SteuererklĂ€rung 2025: Frist endet am 31. Juli â VerspĂ€tungszuschlag droht
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juli 2026. Besonders das Gastgewerbe steht unter verschÀrfter Beobachtung der Finanzbehörden.
Neben den regulĂ€ren Dokumentationspflichten prĂŒfen die Ămter verstĂ€rkt die Einhaltung des Mindestlohns und die korrekte Versteuerung von EinkĂŒnften. Wer seine ErklĂ€rung selbst erstellt, muss sich beeilen.
Belege: Wann Sie aktiv werden mĂŒssen
Seit dem Steuerjahr 2025 gilt eine Belegvorhaltepflicht. Das heiĂt: Rechnungen und Quittungen mĂŒssen Sie nur auf Nachfrage einreichen.
Rechtsexperten empfehlen jedoch, bestimmte Dokumente direkt mit der ErklÀrung einzureichen. Das betrifft unter anderem:
- Die erstmalige Geltendmachung eines hÀuslichen Arbeitszimmers
- Bedeutende Spenden oder Unterhaltsleistungen
- Neue Vorsorgeaufwendungen
- Komplexe FĂ€lle wie die ermĂ€Ăigte Besteuerung von Abfindungen
FĂŒr Betriebe im Gastgewerbe bleibt die lĂŒckenlose Dokumentation essenziell. Bei UnregelmĂ€Ăigkeiten sind die Finanzbehörden zu SchĂ€tzungen berechtigt.
Fristen: Wer mehr Zeit bekommt
Wer die Frist am 31. Juli 2026 nicht einhalten kann, zahlt drauf. Der VerspĂ€tungszuschlag betrĂ€gt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat â mindestens 25 Euro.
Es gibt aber Auswege. Ein formloser Antrag beim Finanzamt kann die Frist verlĂ€ngern. Noch mehr Zeit haben Steuerpflichtige mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Sie mĂŒssen erst bis zum 28. Februar 2027 abgeben.
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GroĂrazzia in Köln: 75 Zollfahnder im Einsatz
Dass das Gastgewerbe unter besonderer Beobachtung steht, zeigte eine Kontrollaktion am 19. Juli. Der Kölner Zoll schickte 75 EinsatzkrĂ€fte in 17 GaststĂ€tten und Imbissbetriebe sowie zu einem GroĂkonzert.
Die Bilanz spricht BĂ€nde:
- Vier Personen ohne gĂŒltige Arbeitserlaubnis
- Elf mutmaĂliche MindestlohnverstöĂe
- 34 Hinweise auf Schwarzarbeit
- Vier VerdachtsfÀlle auf Sozialleistungsmissbrauch
Solche Kontrollen sollen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Standards im Dienstleistungssektor sichern.
Krypto und KI: Neue Regeln fĂŒr Anleger
Parallel zu den manuellen Kontrollen setzen die Behörden auf Technologie. In ThĂŒringen startete das Pilotprojekt âAmselâ: 50.000 Steuerpflichtige erhielten automatisierte SteuerfestsetzungsvorschlĂ€ge. Rund ein Drittel stimmte bereits zu.
Auch fĂŒr Krypto-Anleger Ă€ndert sich etwas. Seit Anfang 2026 sind Anbieter durch die Richtlinie DAC8 verpflichtet, Transaktionsdaten direkt an die FinanzĂ€mter zu melden. Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr ĂŒberschreiten oder die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Falschangaben können BuĂgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
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Werbungskosten und Renten: Was Sie absetzen können
FĂŒr das laufende Steuerjahr gelten diese PauschbetrĂ€ge:
- Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro)
- Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
Rentner und PensionĂ€re mĂŒssen ebenfalls aufpassen. Seit 2025 werden Pensionen wie gesetzliche Renten zu 100 Prozent besteuert. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X R 1/24) zeigt die Fallstricke: Ein in Portugal lebender Rentner musste Steuern nachzahlen, weil eine RĂŒckfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen griff.
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