Steuerfahndung, Zahnarztpraxen

Steuerfahndung Zahnarztpraxen: Kontrollen bei Àsthetischen Leistungen verschÀrft

31.05.2026 - 07:09:19 | boerse-global.de

FinanzĂ€mter prĂŒfen verstĂ€rkt Zahnarztpraxen. Fokus liegt auf Ă€sthetischen Leistungen, praxiseigenen Laboren und der korrekten Umsatzsteuer-Abgrenzung.

Steuerfahndung Zahnarztpraxen: Kontrollen bei Ă€sthetischen Leistungen verschĂ€rft - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Steuerfahndung Zahnarztpraxen: Kontrollen bei Ă€sthetischen Leistungen verschĂ€rft - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Im Fokus stehen dabei vor allem Àsthetische Behandlungen und praxiseigene Labore.

Neue Schwerpunkte bei BetriebsprĂŒfungen

Zahnarztpraxen geraten zunehmend in den Fokus detaillierter SteuerprĂŒfungen. Die Finanzverwaltung untersucht dabei gezielt den Verkauf von Dentalprodukten, die Einnahmen aus praxiseigenen Laboren und die Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen und Ă€sthetischen Leistungen. Letztere unterliegen der Umsatzsteuer – ein klassischer Stolperstein fĂŒr viele Praxen.

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Bei den PrĂŒfungen mĂŒssen Behandler ihre digitalen Buchhaltungsdaten und beruflichen Aufzeichnungen offenlegen. Allerdings gelten strenge Schutzregeln: Patientendaten sind in anonymisierter Form vorzulegen, und der Zugriff der PrĂŒfer beschrĂ€nkt sich auf berufliche Unterlagen. Private Konten und WohnrĂ€ume bleiben tabu – von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Strengere Kontrollen beim Bargeld

Die verstĂ€rkten Kontrollen im Medizinsektor folgen einem allgemeinen Trend. Ende Mai 2026 veröffentlichte das Finanzministerium Baden-WĂŒrttemberg die Ergebnisse unangekĂŒndigter KassenprĂŒfungen in 162 Betrieben, darunter Friseursalons und Tattoo-Studios. Das Ergebnis: 58 Prozent der geprĂŒften Unternehmen wiesen MĂ€ngel auf.

Die hĂ€ufigsten VerstĂ¶ĂŸe betrafen eine fehlerhafte KassenbuchfĂŒhrung und VerstĂ¶ĂŸe gegen die Belegausgabepflicht. In elf FĂ€llen fehlte zudem die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – ein digitales Sicherheitsmodul fĂŒr elektronische Aufzeichnungssysteme. Die Finanzverwaltung kĂŒndigte an, solche Kontrollen sektorĂŒbergreifend fortzusetzen.

EuG-Urteil stÀrkt LiquiditÀt von Praxen

Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichts (EuG) vom 11. Februar 2026 hat weitreichende Folgen fĂŒr die Praxis-LiquiditĂ€t. Demnach dĂŒrfen Unternehmen den Vorsteuerabzug bereits im Monat der Leistungserbringung geltend machen – vorausgesetzt, die Rechnung geht vor Abgabe der SteuererklĂ€rung ein. Dies korrigiert die bisherige Praxis, bei der der Abzug oft verweigert wurde, wenn die Rechnung nicht exakt zum Monatsende vorlag.

BSG-Urteil sichert Zahnersatz-ZuschĂŒsse

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 28. Mai 2026 zugunsten von Patienten: Der maximale Zuschuss von 75 Prozent fĂŒr Zahnersatz bleibt auch dann erhalten, wenn ein Patient innerhalb von zehn Jahren eine einzige jĂ€hrliche Kontrolluntersuchung versĂ€umt hat – sofern ein triftiger Grund vorlag, etwa eine Corona-Infektion. Damit sind die AnsprĂŒche der Praxen auf höhere FestzuschĂŒsse auch bei kleineren LĂŒcken in der Patientenhistorie geschĂŒtzt.

FachkrÀftemangel und Digitalisierung als Dauerbrenner

Die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen wird derzeit von zwei Faktoren dominiert: Personalknappheit und technologischer Wandel. Der BVD Praxisbarometer, eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie unter 200 ZahnĂ€rzten, identifiziert den FachkrĂ€ftemangel als grĂ¶ĂŸten Belastungsfaktor.

Bei den Technologien zeichnet sich ein klares Bild ab: 72 Prozent der Befragten sehen 3D-Druck als relevante Investition. Auch KĂŒnstliche Intelligenz gewinnt an Bedeutung: 66 Prozent der Teilnehmer bewerten KI-gestĂŒtzte Diagnostik als relevant, 25 Prozent sogar als besonders zukunftsweisend. Allerdings hĂ€lt jeder ohne Befragte das Potenzial der KI fĂŒr derzeit ĂŒberschĂ€tzt.

Diese Themen standen auch im Mittelpunkt des 21. Praxiswirtschaftskongresses des Freien Verbandes Deutscher ZahnĂ€rzte (FVDZ) Mitte Mai 2026. Experten diskutierten dort ĂŒber die wirtschaftliche StabilitĂ€t von Praxen, den Einsatz von KI und die rechtlichen SpielrĂ€ume der GebĂŒhrenordnung fĂŒr ZahnĂ€rzte (GOZ).

Klarheit bei Abrechnung und Arbeitszeit

Eine gemeinsame Stellungnahme der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung (KBV), des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 29. Mai 2026 bringt Klarheit fĂŒr die Abrechnung: AnĂ€sthesieleistungen in der ambulanten Operation (AOP) können auch dann berechnet werden, wenn sie nicht explizit im AOP-Katalog aufgefĂŒhrt sind. Dies gilt fĂŒr alle Eingriffe – mit Ausnahme der seit 2024 neu aufgenommenen.

Bleibt das Thema Arbeitszeiterfassung: Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 betonen die Behörden, dass die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit bereits in Kraft ist. Ein neues Gesetz mit konkreten Umsetzungsvorgaben wird fĂŒr Ende 2026 erwartet. Schon jetzt drohen jedoch Bußgelder, wenn die Aufsichtsbehörden VerstĂ¶ĂŸe gegen die aktuellen Dokumentationsstandards feststellen.

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