Steuererleichterung, EU-Paket

Steuererleichterung: EU-Paket spart Unternehmen acht Milliarden Euro

25.06.2026 - 20:18:38 | boerse-global.de

EU-Kommission und Bundeskabinett beschließen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie, mit Einsparungen von rund acht Milliarden Euro jährlich.

EU und Deutschland: Milliardenentlastung durch Bürokratieabbau
Steuererleichterung - Ein Stapel von Dokumenten wird stilisiert zerlegt, was die Vereinfachung von Bürokratie und Berichterstattung symbolisiert. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Europäische Kommission und das deutsche Bundeskabinett haben umfangreiche Maßnahmenpakete zur Entlastung der Wirtschaft von administrativen Pflichten auf den Weg gebracht. Die Initiativen konzentrieren sich auf die Vereinfachung des Steuerrechts, die Reduzierung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Anpassungen im Energieeffizienzrecht.

Steuererleichterungen: Milliarden durch Omnibus-Paket

Am 24. Juni präsentierte die EU-Kommission das „Omnibus-on-Taxation“-Paket. Ziel ist es, steuerliche Regelungen im Binnenmarkt zu straffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Nach Schätzungen der Kommission könnten die Neuerungen jährliche Einsparungen von rund acht Milliarden Euro generieren. Davon entfallen etwa 3,3 Milliarden Euro auf reduzierte Verwaltungskosten.

Ein wesentlicher Bestandteil: die weitgehende Abschaffung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Allein dieser Schritt soll Unternehmen um jährlich 5,3 Milliarden Euro entlasten. Zudem sieht das Paket Erleichterungen bei der Zinsbegrenzungsregel vor – etwa eine Harmonisierung der EBITDA-Schwelle auf 30 Prozent.

Für multinationale Konzerne bringen die Reformen eine spürbare Reduktion der Meldepflichten. Laut den Plänen sollen die Anforderungen für rund 3.000 Unternehmen aufgehoben werden, was Einsparungen von 300 Millionen Euro verspricht. Auch im Online-Handel sind Anpassungen vorgesehen: Durch die Anhebung von Meldeschwellen könnten über zehn Millionen private Verkäufer von bürokratischen Lasten befreit werden. Die Vorschläge liegen nun beim Europäischen Parlament und dem Rat. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 erwartet.

Weniger Datenpunkte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Parallel zu den steuerlichen Initiativen hat die EU-Kommission die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) revidiert. Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll um 61 Prozent sinken.

Diese Maßnahme soll die Komplexität der Berichterstattung reduzieren, ohne die Transparenzziele zu gefährden. Eine förmliche Annahme der revidierten Standards wird für Juni oder Juli 2026 erwartet. Ab dem Geschäftsjahr 2027 soll die Anwendung verpflichtend werden. Unternehmen können die vereinfachten Regeln bereits für 2026 freiwillig nutzen.

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Eine aktuelle Studie von Kirchhoff Consult untersuchte den Status quo bei 202 Unternehmen. Die Anzahl der wesentlichen Themen blieb mit durchschnittlich sieben stabil. Der Umfang der Berichte stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht auf durchschnittlich 134 Seiten. Deutsche Berichte liegen demnach rund neun Prozent über dem EU-Schnitt.

Deutschland reformiert Energieeffizienzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Die Neuregelung sieht Entlastungen für die Wirtschaft in Höhe von über drei Milliarden Euro vor. Ein zentraler Punkt: die Anhebung der Schwellenwerte für die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen auf 23,6 Gigawattstunden pro Jahr.

Für Betreiber von Rechenzentren wurden die Übergangsfristen für Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem wurde die Frist für eine vollständige Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien bis 2030 ausgeweitet. Die Pflichten zur Abwärmenutzung wurden entbürokratisiert. Während die Regierung von einer notwendigen Anpassung spricht, kritisierte der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft die Reform als Rückschritt hinter bisherige Standards.

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Digitalisierung der Arbeitnehmerentsendung – und kritische Stimmen

Auf EU-Ebene einigten sich das Europaparlament und der Ministerrat in der Nacht zum 24. Juni auf die Einführung eines digitalen Formulars für die Entsendung von Arbeitnehmern. Das neue Dokument umfasst 41 Datenpunkte und soll die bisherigen 27 verschiedenen nationalen Meldeportale ergänzen. Die Teilnahme ist für die Mitgliedstaaten vorerst freiwillig.

Trotz der zahlreichen Initiativen gibt es Zweifel an der Wirksamkeit des Bürokratieabbaus. Ein Papier des Verbandes Gesamtmetall weist darauf hin, dass die bürokratischen Lasten trotz der gesetzten Ziele bis 2029 eher wachsen könnten. Die Kommission hält jedoch an ihrem Kurs fest und verweist auf bereits erreichte Entlastungen im zweistelligen Milliardenbereich.

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