Selbstständige: Rentenversicherungspflicht für Neugründer ab 2027
06.07.2026 - 05:01:59 | boerse-global.de
Neugründer müssen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Parallel dazu verschärft ein BFH-Urteil die Regeln für das häusliche Arbeitszimmer.
Rentenversicherungspflicht für Neugründungen
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD einigten sich am 1. Juli auf die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Kern der Reform: Alle künftigen Selbstständigen ohne berufsständisches Versorgungswerk müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein Opt-out ist nicht vorgesehen. Bestehende Selbstständige erhalten ein Wahlrecht und können freiwillig beitreten.
Der monatliche Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro – 18,6 Prozent auf einen Referenzwert von 3.955 Euro. Alternativ ist eine einkommensabhängige Zahlung möglich. Zur Entlastung in der Startphase gilt eine dreijährige Karenzzeit mit dem halben Beitrag (367,82 Euro). Ab 2028 ist ein obligatorischer Zusatzbeitrag von 2 Prozent für eine kapitalgedeckte Vorsorge geplant. Das Gesetzespaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden, die Neuregelung tritt frühestens 2027 in Kraft.
BFH-Urteil: Belege für Arbeitszimmer schneller einreichen
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) erhöht den Verwaltungsaufwand für Selbstständige mit häuslichem Arbeitszimmer. Kosten müssen nun innerhalb von zehn Tagen dokumentiert werden. In Ausnahmefällen gilt eine Frist von bis zu einem Monat nach Entstehen der Ausgabe.
Wer die Frist versäumt, verliert den Steuerabzug für die tatsächlichen Kosten komplett. Als Alternative steht weiterhin die Pauschale von 1.260 Euro zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium sieht keinen Anlass für eine gesetzliche Anpassung der strengen Aufzeichnungspflichten.
Angesichts der strengen Fristen bei der Belegführung wird die effiziente Nutzung digitaler Steuerportale für Selbstständige immer wichtiger. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie MeinElster optimal nutzen, um Steuerfragen schneller und rechtssicher zu erledigen. Gratis-Ratgeber: MeinElster Funktionen vollständig verstehen
Steuerfristen 2026: Das müssen Selbstständige wissen
Für die Steuererklärung 2025 gelten wichtige Stichtage. Pflichtveranlagte ohne Steuerberater müssen ihre Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Bei Überschreitung droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Seit dem 1. Juli gibt es eine erweiterte Elster-App mit Ein-Klick-Steuererklärung. Die Funktion ist vorerst auf rund 11,5 Millionen Personen beschränkt – vor allem ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Experten warnen: Bei der automatisierten Form werden nicht zwangsläufig alle steuermindernden Angaben berücksichtigt.
Minijobs und Handwerkerbonus: Neue Regeln
Die Minijob-Grenze liegt seit Jahresbeginn bei 603 Euro monatlich, basierend auf einem Mindestlohn von 13,90 Euro. Der Koalitionsgipfel beschloss eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes für Arbeitgeber von 2 auf 5 Prozent. Bei einem voll ausgeschöpften Minijob bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung von 12,06 Euro. Seit dem 1. Juli können Minijobber zudem einmalig den Widerruf ihrer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklären.
Beim Handwerkerbonus zeichnet sich eine Kürzung ab. Der Koalitionsausschuss plant, den anrechenbaren Anteil der Lohnkosten von 20 auf 15 Prozent zu senken. Die maximale Steuerermäßigung würde von 1.200 auf 900 Euro sinken. Die Neuregelung soll voraussichtlich ab 2027 greifen. Entscheidend für die steuerliche Berücksichtigung bleibt das Datum der tatsächlichen Zahlung.
Um bei den zahlreichen neuen Regelungen und Fristen nicht den Überblick zu verlieren, setzen immer mehr Selbstständige auf digitale Eigenverwaltung. Das kostenlose MeinElster E-Book macht die Übermittlung von Steuererklärungen und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt zum Kinderspiel. Jetzt kostenloses MeinElster E-Book herunterladen
Steuerlast senken: Vorsorgeaufwendungen clever nutzen
Selbstständige können ihre Steuerlast 2026 durch Vorauszahlungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) steuern. Gesetzlich zulässig sind Vorauszahlungen für bis zu drei Jahre. Die Basisabsicherung der PKV ist unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar. Durch eine vorauszahlung in einem Jahr mit hohen Einkünften lässt sich der Spielraum für andere Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren vergrößern.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt bei 2.800 Euro pro Jahr. Diese Strategie lohnt sich besonders bei hohen Grenzsteuersätzen oder einmaligen außerordentlichen Einkünften – etwa aus Unternehmensverkäufen.
