Steuerfrist 31. Juli: SelbststĂ€ndige mĂŒssen jetzt handeln
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neben der nahenden Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025 treten zum Juli weitreichende Reformen in der Krankenversicherung in Kraft. Gleichzeitig locken neue steuerliche Anreize fĂŒr die Altersvorsorge.
Steuerfrist im Juli: Wer jetzt abgibt, spart sich Ărger
SelbststĂ€ndige ohne Steuerberater mĂŒssen die EinkommensteuererklĂ€rung fĂŒr 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer diese Frist verpasst, zahlt mindestens 25 Euro VerspĂ€tungszuschlag pro Monat â oder riskiert eine SchĂ€tzung durch das Finanzamt.
Eine FristverlĂ€ngerung ist in begrĂŒndeten FĂ€llen formlos möglich. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat dagegen bis zum 28. Februar 2027 Zeit.
RĂŒrup-Rente: Warum sich Einzahlungen jetzt besonders lohnen
Freiberufler können 2026 von deutlich höheren AbsetzbetrĂ€gen profitieren. BeitrĂ€ge zur RĂŒrup-Rente oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
Gerade bei hohem Grenzsteuersatz wird das attraktiv: Eine Einzahlung von 10.000 Euro kann bei entsprechendem Gewinn zu einer Steuerersparnis von rund 4.000 Euro fĂŒhren. Finanzexperten raten, diese Möglichkeit noch vor Jahresende zu prĂŒfen.
Krankenversicherung: Das Sparpaket kommt
Am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die zentralen Neuerungen:
- EinfĂŒhrung von Teilkrankengeld und Teilkrankschreibungen fĂŒr lĂ€nger Erkrankte
- Streichung von ZuschlÀgen auf psychotherapeutische Leistungen
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem notwendigen âParadigmenwechselâ, um die Zahl der Krankheitstage zu senken und das System finanziell zu stabilisieren.
Parallel dazu wird die soziale Absicherung von SelbststĂ€ndigen politisch neu diskutiert. Eine Umfrage vom Februar 2026 zeigt ein gespaltenes Bild: 49 Prozent befĂŒrworten eine Pflichtversicherung, 28 Prozent plĂ€dieren fĂŒr reduzierte BeitrĂ€ge.
Eine Rentenkommission schlug zudem vor, Minijobs abzuschaffen und durch eine allgemeine Beitragspflicht zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zu ersetzen. Aktuell liegt die Verdienstgrenze fĂŒr Minijobs bei 603 Euro monatlich.
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Wohngeld fĂŒr SelbststĂ€ndige: Worauf es ankommt
Auch SelbststĂ€ndige können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Die Berechnung basiert auf einer Prognose des zu erwartenden Gewinns fĂŒr die kommenden zwölf Monate. Grundlage sind betriebswirtschaftliche Auswertungen oder der letzte Steuerbescheid.
Wichtig: Weicht der tatsĂ€chliche Gewinn um mehr als 15 Prozent nach oben ab, besteht eine Meldepflicht. Bei einer Unterschreitung von ĂŒber 10 Prozent kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Vom steuerrechtlichen Gewinn werden pauschal jeweils 10 Prozent fĂŒr Steuern, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen â sofern entsprechende Zahlungen nachgewiesen werden.
Altersvorsorge: Das neue Depot kommt 2027
Ab Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. FĂŒr Gutverdiener wird es besonders interessant:
- Staatliche Zulagen bis zu 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro
- Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: Steuererstattung von 443 Euro möglich
- âĂbersparenâ mit ungeförderten BeitrĂ€gen bis zu 11.880 Euro pro Jahr in zwei VertrĂ€gen
Versicherungsexperten raten SelbststĂ€ndigen zudem, die Laufzeit einer BerufsunfĂ€higkeitsversicherung konsequent bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu wĂ€hlen. Als Faustformel fĂŒr die Absicherungshöhe gelten 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtig sind zudem Nachversicherungsklauseln fĂŒr den Fall einer weiteren Anhebung des Rentenalters.
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Förderprogramme: Noch bis August bewerben
In Hessen lĂ€uft die Einreichungsfrist fĂŒr das Programm âZukunft Innenstadtâ noch bis zum 21. August 2026. Es unterstĂŒtzt Projekte zur StĂ€rkung lebendiger Stadtzentren. Der Handelsverband Hessen bietet im Juli Informationsveranstaltungen an.
Auch die GrĂŒndungsförderung fĂŒr Frauen wird ausgebaut. Das Programm âexist Women OWLâ kombiniert Coaching und Mentoring und wird vom Bundeswirtschaftsministerium sowie dem EuropĂ€ischen Sozialfonds Plus getragen. Stipendiatinnen arbeiteten kĂŒrzlich in einer mehrtĂ€gigen Klausur an ihren Vorhaben.
GrĂŒnden in jedem Alter: Zwei Beispiele
Dass Unternehmertum keine Frage des Lebensalters ist, zeigen zwei aktuelle Beispiele. In Konstanz grĂŒndete die 74-jĂ€hrige Irene Riesterer im Februar gemeinsam mit einem IT-Fachmann eine Schneiderei. Das Unternehmen will noch vor Jahresende die Gewinnzone erreichen.
In Offenbach eröffnete Vanessa Termini nach einem persönlichen Schicksalsschlag ein LadengeschĂ€ft fĂŒr italienische Produkte und Eventorganisation. Sie nutzt dabei eine exklusive Vertriebslizenz fĂŒr Kaffeemaschinen-Systeme.
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