Steuerhinterziehung, Strafrahmen

Steuerhinterziehung: Strafrahmen steigt auf bis zu 15 Jahre

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Steuerregeln und Haftungsrisiken prägen die Gründung eines Einzelunternehmens in Berlin. Gründer müssen mit verschärften Kontrollen rechnen.

Einzelunternehmen in Berlin: Risiken und Steuerverschärfungen 2026
Ein moderner Schreibtisch mit Laptop und Dokumenten vor einem unscharfen Berliner Stadtpanorama. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Berlin ist einfach und günstig. Doch die unbeschränkte Haftung und verschärfte Steuergesetze machen die Rechtsform riskant.

Anders als bei Kapitalgesellschaften ist kein Mindestkapital nötig. Dafür haften Gründer mit ihrem gesamten Privatvermögen – nicht nur mit dem Geschäftskapital.

Der bürokratische Aufwand bleibt überschaubar. Die Gewerbeanzeige kostet online 15 Euro, vor Ort 26 Euro. Nach der Anmeldung müssen Gründer sich innerhalb eines Monats über das ELSTER-Portal steuerlich erfassen lassen.

Steuern und Freibeträge 2026

Für die Rentabilitätsplanung sind die aktuellen Steuerparameter entscheidend. Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Der Berliner Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 Prozent.

Die Kleinunternehmerregelung gilt weiterhin: Wer im Vorjahr unter 25.000 Euro Umsatz erzielte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kann sie nutzen.

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Schärfere Gangart gegen Steuerbetrug

Ein Mitte Juli vorgestellter Aktionsplan bringt deutliche Verschärfungen. Der Strafrahmen für Steuerhinterziehung soll auf bis zu 15 Jahre steigen. Die strafbefreiende Selbstanzeige könnte wegfallen.

Der Zoll bekommt erweiterte Kompetenzen: Bei begründetem Verdacht darf er Vermögenswerte für 180 Tage ohne Gerichtsbeschluss beschlagnahmen.

Ab 1. Januar 2028 gilt für Einzelunternehmer mit über 100.000 Euro Jahresumsatz eine allgemeine Registrierkassenpflicht. Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen sollen auf 15 Jahre verlängert werden. Familienunternehmen kritisieren die Pläne scharf – sie warnen vor wachsender Bürokratie und fordern stattdessen bessere digitale Ausstattung der Behörden.

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Neue Grundsicherung ab Juli 2026

Seit dem 1. Juli ersetzt eine neue Grundsicherung das Bürgergeld. Selbstständige, deren Gewinne nicht zum Leben reichen, können Aufstockung beantragen. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro monatlich.

Die Vermögensfreibeträge sind altersabhängig: Bis 30 Jahre sind 5.000 Euro erlaubt, bis 40 Jahre 10.000 Euro, für Über-50-Jährige 20.000 Euro. Die Bewilligung erfolgt zunächst für sechs Monate vorläufig, danach folgt eine Nachberechnung auf Basis der tatsächlichen Gewinne.

Krypto-Meldepflichten und IT-Sicherheit

Einzelunternehmer mit Kryptogeschäften müssen die seit 2026 geltenden Meldepflichten nach der Richtlinie DAC8 beachten. Krypto-Dienstleister müssen Transaktionsdaten automatisch an die Finanzbehörden übermitteln.

Auch IT-Sicherheit rückt in den Fokus. Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA meldet eine hohe Zahl schwerwiegender IT-Vorfälle im Finanzsektor. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) etabliert strenge Meldefristen für IT-Störungen. Zwar betrifft das primär große Finanzinstitute – doch die persönliche Haftung von Leitungsorganen bei schweren Organisationsmängeln im IT-Bereich betrifft auch Einzelunternehmer.

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