Solarstrom-Reform, Energy

Solarstrom-Reform: Energy Sharing und neue Netzverträge ab Juni

01.06.2026 - 15:18:08 | boerse-global.de

Neue Regeln für Energy Sharing und Netzanschlüsse treiben den Solarausbau voran. Gewerbliche Anlagen profitieren von Steueranreizen.

Solarstrom-Reform: Energy Sharing und neue Netzverträge ab Juni - Bild: über boerse-global.de
Solarstrom-Reform: Energy Sharing und neue Netzverträge ab Juni - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juni 2026 verändert sich die Solar-Landschaft in Deutschland grundlegend. Mit der Einführung von „Energy Sharing“ und neuen standardisierten Netzanschlussverträgen eröffnen sich für Hausbesitzer und Unternehmen völlig neue Möglichkeiten. Gleichzeitig locken attraktive Steueranreize für gewerbliche Investitionen.

Energy Sharing: Nachbarn werden zu Stromhändlern

Ab sofort dürfen Wohnviertel offiziell Energiegemeinschaften bilden, um selbst produzierten Solarstrom untereinander zu teilen. Das Modell erlaubt es Erzeugern, Strom zu individuell ausgehandelten Preisen an Nachbarn zu verkaufen. Branchenexperten rechnen mit deutlich höheren Erlösen als bei der Einspeisevergütung, die aktuell unter 8 Cent pro Kilowattstunde liegt.

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Die Produktionskosten für den geteilten Strom bewegen sich zwischen 11 und 15 Cent pro Kilowattstunde. Voraussetzung für die Teilnahme: Smart Meter für 15-Minuten-Intervalle sowie ein Stromliefer- und ein Strombezugsvertrag. Das System soll bis 2028 auf netzübergreifendes Teilen ausgeweitet werden.

Flexible Netzanschlüsse: Schluss mit bürokratischem Chaos

Parallel dazu hat die Fachagentur Wind und Solar am 1. Juni einen Mustervertrag für Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) vorgestellt. Dieser standardisierte Rahmen ermöglicht den Anschluss von Photovoltaikanlagen, Windparks und Batteriespeichern an bereits stark ausgelastete Netzpunkte.

Die Vereinbarungen enthalten Module zur Wirkleistungsbegrenzung und zur Integration von Ökostromspeichern. Sie ersetzen die bisher unterschiedlichen Einzelregelungen der verschiedenen Netzbetreiber – ein echter Bürokratieabbau.

Steuervorteile für gewerbliche Solaranlagen

Für gewerbliche PV-Anlagen ab 150 kWp ergeben sich 2026 erhebliche Steuervorteile. Eine Beispielrechnung: Bei einer Investition von rund 180.000 Euro für eine 150-kWp-Anlage mit einem Jahresertrag von 150.000 kWh können Investoren von einer Vorsteuerentlastung von bis zu 70 Prozent profitieren.

Die Investitionszulage (IAB) liegt bei 40 Prozent, die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) bei 20 Prozent, hinzu kommt die degressive Abschreibung. Während Kleinanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind und seit Januar 2023 einen Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent genießen, unterliegen größere Systeme der Gewerbesteuer.

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Die interne Verzinsung nach Steuern wird auf 6 bis 8 Prozent geschätzt, die Amortisationszeit liegt zwischen 8 und 12 Jahren. Der KfW-Kredit 270 bleibt das wichtigste Finanzierungsinstrument und deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten für Planung, Installation und Speicher ab.

Klarheit bei Betriebsübergängen und Körperschaftsteuer

Aktuelle Änderungen im Steuerrecht haben die Behandlung von PV-Anlagen bei Betriebsübergängen präzisiert. Bei wiederkehrenden Zahlungen muss der Betrag in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt werden. Der Zinsanteil gilt als Einkünfte aus Kapitalvermögen, berechnet entweder über Sterbetafeln oder einen Zinssatz von 5,5 Prozent.

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) brachte weitere strukturelle Änderungen. Seit Januar 2025 wurden Sonderregeln für bestimmte eingebrachte Anteile abgeschafft – sie unterliegen nun den Standardregeln. Bei Vermögensübertragungen in Personengesellschaftsstrukturen schreibt Paragraf 6 Absatz 5 EStG die Fortführung der Buchwerte vor, was steuerneutrale Übertragungen zwischen partneridentischen Unternehmen ermöglicht.

Netzgebühren: Kommt die Kostenwende 2029?

Während die aktuellen Regelungen Stabilität bieten, plant die Bundesnetzagentur ab 2029 höhere Netzentgelte für PV-Besitzer. Die Begründung: Eine gerechtere Verteilung der jährlichen Netzkosten von 37 Milliarden Euro. Selbstverbraucher seien schließlich bei schwacher Sonneneinstrahlung auf das öffentliche Netz angewiesen.

Die Schätzungen zur Zusatzbelastung gehen auseinander: Die Bundesnetzagentur spricht von unter 100 Euro pro Jahr, während der Branchenverband BSW-Solar von bis zu 150 Euro jährlich warnt. Kritiker befürchten eine Bremse für den Solarausbau. Bestandsanlagen genießen jedoch einen 20-jährigen Bestandsschutz, und kleine Steckersolargeräte – sogenannte Balkonkraftwerke – sind von den geplanten Gebührenerhöhungen vorerst ausgenommen.

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