SteuererklÀrung, Frist

SteuererklĂ€rung 2025: Frist 31. Juli – Neues fĂŒr Immobilienbesitzer

Veröffentlicht am: 15.07.2026 um 18:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Steuerpflichtige mĂŒssen bis 31. Juli 2025er ErklĂ€rungen abgeben. Neue Urteile zu AgrarflĂ€chen, BetriebsstĂ€tten und Untermiete sind zu beachten.

Steuer-Update 2026: Neue Regeln fĂŒr Immobilien und BetriebsstĂ€tten
Nahaufnahme eines juristischen Dokuments mit deutschem Text, möglicherweise ein Steuerformular, vor einem unscharfen BĂŒrohintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Bis zum 31. Juli mĂŒssen Millionen Steuerzahler ihre ErklĂ€rung fĂŒr 2025 abgeben. Doch fĂŒr ImmobilieneigentĂŒmer und Kapitalgesellschaften gibt es in diesem Jahr besonders viel Neues zu beachten.

Das Finanzgericht DĂŒsseldorf hat die Rechtslage fĂŒr landwirtschaftliche FlĂ€chen prĂ€zisiert, das Bundesfinanzministerium definiert BetriebsstĂ€tten neu, und der Bundesgerichtshof stĂ€rkt die Rechte von Untermietern. Ein Überblick.

AgrarflĂ€chen bleiben begĂŒnstigt

Das Finanzgericht DĂŒsseldorf entschied am 2. Juni 2026 (Az. 4 K 384/24 F): Landwirtschaftlich genutzte GrundstĂŒcke im Besitz von Kapitalgesellschaften sind kein Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes. Das gilt selbst dann, wenn die FlĂ€chen im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen an Dritte ĂŒberlassen werden.

Im konkreten Fall ging es um AckerflĂ€chen einer Kapitalgesellschaft, die an Landwirte verpachtet waren. Das Gericht stellte klar: Die gesetzliche RĂŒckausnahme greift, solange die FlĂ€chen tatsĂ€chlich landwirtschaftlich genutzt werden. Die steuerliche BegĂŒnstigung bleibt damit unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Der Bundesfinanzhof muss nun endgĂŒltig entscheiden – die Revision wurde zugelassen.

Neue Regeln fĂŒr BetriebsstĂ€tten und Homeoffice

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom 18. Juni 2026 die BetriebsstĂ€tten-Regeln grundlegend ĂŒberarbeitet. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 1999.

Kernpunkt: FĂŒr BauausfĂŒhrungen und Montagen gilt national weiterhin die Sechs-Monats-Frist. Ein Arbeitsplatz in der privaten Wohnung begrĂŒndet dagegen in der Regel keine BetriebsstĂ€tte des Arbeitgebers – es sei denn, der Mitarbeiter ĂŒbt dort Leitungsfunktionen aus. Auch die Kriterien fĂŒr LagerstĂ€tten und Vertreterbesuche wurden konkretisiert.

Fristablauf: Was bei Zeitnot hilft

Wer seine SteuererklĂ€rung fĂŒr 2025 selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli 2026 digital ĂŒbermitteln. Bei VerspĂ€tung drohen monatliche VerspĂ€tungszuschlĂ€ge von mindestens 25 Euro.

Die Auswege: Ein formloser Antrag auf FristverlÀngerung oder die Beauftragung eines Steuerberaters. Dann verschiebt sich die Abgabefrist bis in den MÀrz 2027.

Vorsicht ist bei aktuellen Betrugsmails geboten. VerbraucherschĂŒtzer warnen vor gefĂ€lschten Nachrichten, die angeblich vom ELSTER-Portal oder von Steuerprogrammen stammen. AuffĂ€llig sind unpersönliche Anreden und Absender mit auslĂ€ndischem Bezug.

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Vermieter steuerlich besser gestellt

Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Vermieter profitieren steuerlich deutlich stĂ€rker als Selbstnutzer. Durch Abschreibungen von zwei bis fĂŒnf Prozent jĂ€hrlich und den Abzug von Werbungskosten erzielen sie eine durchschnittliche Rendite von 7,1 Prozent. Selbstnutzer kommen nur auf rund fĂŒnf Prozent. Über 15 Jahre summiert sich der Vorsprung in GroßstĂ€dten zu erheblichen BetrĂ€gen.

Doch die Kehrseite: Rund 10,3 Prozent der Kleinvermieter waren 2025 von MietausfĂ€llen betroffen. Der Verband Haus & Grund fordert daher schnellere Gerichtsverfahren bei MietrĂŒckstĂ€nden.

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Klare Regeln fĂŒr Untervermietung

Der Bundesgerichtshof stĂ€rkt die Rechte von Mietern: Wer ein Zimmer untervermieten will, hat ein berechtigtes Interesse daran – auch wenn ein Mitmieter ausgezogen ist, aber formal im Vertrag bleibt. Der Wunsch, die monatliche Belastung zu senken, gilt als ausreichender Grund.

RĂŒckzahlungen bei Corona-Hilfen drohen

Bei den Corona-ÜberbrĂŒckungshilfen werden die RĂŒckforderungen konkreter. SoloselbststĂ€ndige mĂŒssen nachweisen, dass sie mindestens 51 Prozent ihrer EinkĂŒnfte im Haupterwerb erzielt haben. Wird diese Grenze unterschritten, droht die vollstĂ€ndige RĂŒckzahlung.

Grundsteuer C: Neues Instrument fĂŒr Kommunen

Kommunen können kĂŒnftig einen gesonderten Hebesatz fĂŒr baureife, aber unbebaute GrundstĂŒcke festlegen. Ziel der optionalen Grundsteuer C ist es, die Bebauung erschlossener FlĂ€chen zu forcieren. Kritiker befĂŒrchten eine zusĂ€tzliche finanzielle Belastung fĂŒr EigentĂŒmer – und letztlich fĂŒr Mieter.

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