Steuerentlastung: SPD plant 10 Milliarden Euro bis 2028
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 10. August 2026 legte die SPD durch Parteichef Lars Klingbeil den Entwurf für ein neues Steuerentlastungsgesetz vor. Das Vorhaben sieht ein Gesamtentlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 vor. Unmittelbar nach der Veröffentlichung stießen die Pläne jedoch auf deutliche Kritik von Opposition, Koalitionspartnern und Interessenverbänden, die insbesondere die Verteilung der Summen und den Verzicht auf einen Ausgleich der kalten Progression bemängeln.
Geplante Anpassungen bei Freibeträgen und Kindergeld
Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, die steuerliche Belastung der Bürger schrittweise zu senken. Ein zentrales Element ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser soll von derzeit 12.348 Euro im Jahr 2026 auf rund 12.900 Euro bis zum Jahr 2028 steigen. Parallel dazu sind Anpassungen bei den Steuersätzen geplant: Der Spitzensteuersatz soll laut Entwurf künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von zirka 70.600 Euro greifen. Für sehr hohe Einkommen sieht der Entwurf zudem vor, dass der Steuersatz von 47 % ab einer Grenze von 280.000 Euro angewendet wird.
Auch im Bereich der Familienförderung enthält der Entwurf spezifische Anpassungen. Das Kindergeld soll im Jahr 2027 auf 267 Euro steigen und in einem weiteren Schritt im Jahr 2028 einen Betrag von 272 Euro erreichen. Trotz dieser Maßnahmen wird das kurzfristige Entlastungsvolumen kritisch bewertet. Während Klingbeil die Gesamtsumme von 10 Milliarden Euro betont, entfallen auf das Jahr 2027 lediglich rund 3 Milliarden Euro der geplanten Entlastung.
Rücknahme der umstrittenen Vereinsregelung nach Kritik
Ein ursprünglich vorgesehener Punkt des Entwurfs wurde bereits am Tag der Veröffentlichung durch Lars Klingbeil wieder gestrichen. Die geplante Neuregelung für steuerpflichtige Vereine hatte zuvor für erhebliche Unruhe gesorgt. Ursprünglich war vorgesehen, für diese Vereine eine Freigrenze von 1.000 Euro einzuführen, anstelle des bisherigen Freibetrags von 5.000 Euro. Gemeinnützige Vereine wären von dieser Regelung zwar ausgenommen gewesen, dennoch zog die SPD die Klausel nach heftiger Kritik zurück.
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Klingbeil bekräftigte nach der Streichung dieser Regelung jedoch, dass die verbleibenden Eckpunkte der Entlastung in Höhe von 10 Milliarden Euro bis 2028 als Koalitionsbeschluss eins zu eins umgesetzt würden.
Kritik an fehlendem Ausgleich der kalten Progression
Trotz der angekündigten Milliardenentlastungen werfen Kritiker der Bundesregierung vor, die tatsächliche Belastung der Steuerzahler nicht ausreichend zu mindern. Ein Hauptkritikpunkt ist der fehlende Ausgleich der kalten Progression im aktuellen Entwurf. Die Kosten, die den Steuerzahlern durch diesen Effekt allein im Jahr 2027 entstehen könnten, werden auf rund 8 Milliarden Euro beziffert.
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In der Politik löste der Entwurf parteiübergreifend Ablehnung aus. Daniel Peters von der Union warf Klingbeil Wortbruch vor und kritisierte, dass die Entlastung im Jahr 2027 mit rund 2,9 Milliarden Euro beziehungsweise 3 Milliarden Euro deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibe. Auch aus der FDP kam Widerspruch: Wolfgang Kubicki kritisierte die Reformpläne mit Verweis auf den fehlenden Ausgleich der kalten Progression. Seitens der Linken äußerte sich Doris Achelwilm ebenfalls ablehnend zum Gesetzentwurf.
Fachverbände schlossen sich der Kritik an. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, bezeichnete die Pläne als Giftliste und nannte den Entwurf einen Scherz oder eine Provokation. Florian Köbler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft äußerte sich ebenfalls kritisch zu den Plänen. Kritische Stimmen gehen davon aus, dass die tatsächliche Nettoentlastung durch den Gesetzentwurf letztlich nur bei rund 5 Milliarden Euro liegen könnte.
