Spanien verschärft Arbeitsschutz: Neue Grenzwerte für Asbest, Blei und Chemikalien
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer spanische Ministerrat hat zwei Königliche Dekrete zur grundlegenden Aktualisierung der nationalen Arbeitsschutzvorschriften verabschiedet. Die Neuregelungen, die auf dem gesetzlichen Rahmen der Ley 31/1995 aufbauen, verbessern den Schutz von Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Asbest, Blei oder Diisocyanaten ausgesetzt sind.
Laut Berichten spanischer Regierungsstellen vom 20. Oktober 2026 stützt das Kabinett die Verordnungen auf zwei europäische Vorgaben: die EU-Direktive 2023/2668 sowie die EU-Direktive 2024/869.
Strengere Vorgaben und Dokumentationspflichten bei Asbest
Im Bereich des Asbestschutzes senkt der Ministerrat den Tagesexpositionsgrenzwert (VLA-ED) im 8-Stunden-Mittel auf 0,01 Fasern/cm³. Um diese Einhaltung präzise zu überwachen, wird die Messung mittels Elektronenmikroskopie vorgeschrieben, wobei auch Fasern unter 0,2 µm explizit erfasst werden müssen.
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Neben den technischen Messmethoden definieren die Dekrete konkrete organisatorische und hygienische Pflichten für Arbeitgeber. Für Beschäftigte ist künftig eine Mindestdauer von 10 Minuten zur Körperpflege vor jeder Mahlzeit sowie vor dem regulären Arbeitsende verbindlich festgelegt.
Darüber hinaus gelten straffe Vorgaben für Vorbereitung und Beginn von Sanierungs- und Abbrucharbeiten: Die Behörden setzen für die Genehmigung entsprechender Arbeitspläne eine Frist von 45 Tagen fest. Unternehmen müssen den tatsächlichen Beginn der Arbeiten mindestens 7 Werktage im Voraus offiziell anmelden.
Zusätzlich verschärfen sich die Kontroll- und Aufbewahrungspflichten. Expositions- und Gesundheitsdaten betroffener Arbeitnehmer müssen künftig mindestens 40 Jahre nach dem Ende der Exposition aufbewahrt werden.
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Ergänzend sieht der Beschluss den Aufbau einer spezialisierten Datenbank des nationalen Arbeitsschutzinstituts INSST sowie die Führung einer öffentlichen Liste vor, in der alle Unternehmen mit behördlich genehmigtem Arbeitsplan verzeichnet sind.
Grenzwerte für Bleiverbindungen und Diisocyanate neu geregelt
Über den Asbestbereich hinaus umfassen die Königlichen Dekrete auch aktualisierte Schwellenwerte für weitere gesundheitsgefährdende Industriestoffe. Für anorganische Bleiverbindungen setzt der Ministerrat den arbeitsplatzbezogenen Grenzwert (VLA) auf 0,03 mg/m³ fest. Parallel dazu wurde der biologische Grenzwert für Blei im Organismus auf 15 µg Pb/100 ml fixiert.
Für Diisocyanate, die unter anderem in Schäumen, Klebstoffen und Beschichtungen verarbeitet werden und als Auslöser von Atemwegserkrankungen gelten, führt die spanische Regierung ebenfalls verbindliche Schwellen ein.
Hier beträgt der festgelegte Grenzwert 6 µg NCO/m³, berechnet auf ein Zeitintervall von acht Stunden. Die spanische Regierung meldete diesbezüglich substanzielle Verbesserungen beim Gesundheitsschutz derjenigen Beschäftigten, die im Berufsalltag diesen chemischen Stoffen ausgesetzt sind.
