SteuerausfÀlle, Milliarden

SteuerausfÀlle von 87,5 Milliarden Euro bis 2030 erwartet

08.05.2026 - 03:03:32 | boerse-global.de

Die aktuelle SteuerschÀtzung prognostiziert dem Staat bis 2030 Mindereinnahmen von 87,5 Milliarden Euro, ausgelöst durch KonjunkturschwÀche und den Iran-Krieg.

SteuerausfĂ€lle von 87,5 Milliarden Euro bis 2030 erwartet - Bild: ĂŒber boerse-global.de
SteuerausfĂ€lle von 87,5 Milliarden Euro bis 2030 erwartet - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Haupttreiber sind die Wirtschaftsflaute und die Folgen des Iran-Kriegs.

Der Arbeitskreis SteuerschĂ€tzung legte am 7. Mai 2026 seine aktuelle Prognose vor – und die ist dĂŒster. GegenĂŒber den bisherigen Erwartungen fehlen dem Staat bis 2030 rund 87,5 Milliarden Euro. Allein fĂŒr das laufende Jahr rechnen die Experten mit 17,8 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen als noch im Herbst angenommen.

Finanzminister Klingbeil macht dafĂŒr vor allem die geopolitischen Verwerfungen verantwortlich. „Der Iran-Krieg hat einen Energieschock ausgelöst, der unsere Industrie und den Konsum belastet“, so der Minister. Von den 17,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen in diesem Jahr entfallen rund elf Milliarden auf die schwache Konjunktur, knapp sieben Milliarden auf SteuerrechtsĂ€nderungen.

Wirtschaft lahlt im dritten Jahr

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: FĂŒr 2026 erwartet die Regierung Steuereinnahmen von 998,7 Milliarden Euro, fĂŒr 2027 von 1.033,3 Milliarden Euro. Das Bruttoinlandsprodukt soll 2026 nur um 0,5 Prozent wachsen, 2027 um magere 0,9 Prozent. Es wĂ€re das dritte Jahr der wirtschaftlichen SchwĂ€che in Folge.

Besonders der Bund ist betroffen. Bis 2030 fehlen ihm 52,3 Milliarden Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose. FĂŒr den Haushalt 2027 zeichnet sich ein Konsolidierungsbedarf von mindestens 20 Milliarden Euro ab – Experten halten sogar 60 Milliarden bis 2030 fĂŒr möglich.

Die Industrie schlĂ€gt Alarm. Der BDI und die DIHK fordern strukturelle Reformen und AusgabenkĂŒrzungen. Die Gewerkschaften hingegen plĂ€dieren fĂŒr eine Vermögenssteuer, um Investitionen in Infrastruktur und EnergieunabhĂ€ngigkeit zu finanzieren.

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E-Rechnungspflicht: Neue Standards ab 2027

Trotz der Haushaltsmisere treibt die Regierung die Digitalisierung der Steuerverwaltung voran. Am 6. Mai 2026 verabschiedete das EuropĂ€ische Komitee fĂŒr Normung (CEN) den EN 16931-1:2026 als neuen Referenzstandard fĂŒr elektronische Rechnungen. Er soll die Anforderungen der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) erfĂŒllen, die bis 2030 eine Echtzeit-Meldung von Umsatzsteuerdaten vorsieht.

Der Zeitplan fĂŒr die deutsche E-Rechnungspflicht steht:

  • Seit dem 1. Januar 2025 mĂŒssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können
  • Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zum Versand fĂŒr Firmen mit ĂŒber 800.000 Euro Jahresumsatz
  • Ab 1. Januar 2028 sind alle Unternehmen betroffen

Ein Problem: Rund 62 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Neue Tools wie Software-Entwicklungskits und kostenlose Rechnungsgeneratoren fĂŒr die Formate ZUGFeRD 2.3 und XRechnung 3.0 sollen helfen. Das Peppol-Netzwerk wird dabei zur zentralen Infrastruktur.

E-Auto-PrÀmie: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss

Um die Konjunktur anzukurbeln und Klimaziele zu erreichen, startet die Regierung ein neues Förderprogramm fĂŒr Elektroautos. Ab Mitte Mai 2026 können Privatpersonen ĂŒber das BAFA-Portal KaufprĂ€mien von bis zu 6.000 Euro beantragen. Die Förderung gilt rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026 und staffelt sich nach Einkommen und Kinderzahl.

Der Zeitpunkt ist klug gewĂ€hlt: Im April 2026 erreichten die Neuzulassungen von Batterie-Elektroautos einen Marktanteil von 25,8 Prozent – der höchste Wort des Jahres. 64.350 BEVs wurden registriert, ein Plus von 41,3 Prozent gegenĂŒber April 2025. Die hohen Benzinpreise infolge des Iran-Kriegs machen E-Autos offenbar attraktiver.

Doch Analysten warnen vor Euphorie. Der Preisunterschied zwischen E-Autos und Verbrennern liegt im Schnitt bei 1.823 Euro. Sobald die Förderung auslĂ€uft, könnten die Verkaufszahlen wieder einbrechen – es sei denn, die Hersteller gewĂ€hren weiter hohe Rabatte.

BFH schafft Klarheit bei Steuerzinsen und Corona-Boni

Der Bundesfinanzhof (BFH) fĂ€llte am 7. Mai 2026 mehrere Grundsatzurteile. Im Verfahren V R 7/24 bestĂ€tigten die Richter: Der volle Zinssatz fĂŒr Steuernachzahlungen nach Paragraf 233a AO verstĂ¶ĂŸt nicht gegen EU-Recht. Die Zinsen seien ein fairer Ausgleich fĂŒr den LiquiditĂ€tsvorteil des Steuerpflichtigen, keine EU-widrige Sanktion.

Im Urteil VI R 25/24 entschied der BFH: Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro bleiben steuerfrei – selbst wenn der Arbeitgeber andere Boni wie Urlaubsgeld gekĂŒrzt hat. Ein individueller „Corona-bedingter Aufwand“ des Arbeitnehmers mĂŒsse nicht nachgewiesen werden.

Und noch eine Klarstellung: Bestattungsdienstleistungen wie die KĂŒhlung von Verstorbenen und die Bereitstellung von TrauerrĂ€umen unterliegen der Umsatzsteuer. Der BFH stufte sie als aktive Dienstleistungen ein, nicht als steuerfreie Vermietung.

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Ausblick: Haushaltsentwurf im Juli

Die Bundesregierung will den Entwurf fĂŒr den Bundeshaushalt 2027 bis Anfang Juli 2026 vorlegen. Die Verhandlungen ĂŒber Einsparungen werden hart – das 20-Milliarden-Loch muss gestopft werden. Gleichzeitig mĂŒssen Unternehmen ihre Vorbereitungen fĂŒr die E-Rechnungspflicht 2027 vorantreiben, besonders die Integration des neuen EN-16931-1:2026-Standards.

In der Autobranche wird die Wirkung der 6.000-Euro-PrÀmie im Sommer genau beobachtet. HÀlt der Zulauf aus dem April an, könnte das der Industrie einen echten Schub geben. Ob der Trend nachhaltig ist, hÀngt jedoch von stabileren Energiekosten und einer Entspannung der geopolitischen Lage ab.

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