Soest, Vermieterwechsel

Soest: Vermieterwechsel bei 57 Wohnungen nach Rückzug der Baugenossenschaft

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 18:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die WBS betreut fünf Grundstücke; über sieben weitere Flächen und mögliche Kaufbedingungen besteht noch keine Einigung.
Mehrfamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend vor herbstlichem Himmel Illustration mit AI erstellt.

Ein überraschender Schritt bei den Verhandlungen um städtische Liegenschaften hat in Soest unmittelbare Folgen für zahlreiche Mieter. Die Gemeinnützige Soester Baugenossenschaft hat kurz vor der geplanten Vertragsunterzeichnung ihre Zustimmung zurückgezogen. In der Folge kommt es bei 57 Wohnungen zu einem Wechsel des Vermieters, wie die lokale Berichterstattung meldet.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung sind zwölf städtische Grundstücke, auf denen sich die insgesamt 57 Wohneinheiten befinden. Bei den betreffenden Arealen laufen die bestehenden Erbpachtverträge aus.

Für einen Teil der Flächen endete die Frist bereits am 1.11., für weitere Grundstücke läuft die Vereinbarung zum 1.1.2027 aus. Ursprünglich stand eine Übergangslösung im Raum, die eine Fortführung der Erbpacht bis zum März 2028 vorgesehen hatte. Diese Einigung kam durch den Rückzug der Baugenossenschaft jedoch nicht mehr zustande.

WBS übernimmt fünf Grundstücke

Die vertragliche Kehrtwende wirkt sich bereits direkt auf einen Teil des betroffenen Wohnungsbestands aus. Für die Mieter auf fünf der XII Grundstücke gibt es ab sofort einen neuen Ansprechpartner: Sie werden künftig von der WBS als Vermieter betreut.

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Mit der Rückgabe der Grundstücke greifen zugleich finanzielle Klauseln der bestehenden Regelungen. Im Falle eines Flächenrückfalls sieht das Vertragswerk eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Gebäudewerts vor. Nach Berechnungen der Gemeinnützigen Soester Baugenossenschaft summiert sich dieser Anspruch auf rund 4,8 Millionen Euro.

Streit um die verbleibenden Flächen

Während für die ersten fünf Grundstücke die Übergabe an den neuen Vermieter bereits vollzogen wird, ist das weitere Vorgehen bei den übrigen Liegenschaften noch ungeklärt. Die Baugenossenschaft strebt an, die verbleibenden sieben Flächen käuflich zu erwerben.

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Da die Vorstellungen über die Abwicklung und die vertragliche Zukunft der Liegenschaften derzeit auseinandergehen, zeichnet sich ein gerichtlicher Streit über die Bedingungen und die Eigentumsverhältnisse ab.

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