Steuererklärung: okElster vereinfacht Prozess für 11,5 Millionen
02.07.2026 - 11:31:25 | boerse-global.de
Zum 1. Juli 2026 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen für Existenzgründer, Freiberufler und Einzelunternehmer in Kraft. Von digitalen Steuererleichterungen über Zollreformen bis zu Förderprogrammen für Gewerbeumwandlungen – die Neuerungen sind vielfältig.
„okElster“: Steuererklärung per Klick
Mit „okElster“ steht seit dem 1. Juli ein neues Verfahren bereit, das die Steuererklärung für bestimmte Gruppen drastisch vereinfacht. Die Anwendung richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne Nebeneinkünfte. Das System greift auf vorhandene Daten zurück und erstellt eine vorausgefüllte Erklärung, die mit einem Klick übermittelt werden kann. Rund 11,5 Millionen Bürger sind von dieser Neuerung betroffen.
Zollrecht: Pauschalgebühr für Importe
Parallel dazu ändern sich die Zollregeln für E-Commerce. Die bisherige Zollbefreiung für Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert unter 150 Euro entfällt. Stattdessen wird nun ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikel fällig. Hintergrund: Allein 2025 wurden rund 5,9 Milliarden Artikel zollfrei in die EU eingeführt. Ab November 2026 sollen zudem verpflichtende Produktkennungen die Sicherheit und Wettbewerbsfairness erhöhen.
Bereits seit Januar gelten verschärfte digitale Nachweispflichten im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Unternehmer außerhalb der EU. Rechnungen und Einfuhrbelege müssen über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) übermittelt werden – sofern der Rechnungsbetrag 250 Euro übersteigt.
Gewerbeanmeldung: Bremen vs. Köln
Die Bürokratie bei Unternehmensgründungen variiert weiterhin stark nach Standort. In Bremen, wo 2025 rund 5.300 Neugründungen registriert wurden, dauert die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung drei bis sieben Werktage. Kosten: 38 Euro für die Anmeldung, 21 Euro für eine Ummeldung.
In Köln waren es im selben Zeitraum etwa 12.000 Anmeldungen. Die Gebühren liegen dort zwischen 26 und 33 Euro, die Bearbeitungszeit bei drei bis fünf Werktagen. In beiden Städten ist die Anmeldung online, postalisch oder vor Ort möglich. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.
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Für ausländische Fachkräfte haben Senat und Handelskammer in Bremen zum 1. Juli eine Beschleunigung der Visa-Verfahren vereinbart. Personelle Verstärkung im Migrationsamt und neue Beratungsangebote sollen feste Fristen sicherstellen.
„Gewerbe zu Wohnen“: 300 Millionen für Umbauten
Ein zentraler Baustein der aktuellen Wirtschaftspolitik ist das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“. Der Bund stellt über die KfW rund 300 Millionen Euro bereit. Gefördert wird der Umbau von Nichtwohngebäuden in Wohnraum mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung: ein energetischer Standard von mindestens EH 85 EE. Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Für die rechtliche Absicherung der Geschäftstätigkeit ist eine ladungsfähige Anschrift Pflicht. Aktuelle Marktanalysen zeigen: Gemietete Geschäftsadressen für Impressum oder Handelsregister kosten zwischen 3,30 Euro (einfache Postlösung) und 80 Euro (mit Scan-Service und Meetingräumen).
Steuerplanung: E-Rechnung, Kleinunternehmer und Firmenwagen
Bei den Betriebsfinanzen ist die Wahl des Geschäftskontos entscheidend. Anbieter wie Fyrst oder Vivid führen aktuelle Vergleiche an – teilweise mit kostenlosen Basiskonten für Freelancer. Je nach Transaktionsvolumen steigen die monatlichen Gebühren auf bis zu 10 Euro.
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Die E-Rechnungspflicht bleibt ein zentrales Thema: Ab 2026 besteht die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen, die Ausstellungspflicht für die meisten Unternehmen greift ab 2027. Für B2B-Dienstleister wie Webdesigner ist zudem das Reverse-Charge-Verfahren bei EU-Geschäftskunden relevant.
Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit bleiben, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Bei Firmenwagen: Die private Nutzung wird pauschal nach der 1-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch versteuert. E-Autos profitieren von reduzierten Sätzen von 0,5 oder 0,25 Prozent. Die Anschaffungskosten können im Rahmen der Abschreibung über sechs Jahre geltend gemacht werden.
