Spesenbetrug, Reisenden

Spesenbetrug: 26 Prozent der Reisenden reichen unzulÀssige Kosten ein

18.06.2026 - 06:19:28 | boerse-global.de

Umfrage zeigt: Jeder vierte deutsche GeschÀftsreisende rechnet unerlaubte Spesen ab. Neue Steuerregeln und Strafurteile verschÀrfen die Lage.

Deutsche Spitzenreiter bei Spesenbetrug: 26% rechnen falsch ab
Spesenbetrug - Eine zerknĂŒllte Quittung liegt auf einem dunklen Schreibtisch, wĂ€hrend eine Hand einen Stift ĂŒber eine Tabelle hĂ€lt. 18.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Eine aktuelle Umfrage enthĂŒllt alarmierende Zahlen: 26 Prozent der deutschen GeschĂ€ftsreisenden reichen regelmĂ€ĂŸig unzulĂ€ssige Spesen ein. Deutschland liegt damit im internationalen Vergleich an der Spitze – vor Frankreich (22 Prozent), Spanien (21 Prozent) und den USA (19 Prozent).

Die Studie des Marktforschungsinstituts Censuswide im Auftrag von Travel Perk befragte 8.000 Teilnehmer aus Unternehmen mit ĂŒber 250 Mitarbeitern in fĂŒnf LĂ€ndern. Die Ergebnisse zeigen ein systematisches Problem.

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Methoden der Manipulation

Die Umfrage schlĂŒsselt das Fehlverhalten detailliert auf: 38 Prozent der Befragten reichten Kosten mehrfach ein. 34 Prozent machten die Auslagen eines Kollegen geltend. In 37 Prozent der FĂ€lle wurden private Kosten abgerechnet.

Doch nicht alles ist böse Absicht: 30 Prozent der Betroffenen gaben an, es handele sich um Fehler oder MissverstĂ€ndnisse. Gleichzeitig fordern 44 Prozent der Reisenden legitime Auslagen nicht zurĂŒck – wegen verlorener Belege, zu geringer BetrĂ€ge oder zu hohem Aufwand.

Steuergesetz 2026 bringt schÀrfere Regeln

Parallel zu diesen Befunden plant das Bundesfinanzministerium umfangreiche Änderungen. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 wurde Ende Mai vorgelegt.

Ab 2027 greift die Definition der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte bereits nach 24 statt bisher 48 Monaten. FĂŒr die Buchhaltung besonders relevant: Ab 2028 mĂŒssen Lohnsteuerbescheinigungen detaillierte Angaben zu Reisekosten und Dienstwagen enthalten. Zudem wird der Datenzugriff der Finanzbehörden auf die elektronische Buchhaltung gestĂ€rkt.

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Wenn aus falschen Angaben Strafrecht wird

Dass Unstimmigkeiten bei Reisekosten strafrechtliche Folgen haben, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom Januar 2026. Ein Vertriebsdirektor hatte seinem Arbeitgeber eine Pendelstrecke von 22 Kilometern angegeben – dem Finanzamt gegenĂŒber aber 99 Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht.

Die Steuerfahndung deckte die Diskrepanz auf. Das Gericht wertete das Verhalten als vorsĂ€tzliche Steuerhinterziehung. Wegen der zehnjĂ€hrigen Festsetzungsfrist konnten die Bescheide fĂŒr die Jahre 2009 bis 2014 korrigiert werden.

Neue Gefahr: Phishing mit echten Buchungsdaten

Neben internen Risiken warnen Experten vor externen Angriffen. Analysen der Bitdefender Labs zeigen eine neue QualitÀt von Phishing via WhatsApp. Die TÀter nutzen echte Buchungsdaten wie Hotelnamen und Reservierungsnummern aus Datenleaks.

Mindestens sechs aktive Kampagnen wurden in ĂŒber zehn LĂ€ndern identifiziert – darunter Deutschland. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter sensibilisieren: Keine Links in Messengerdiensten anklicken, Hotels im Zweifel direkt kontaktieren.

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