Solarverkauf, BFH

Solarverkauf: BFH erschwert Umsatzsteuerbefreiung bei TeilverkÀufen

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 09:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BFH verschĂ€rft die Umsatzsteuerpflicht bei Solarpark-TeilverkĂ€ufen. Zudem plant die Regierung eine EEG-Reform mit dem Ende der festen EinspeisevergĂŒtung.

BFH-Urteile, EEG-Reform und Klingbeils SteuerplÀne: Das Àndert sich 2026/2027
Reihen von Solarmodulen in einem Solarpark bei Sonnenuntergang als Symbol fĂŒr Erneuerbare-Energien-Projekte. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) erschwert die umsatzsteuerfreie VerĂ€ußerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Wer nur Teile eines Solarparks verkauft, aber selbst weiter Strom einspeist, muss Umsatzsteuer zahlen.

TeilverkĂ€ufe sind keine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung

Im November 2024 stellten die Richter klar: Der Verkauf einzelner Teilanlagen an unterschiedliche Erwerber fĂ€llt nicht unter die GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen, wenn der VerkĂ€ufer die operative Kontrolle behĂ€lt. Konkret ging es um die VerĂ€ußerung von zehn beziehungsweise fĂŒnf Teilanlagen. Die wirtschaftliche TĂ€tigkeit sei nicht in der Weise ĂŒbergegangen, dass die Erwerber die unternehmerische Funktion unmittelbar fortfĂŒhren konnten. Es fehlte die Übertragung eines organischen Unternehmenseils.

Unternehmensbewertung: Einmalige Kosten zÀhlen nicht

Ein zweites Urteil vom Mai 2026 betrifft das vereinfachte Ertragswertverfahren. Einmalige Aufwendungen mindern den Unternehmenswert demnach nicht automatisch. Die Richter entwickelten einen Drei-Faktoren-Test: Rechtsgrund, HĂ€ufigkeit und relative Höhe des Aufwands entscheiden, ob er den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag beeinflusst. Verzugszinsen aus einem langjĂ€hrigen Zollkomplex stuften sie als außerordentlich und damit nicht nachhaltig ein.

Streit um Jahressteuergesetz 2026

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert das geplante Jahressteuergesetz 2026: Strukturelle Entlastungen fehlten. Besonders bei der Kaufpreisaufteilung von Immobilien und der verpflichtenden Immobilienwertermittlungsverordnung sieht der Verband Nachbesserungsbedarf. Experten fordern zudem ein Antragsverfahren mit Feststellungsbescheid bei der Organschaft und lehnen die Wirksamkeitsfiktion bei digitalen Steuerbescheiden ab.

Klingbeil plant drastische Senkung des Freibetrags

Bundesfinanzminister Klingbeil will den Körperschafts-Freibetrag ab 2027 von 5.000 auf 1.000 Euro senken. GemeinnĂŒtzige Vereine bleiben ausgenommen. Der Fiskus erwartet dadurch zusĂ€tzliche Einnahmen von rund 300 Millionen Euro. Bayern stemmt sich dagegen: Das Land will im Bundesrat eine Verdopplung auf 10.000 Euro durchsetzen.

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EinspeisevergĂŒtung sinkt weiter

Seit dem 1. August gelten neue FördersĂ€tze: FĂŒr Anlagen bis 10 kWp gibt es 7,70 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. GrĂ¶ĂŸere Anlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Bestandsanlagen bleiben unberĂŒhrt.

Die Marktdynamik zwingt Unternehmen zum Umdenken. ABO Energy verkaufte Anfang August seine Töchter in Polen und Ungarn an einen griechischen Konzern. Die Transaktion umfasst eine Projektpipeline von zwei Gigawatt und fĂŒnst laufende Solarparks.

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EEG 2027: Das Ende der festen VergĂŒtung

Das Bundeskabinett plant eine radikale Wende: Neue Solaranlagen sollen keine feste EinspeisevergĂŒtung mehr erhalten. Stattdessen gibt es eine Übergangszahlung von maximal 5,2 Cent fĂŒr 36 Monate, wĂ€hrend die Direktvermarktung zur Pflicht wird. Branchenvertreter kritisieren besonders die geplante Wirkleistungsbegrenzung auf 50 Prozent – das könnte den Speicherausbau ausbremsen.

Auch beim Netzanschluss Ă€ndert sich einiges: Ab 2027 dĂŒrfen Netzbetreiber AntrĂ€ge in Gebieten mit hoher Abregelungsquote ablehnen. Die EntschĂ€digung fĂŒr abgeregelten Strom soll dort teilweise entfallen. Und ab 2029 plant die Bundesnetzagentur eine neue Netzentgelt-Systematik, die Prosumer mit höheren Grundpreisen belasten könnte. Der Beschluss wird fĂŒr Ende 2026 erwartet.

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