Steuerhinterziehung, Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige abgeschafft, bis zu 15 Jahre Haft

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 05:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung stellt ein scharfes Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug vor, das unter anderem die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und strengere Aufbewahrungspflichten für Unternehmen vorsieht.

26-Punkte-Plan gegen Steuerkriminalität: Härtere Strafen und neue Regeln
Eine Hand in einem Anzug schlägt einen Hammer auf einen Holzblock, mit verschwommenen Dokumenten im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Paket sieht härtere Strafen, neue Behörden und schärfere Regeln für Unternehmen vor.

Selbstanzeige wird abgeschafft

Die geplanten Änderungen im Strafrecht haben es in sich. Steuerhinterziehung soll künftig als Verbrechen gelten – mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Bei organisierter Steuerkriminalität drohen bis zu 15 Jahre Haft, f?nf Jahre mehr als bisher.

Noch drastischer: Die strafbefreiende Selbstanzeige fällt weg. Bisher konnten Steuersünder durch freiwillige Offenlegung einer Bestrafung entgehen. Diese Möglichkeit entfällt komplett.

Gleichzeitig will die Regierung den Erwerb von Steuerdaten aus Leaks wie den Panama Papers rechtlich absichern. Und: Die Behörden sollen verdächtiges Vermögen für bis zu 180 Tage sicherstellen können – ohne rechtskräftige Verurteilung.

Zoll bekommt 1.500 neue Stellen

Für die Umsetzung baut die Regierung die Ermittlungsbehörden massiv aus. Beim Zoll entsteht ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“. Ein Datenanalysezentrum soll mit Künstlicher Intelligenz komplexe Finanzströme durchleuchten.

1.500 zusätzliche Stellen beim Zoll sollen den Ermittlungsdruck erhöhen. Auch international will Deutschland enger kooperieren und die Europäische Staatsanwaltschaft stärken.

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Unternehmen müssen länger Belege aufbewahren

Auf die Wirtschaft kommen neue Pflichten zu. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege steigt von zehn auf 15 Jahre. Ab 2028 gilt eine Registrierkassenpflicht für alle Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz.

Ein modernes Umsatzsteuermeldesystem soll Betrugsmodelle wie Karussellgeschäfte unterbinden. Auch Krypto-Assets rücken in den Fokus: Eine spezifische Besteuerung ist geplant. Und: Sanktionierte Unternehmen sollen öffentlich genannt werden – „Naming and Shaming“ als Abschreckung.

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Opposition kritisiert fehlende Abstimmung

Die Bundesregierung begründet die Härte mit den immensen Schäden für den Staatshaushalt. Die Steuer-Gewerkschaft schätzt den jährlichen Schaden durch Steuer- und Finanzkriminalität auf rund 100 Milliarden Euro. Allein durch die Krypto-Besteuerung rechnet der Bund für 2027 mit Mehreinnahmen von mindestens einer Milliarde Euro.

Während die Steuer-Gewerkschaft die Pläne begrüßt, kommt Kritik von Union und bayerischer Staatsregierung. Sie bemängeln die fehlende Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die Regierung hält dagegen: Die Maßnahmen seien unerlässlich für Steuergerechtigkeit und die langfristige Finanzkraft des Staates.

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