Sicherheitsschulungen: 91 Prozent der Azubis lernen Arbeitsschutz in der Ausbildung
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deBei der Organisation und Durchführung obligatorischer Sicherheitsschulungen für Beschäftigte kommt Arbeitgebern die zentrale Rolle und die rechtliche Verantwortung zu. Unternehmen stehen branchenübergreifend in der Pflicht, gesetzliche Schulungsvorgaben umzusetzen, Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und ihre Belegschaft für den Arbeitsalltag verlässlich zu qualifizieren.
Praxisnahe Formate und Unterstützung durch die Unfallversicherung
Um den Arbeitsschutz nachhaltig zu verankern, empfehlen Berufsgenossenschaften wie die BG ETEM, Unterweisungen praxisnah und interaktiv zu gestalten. Wie aus einem Bericht vom 13. Oktober 2026 hervorgeht, rät die gesetzliche Unfallversicherung – die rund 4 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben betreut – dazu, Arbeitsschutz erlebbar zu machen.
Realitätsnahe Szenarien wie Übungen zur Rettung aus engen Räumen oder zum sicheren Arbeiten in der Höhe vertiefen das Wissen effektiver als rein theoretische Formate.
Über das Portal aktionsmedien-bgetem.de stellt der Träger ausleihbare Medien wie Ladungssicherungsmodelle, Rausch-Simulationsbrillen oder Fahrsicherheitsseminare für Zweiradfahrer bereit. Wie Praxistage im betrieblichen Umfeld organisiert werden können, beleuchtet zudem Folge 57 des Podcasts „Ganz sicher“ im Gespräch mit Mathias Kütten von der VSE-Gruppe.
Großes Sicherheitswissen bei Auszubildenden
Dass Unterweisungen früh Wirkung zeigen, belegt die repräsentative Befragung „Barometer Bildungswelt 2026“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), über die am 13. Oktober 2026 berichtet wurde.
Demnach gaben 91 Prozent der befragten Auszubildenden an, Sicherheits- und Gesundheitsthemen in der Ausbildung vermittelt bekommen zu haben; 72 Prozent fühlen sich gut oder sehr gut auf ein sicheres Arbeitsleben vorbereitet. Bei Studierenden lagen die Werte mit 53 Prozent beziehungsweise 40 Prozent deutlich niedriger.
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Laut der Erhebung gaben 92 Prozent der Auszubildenden an, dass Maßnahmen zur Unfallvermeidung thematisiert wurden. Das Verhalten bei Unfällen war bei 84 Prozent Teil der Schulung, die Erkennung von Gefahren bei 83 Prozent und der Brandschutz bei 82 Prozent.
Zudem verfügten 89 Prozent über alle nötigen Informationen, während 82 Prozent berichteten, dass gefährliche Situationen im Betrieb ernst genommen werden. Den gesetzlichen Versicherungsschutz kennen 93 Prozent der Auszubildenden (Studierende: 70 Prozent).
Wie eine Unfallmeldung erfolgt, wissen 72 Prozent der Auszubildenden, verglichen mit lediglich 30 Prozent der Studierenden. Auch die Ansprechpartner sind bekannt: Nur 12 Prozent der Auszubildenden wissen nicht, an wen sie sich wenden müssen, während dieser Anteil bei Studierenden bei 35 Prozent liegt.
Frequenzen und rechtliche Vorgaben im europäischen Rahmen
Arbeitsschutzpflichten sind international klar geregelt. In Polen schreibt das Arbeitsrecht vor, dass Schulungen während der Arbeitszeit und auf Arbeitgeberkosten erfolgen müssen, wie der Dienstleister BHP KOI in einem Bericht vom 14. Oktober 2026 ausführt.
Rechtliche Grundlagen bilden Artikel 237[3] des Arbeitsgesetzbuches Kodeks pracy sowie die dazugehörige Schulungsverordnung. Die vorgeschriebenen Intervalle variieren: Bei besonders gefährlichen Arbeiten ist eine jährliche Schulung Pflicht, bei Arbeiterpositionen mindestens alle 3 Jahre.
Die korrekte Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen. Ein praxisorientierter Report klärt über gesetzliche Pflichten sowie häufige Irrtümer auf und bietet rechtssichere Vorlagen für die Erstellung. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern
Für Führungskräfte, Ingenieure, BHP-Personal und Spezialisten gilt eine Frist von mindestens allen 5 Jahren, für Büropersonal von mindestens 6 Jahren. Das erste Periodentraining ist für Führungskräfte innerhalb von 6 Monaten fällig, für andere Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten. Unterweisungen direkt am Arbeitsplatz dürfen nicht digital erfolgen.
In Italien verweist ANFOS Servizi auf die Pflichten nach Gesetzesdekret 81/08, Artikel 37, und die Leitlinien der staatlich-regionalen Vereinbarung für 2025. Für Arbeitgeber sind 16 Stunden Pflichtschulung vorgesehen, ergänzt um Module wie 6 Stunden für Baustellen oder spezifische Branchenmodule für Bau, Landwirtschaft und Chemie.
Pflichten und Mitbestimmung im Büroumfeld
Auch am Büroarbeitsplatz greifen klare Standards. Rechtsexperten verweisen auf Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Grundnorm, die durch das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert wird.
Dazu zählen Hygienevorgaben nach Anhang Ziffer 4.1 der Arbeitsstättenverordnung, eine Orientierungsgrenze für die Lüftung von maximal 1.000 ppm CO2 sowie Gefährdungsbeurteilungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes bei Schimmel oder Gerüchen.
Zudem unterliegen Arbeitsschutzmaßnahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes. Werden Beschäftigte krankheitsbedingt nach Hause geschickt, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung ohne Anrechnung von Urlaub oder Arbeitszeitguthaben.
