Stadion-Kontrolle: Zoll überprüft 170 Beschäftigte auf Arbeitsrecht
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls hat bei einem Bundesligaheimspiel von Bayer Leverkusen umfangreiche Kontrollen im Stadionumfeld durchgeführt. Im Fokus der Überprüfung standen die im Sicherheits- und Servicebereich eingesetzten Dienstleister. Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten fast 170 Beschäftigte von 13 verschiedenen Firmen, wie aus Berichten vom 20. September 2026 hervorgeht.
Großaufgebot von Zoll und städtischem Ordnungsamt
Um die Einhaltung sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Großveranstaltung sicherzustellen, waren die Behörden mit einem Großaufgebot vor Ort. Nach Angaben des Kölner Zolls befanden sich rund 50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.
Unterstützt wurden die Zöllnerinnen und Zöllner dabei von der Stadt Leverkusen: Das Leverkusener Ordnungsamt beteiligte sich mit 12 Beschäftigten an der gemeinsamen Kontrollaktion rund um die Spielstätte des Bundesligisten.
Gegenstand der Befragungen und Prüfungen waren vor allem das Sicherheitspersonal an den Einlässen und im Stadion sowie Beschäftigte in verschiedenen Servicebereichen. Ziel derartiger Kontrollen ist es regelmäßig festzustellen, ob das eingesetzte Personal ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet ist, über die notwendigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügt und ob die gesetzlichen Lohnuntergrenzen eingehalten werden.
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Illegale Beschäftigung und Ermittlungsverfahren eingeleitet
Im Zuge der Überprüfungen stießen die Kontrollkräfte auf mehrere Unregelmäßigkeiten. Bei einer Überprüfung stellte der Kölner Zoll eine 24-jährige Marokkanerin fest, die ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis als Sicherheitskraft tätig war.
Die Behörde leitete daraufhin sowohl gegen die betroffene Frau als auch gegen ihren Arbeitgeber entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Die Beschäftigung ohne gültigen Aufenthaltstitel oder entsprechende Genehmigung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht dar.
Neben dem Fall der unerlaubten Beschäftigung ergaben sich bei der Kontrollaktion auch Auffälligkeiten bezüglich der Entlohnung des Personals. Bei einer überprüften Firma stellte der Kölner Zoll Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß fest. Wie aus weiteren Berichten zu dem Einsatz hervorgeht, ergaben sich zudem bei einer weiteren Firma konkrete Hinweise auf Verstöße gegen die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben.
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Nachprüfungen bei den Dienstleistungsunternehmen
Für die betroffenen Unternehmen haben solche Feststellungen weitreichende Konsequenzen. Nach den Erstbefragungen vor Ort schließen sich üblicherweise detaillierte Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern an. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleicht dabei die Angaben der angetroffenen Mitarbeiter mit den Stundenzetteln, Lohnabrechnungen und Anmeldungen zur Sozialversicherung ab.
Großveranstaltungen wie Bundesligaspiele sind für Sicherheits- und Servicefirmen personalintensive Ereignisse, bei denen häufig Subunternehmen und kurzfristig eingesetztes Personal zum Einsatz kommen. Die Kontrollen in Leverkusen verdeutlichen, dass die Einhaltung gesetzlicher Standards und Mindestlöhne in dieser Branche weiterhin im engmaschigen Fokus der Behörden steht.
