch besteht, wenn jemand zwei Kilometer nicht innerhalb von 30 Minuten zurücklegen kann.
Das Gericht stellte klar: Adipositas kann in Kombination mit anderen Erkrankungen diesen Anspruch begründen – auch wenn die einzelnen Regelbeispiele für sich allein nicht ausreichen würden.
Gesamt-GdB: Keine einfache Addition
Bei der Bildung des Gesamt-Grads der Behinderung (GdB) werden Einzelwerte nicht einfach addiert. Ein GdB von 50 – Voraussetzung für den Schwerbehindertenausweis und den Zugang zur Schwerbehindertenrente – setzt eine Gesamtbeeinträchtigung voraus, die etwa dem Verlust eines Beins oder einer Versteifung der Wirbelsäule entspricht.
Leichte Zusatzbeeinträchtigungen führen laut Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt oft nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.
Kündigungsschutz: Fristen gelten auch bei laufendem Verfahren
Die Feststellung der Schwerbehinderung hat weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg betonte in einem Urteil vom 19. Dezember 2025: Gesetzliche Fristen für außerordentliche Kündigungen sind strikt einzuhalten – auch wenn ein Feststellungsverfahren noch läuft. Arbeitgeber müssen die Zwei-Wochen-Frist des Bürgerlichen Gesetzbuchs wahren, ungeachtet des Verfahrensstatus.
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Wird der GdB später unter 50 herabgesetzt, gefährdet das die Schwerbehindertenrente nicht unmittelbar. Gesetzliche Übergangsfristen greifen nach einem Herabsetzungsbescheid. Eine bereits bezogene Altersrente bleibt bestehen, selbst wenn sich der Gesundheitszustand nach Rentenbeginn verbessert.
Politik diskutiert Bürokratieabbau und Digitalisierung
Beim Fachaustausch des evangelischen Bundesfachverbandes für Teilhabe am heutigen Donnerstag sprachen sich Vertreter verschiedener Fraktionen gegen Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe aus. Stattdessen forderten sie mehr Bürokratieabbau und eine voranschreitende Digitalisierung, um den Zugang zu Leistungen zu vereinfachen.
Für den 24. September ist erneut der bundesweite Aktionstag Schichtwechsel geplant. Menschen mit und ohne Behinderung tauschen dabei ihre Arbeitsplätze, um gegenseitiges Verständnis zu fördern und Barrieren abzubauen. Im Vorjahr beteiligten sich rund 4.800 Personen.
