Shein-Klage, Umwelthilfe

Shein-Klage: Umwelthilfe fordert bis zu 250.000 Euro je Chemikalien-Verstoß

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 01:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Umwelthilfe verlangt Verkaufsbeschränkungen für Shein-Produkte mit unzulässigen PFAS- und DEHP-Werten sowie ein Ordnungsgeld bei Verstößen.
Laborumgebung mit Analysegeräten und Glasbehältern zur Prüfung chemischer Rückstände in einer sterilen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen den Online-Händler Shein beim Landgericht Berlin II eingereicht. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 103 O 102/26 richtet sich gegen die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, welche den deutschen Webshop des Konzerns betreibt.

Anlass der juristischen Auseinandersetzung ist die Weigerung des Fast-Fashion-Anbieters, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zum künftigen Verkaufsstopp von Textilien abzugeben, die EU-weite Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen überschreiten.

Die Klage der Umweltorganisation zielt darauf ab, den Vertrieb von Kleidungsstücken zu unterbinden, welche die Vorgaben der europäischen REACH-Verordnung für PFAS verletzen. Zudem erstreckt sich die Forderung auf Schuhe, deren Belastung über dem zulässigen Grenzwert für den Weichmacher DEHP liegt. Um künftigen Verstößen vorzubeugen, beantragt die Organisation ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung.

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Laboranalysen belegen überhöhte Chemikalienwerte

Hintergrund der gerichtlichen Schritte sind Laborprüfungen. Im August 2026 bestätigte das Prüfunternehmen Intertek entsprechende Befunde und wies die Chemikalie PFDA in drei Jacken nach. Die gemessene Konzentration lag dabei doppelt so hoch wie EU-weit gesetzlich gestattet.

Auf die Beanstandungen hin entfernte Shein die betroffenen Artikel aus dem Sortiment. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung lehnte das Unternehmen jedoch ab. Shein bezeichnete die gestellten Forderungen als überzogen sowie unverhältnismäßig. Das Unternehmen teilte mit, den deutschen Produktkatalog überprüft, PFAS-Tests verschärft und ein System zur automatischen Überprüfung ausgebaut zu haben.

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Wiederholte Konflikte und politische Forderungen

Der aktuelle Rechtsstreit reiht sich in eine Serie von Maßnahmen ein. Seit Dezember mahnte die Deutsche Umwelthilfe das Unternehmen insgesamt sechsmal ab. Zu den Gründen zählten Vorwürfe wegen Greenwashings, nicht vorhandener Energielabel, irreführender Werbeaussagen sowie des Einsatzes verbotener Chemikalien.

Shein bringt nach eigenen Unternehmensangaben täglich bis zu 11.000 neue Designs auf den Markt. In der Europäischen Union erreicht der Konzern monatlich rund 155 Millionen Menschen.

Angesichts dieses Volumens und der festgestellten Verstöße sieht die Umweltorganisation auch die Politik in der Pflicht. Sie fordert von Umweltminister Schneider ein Gesetz gegen Fast Fashion, das unter anderem Instrumente zur Ökomodulation und einen Transformationsfonds vorsehen soll.

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