Steuerkriminalität: BDS fordert Überprüfung aller 26 Maßnahmen
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 08:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bund der Selbstständigen (BDS) Bayern hat eine grundlegende Überarbeitung des aktuellen Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität verlangt. In einer Stellungnahme vom 16. August 2026 forderte der Verband, sämtliche im Plan enthaltenen Maßnahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um die Belastungen für den Mittelstand zu begrenzen.
Umfassende Überprüfung aller 26 Maßnahmen gefordert
Im Zentrum der Kritik steht der Umfang des Aktionsplans, der insgesamt 26 verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzdelikten vorsieht. Der BDS Bayern dringt darauf, jede einzelne dieser Bestimmungen detailliert auf ihre praktischen Auswirkungen hin zu untersuchen. Dabei müsse insbesondere analysiert werden, welche Kosten durch die Umsetzung entstehen und in welchem Maße der bürokratische Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ansteigt.
Der Verband betonte, dass eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit unerlässlich sei. Ziel müsse es sein, die negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit kleiner Betriebe so gering wie möglich zu halten, während gleichzeitig die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung gewahrt bleibt.
Kritik an langen Aufbewahrungsfristen und technischer Überwachung
Besonderes Augenmerk legt die Interessenvertretung auf die Dokumentationspflichten. Der aktuelle Plan sieht vor, dass bestimmte Unterlagen über einen Zeitraum von 15 Jahren aufbewahrt werden müssen. Dies stellt aus Sicht des BDS Bayern eine erhebliche bürokratische Belastung dar, die über das notwendige Maß hinausgehe.
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Als Alternative fordert der Verband eine Verkürzung dieser Aufbewahrungsfrist auf 8 Jahre, um die Archivierungslasten für Unternehmer spürbar zu reduzieren.
Zusätzlich werden technische Anforderungen wie die geplante Registrierkassenpflicht und die Einführung von Echtzeitmeldungen kritisiert. Diese Instrumente zur lückenlosen Überwachung von Geschäftsvorfällen würden nach Einschätzung der Organisation zu einem unverhältnismäßigen administrativen Aufwand führen.
Um kleinere Betriebe zu entlasten, schlägt der BDS Bayern vor, die Registrierkassenpflicht erst ab einer Schwelle von 800.000 Euro Jahresumsatz einzuführen. Unterhalb dieser Grenze sollten Unternehmen von der Verpflichtung ausgenommen werden.
Ablehnung öffentlicher Sanktionslisten und Register
Ein weiterer wesentlicher Punkt in der Forderungsliste betrifft den Umgang mit festgestellten Verstößen und die Transparenz der Sanktionierung. Der BDS Bayern lehnt die Einführung einer öffentlichen Sanktionsliste strikt ab. Nach den Vorstellungen des Verbandes dürfe kein öffentliches Register geführt werden, in dem Verstöße gegen finanzrechtliche Bestimmungen namentlich einsehbar sind.
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Die Forderungen des Verbandes verdeutlichen die wachsende Sorge innerhalb der Selbstständigen über eine zunehmende Regulierungsdichte im Bereich der Finanz- und Steuergesetzgebung. Die Organisation mahnt an, dass der Kampf gegen Finanzkriminalität nicht durch pauschale Verschärfungen zulasten der mittelständischen Wirtschaft geführt werden dürfe, sondern gezielte und bürokratiearme Lösungen erfordere.
