Spanien verschärft Gefahrstoffregeln: Blei-Grenzwert sinkt auf 0,03 mg/ m³
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Spanien treten am Samstag, dem 24. Oktober 2026, verschärfte Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Arbeitsstoffen in Kraft. Mit dem im Staatsanzeiger BOE veröffentlichten Real Decreto 846/2026 setzt das Land neue Vorgaben bei der Exposition gegenüber Blei und Diisocyanaten um.
Bereits am 20. Oktober 2026 hatte der spanische Ministerrat zwei entsprechende Königliche Dekrete zur Verstärkung von Prävention und Arbeitsschutz genehmigt, um die zulässigen Grenzwerte für Blei, Diisocyanate und Asbest an den aktuellen Gesundheitsschutz anzupassen.
Strengere Grenzwerte für Blei und Diisocyanate
Das Dekret sieht eine deutliche Reduzierung der zulässigen Belastungswerte am Arbeitsplatz vor. Der Grenzwert für Blei in der Arbeitsplatzluft sinkt als Acht-Stunden-Mittelwert von zuvor 0,15 mg/m³ auf 0,03 mg/m³.
Ergänzend dazu wird der verbindliche biologische Grenzwert im Blut neu geregelt: Bis zum 31. Dezember 2028 gilt eine Obergrenze von 30 µg/100 ml Blut, bevor dieser Wert ab dem 1. Januar 2029 auf 15 µg/100 ml Blut abgesenkt wird. Kontrollen sind bereits vorgesehen, sobald der Blutbleiwert einer Arbeitskraft 9 µg/100 ml übersteigt.
Für Diisocyanate gelten künftig Grenzwerte von 6 µg/m³ über acht Stunden sowie 12 µg/m³ für Kurzzeitexpositionen, jeweils bezogen auf die NCO-Gruppen. Während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2028 greifen vorübergehende Schwellenwerte von 10 µg/m³ beziehungsweise 20 µg/m³.
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert präzise Dokumentationen, um schwere Unfälle und rechtliche Risiken zu vermeiden. Dieses kostenlose E-Book unterstützt Sicherheitsfachkräfte mit praxiserprobten Checklisten und anpassbaren Vorlagen bei der Erstellung behördlich anerkannter Unterlagen. Gratis-E-Book mit Vorlagen für Gefahrstoffe jetzt sichern
Vorgaben für Asbest und weitreichende Dokumentationspflichten
Neben den Regelungen für Blei und Diisocyanate umfasst das Dekret aktualisierte Bestimmungen für den Umgang mit Asbest. Hier liegt der zulässige Grenzwert künftig bei 0,01 Fasern/cm³ im Acht-Stunden-Mittel. Betriebe müssen zudem eine langfristige Nachverfolgung sicherstellen: Die Pflicht zur Dokumentation einer Asbest-Exposition erstreckt sich über einen Zeitraum von 40 Jahren nach dem Ende der Exposition.
Neue Hygiene- und Schulungsanforderungen für Industrie und Handwerk
Die neuen Bestimmungen bringen für Unternehmen erweiterte Hygiene- und Ausbildungsvorgaben mit sich. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig feste Zeiten für die persönliche Reinigung einräumen. Vorgeschrieben sind jeweils zehn Minuten vor jeder Mahlzeit sowie zehn Minuten vor dem Arbeitsende für die Körperpflege. Diese Zeiten dürfen von den Beschäftigten nicht akkumuliert werden.
Wer im Betrieb mit Gefahrstoffen arbeitet, muss seine Mitarbeiter regelmäßig und rechtssicher über die Risiken unterweisen. Mit dieser kostenlosen Muster-PowerPoint bereiten Sicherheitsbeauftragte ihre Unterweisungen zeitsparend und ohne Stress vor. Kostenlose Vorlage für die Gefahrstoff-Unterweisung herunterladen
Die verschärften Bestimmungen betreffen eine Vielzahl von Industrie- und Handwerksbranchen. Zu den betroffenen Bereichen zählen die Batteriefertigung und das Batterierecycling, die Metallurgie, Gießereien sowie Bau-, Sanierungs- und Abbruchunternehmen.
Ebenfalls berührt sind Lackier- und Fahrzeugreparaturwerkstätten sowie Betriebe, die Möbel, Matratzen, Dämmstoffe, Klebstoffe oder Polyurethane herstellen. Mit den festgelegten Übergangsfristen bis Ende 2028 erhalten die Betriebe einen zeitlichen Rahmen, um Schutzvorkehrungen und betriebliche Abläufe an die neuen Standards anzupassen.
