Sektorenübergreifende Versorgung: Neue Kliniken ab Januar 2027 finanziert
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben am 29. August 2026 einen verbindlichen Vergütungsrahmen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) verabschiedet.
Diese Einigung schafft die finanzielle Grundlage für eine neue Form der medizinischen Versorgung in Deutschland, die ab Januar 2027 in den Regelbetrieb gehen soll. Die getroffene Vereinbarung ist langfristig angelegt und bis Ende 2029 nicht ordentlich kündbar.
Strukturpauschalen und Kapazitätsgrenzen ab 2027
Kern der Übereinkunft ist eine bundesweit einheitliche Finanzierungsstruktur. Ab dem Jahr 2027 ist eine feste Strukturpauschale in Höhe von 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett vorgesehen.
Diese Pauschale soll die Vorhaltung der notwendigen Infrastruktur in den neuen Einrichtungen absichern. Zusätzlich zur investiven Komponente wurde eine Sachkostenpauschale von 95 Euro pro Belegungstag festgesetzt, um die laufenden Betriebskosten im stationären Bereich zu decken.
Um den Charakter der SÜVs als Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu wahren, sieht die Regelung eine strikte Kapazitätsbegrenzung vor. Die Anzahl der stationären Betten ist pro Einrichtung auf maximal 50 begrenzt. Dieses Modell soll insbesondere in ländlichen Regionen die medizinische Grundversorgung sicherstellen, wenn klassische Krankenhausstrukturen nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind.
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Pilotmodell Hermeskeil als regionaler Wegweiser
In Rheinland-Pfalz wird das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgung bereits in der Praxis erprobt. Die Regioklinik Hermeskeil ist seit rund einem Jahr in Betrieb und dient als Referenzmodell für die nun getroffene Finanzierungsvereinbarung. Die Klinik verfügt über 20 Betten sowie ein ambulantes Operationszentrum. Ein ärztlicher Dienst für Alltagsnotfälle ist dort rund um die Uhr verfügbar.
Erste Auswertungen des Betriebs in Hermeskeil zeigen die Effektivität des Modells: Zwischen 70 und 80 Prozent der Diagnosen, die zuvor in einer herkömmlichen Klinik behandelt wurden, können laut Berichten weiterhin vor Ort versorgt werden. Neben dem Akutbereich umfasst der Standort zudem 70 Rehabilitationsbetten und 40 Tagesklinikplätze.
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Politische Bewertung und geplanter Ausbau
Clemens Hoch, Gesundheitsminister von Rheinland-Pfalz, begrüßte die Einigung zwischen den Kassen und der Krankenhausgesellschaft ausdrücklich. Die finanzielle Absicherung durch den neuen Vergütungsrahmen stütze die Pläne des Landes, die sektorenübergreifende Versorgung massiv auszuweiten.
Nach dem Vorbild von Hermeskeil plant das Ministerium die Einrichtung von acht bis zehn weiteren Standorten in Rheinland-Pfalz. Ein weiterer Standort in Bingen wurde bereits beschlossen.
Ziel der Landesregierung ist es, durch die neuen Vergütungsregeln eine wirtschaftlich stabile Basis für diese Häuser zu schaffen. Perspektivisch werde für die Einrichtungen eine schwarze Null angestrebt, um eine hochwertige medizinische Versorgung auch außerhalb der großen Ballungszentren dauerhaft zu gewährleisten. Die bundesweite Vereinbarung bietet hierfür ab 2027 die notwendige Planungssicherheit für Träger und Kommunen.
