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Smart Glasses im Betrieb: EDPB warnt vor heimlichen Aufnahmen am Arbeitsplatz

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der EDPB warnt vor Aufnahme- und Transparenzrisiken; Unternehmen müssen Datenschutzpflichten und Mitbestimmung beim Einsatz beachten.
Leere Industrielagerhalle mit Stahlregalen und Betonboden bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der zunehmende Einsatz kamerabasierter Datenbrillen in Unternehmen wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Aktuelle Branchenanalysen beleuchten die wachsenden Hürden beim betrieblichen Einsatz von Smart Glasses, insbesondere mit Blick auf den Datenschutz, das Risiko einer kontinuierlichen Aufzeichnung sowie die fortschreitende Digitalisierung von Systemen zur Gefährdungsermittlung. Neben logistischen Effizienzgewinnen rücken damit haftungs- und arbeitsrechtliche Risiken in den Vordergrund.

Datenschutzrechtliche Pflichten für Arbeitgeber

In Deutschland unterliegt die betriebliche Nutzung intelligenter Brillen, etwa in der Intralogistik, der Qualitätskontrolle oder der industriellen Fernwartung, den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

Als primäre Rechtsgrundlage kommt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO in Betracht. Bei der erforderlichen Interessenabwägung überwiegen schutzwürdige Belange der Beschäftigten jedoch häufig das betriebliche Interesse.

Aufsichtsbehörden stufen den Einsatz dieser Technologie regelmäßig als Hochrisiko-Verarbeitung ein, weshalb eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO generell als verpflichtend gilt. Zugleich treffen Arbeitgeber als datenschutzrechtlich Verantwortliche umfassende Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Brillenhersteller Bild- und Tondaten potenziell für eigene Zwecke nutzen können.

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Auch über das Datenschutzrecht hinaus drohen rechtliche Konsequenzen. Unbefugte Tonaufnahmen verstoßen gegen Paragraf 201 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs. Dies gilt auch für Arbeitgeber, wenn diese den Einsatz anordnen.

In Deutschland greift zudem Paragraf 201a StGB bei unbefugten Bildaufnahmen. Zudem steht dem Betriebsrat bei der Einführung von Systemen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung ein Mitbestimmungsrecht nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes zu.

Bedenken der europäischen Aufsichtsbehörden

Auf europäischer Ebene verabschiedete der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) am 13. Oktober 2026 eine Erklärung zu Smart Glasses. Das Gremium verwies darauf, dass die sogenannte Haushaltsausnahme eng auszulegen sei und bei beruflicher Nutzung oder öffentlicher Verbreitung keinesfalls greife; der Träger werde in solchen Fällen zum DSGVO-Verantwortlichen.

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Der Ausschuss warnte vor unbemerkten Audio- und Videoaufnahmen, insbesondere an sensiblen Orten sowie an Arbeitsplätzen, wo Mitarbeiterüberwachung und Betriebsgeheimnisse berührt sind.

Zudem beurteilte der EDPB kleine LED-Leuchten an den Geräten als unzureichende Transparenzmaßnahme, da sie kaum verlässlichen Schutz bieten. Eine Einwilligung Dritter sei in der Praxis kaum einzuholen.

Bereits am 10. September 2026 hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte einen Bericht zur Ray-Ban Meta Wayfarer vorgelegt. Demnach seien Aufnahmen außerhalb des engen Privatkreises meist unrechtmäßig, da Transparenz fehle und ein KI-Training durch den Hersteller den Träger zum gemeinsamen Verantwortlichen machen könne.

Wachsender Markt erhöht Regulierungsdruck

Der regulatorische Handlungsbedarf wächst parallel zur raschen Verbreitung der Geräte. Nach Angaben von Marktforschern wie Counterpoint Research wuchs der globale Markt im ersten Halbjahr 2026 um 212 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wobei Meta rund 84 Prozent der Anteile hielt. Das Marktforschungsunternehmen IDC prognostizierte für das Gesamtjahr 2026 ein weltweites Volumen von 13,6 Millionen Brillen.

International reagieren erste Institutionen mit Beschränkungen. Gerichte, Kinos sowie Verkehrs- und Kulturveranstalter erlassen bereits punktuelle Verbote. In Großbritannien, wo am 4. November 2026 im Parlament über Sicherheitsrisiken debattiert wurde, prüfen Ministerien den Umgang mit tragbarer Aufnahmetechnik.

Auch Norwegens Regierung plant Beschränkungen an ausgewählten Orten. Juristen raten Unternehmen angesichts dieser Entwicklungen, vor der Anschaffung präzise Gefährdungsanalysen durchzuführen und verbindliche Betriebsvereinbarungen aufzusetzen.

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