Steuerkriminalität: Regierung beschließt 26-Punkte-Plan mit bis zu 15 Jahren Haft
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig präsentierten das Paket Mitte Juli in Berlin. Kernstück ist ein gemeinsames Zentrum beim Zoll, das Ermittlungen bündeln soll.
Härtere Strafen und schärfere Kontrollen
Das Strafrecht wird deutlich verschärft: Bei Bandenkriminalität im Steuerbereich drohen künftig bis zu 15 Jahre Haft. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige soll in bestimmten Fällen entfallen. Behörden können Vermögenswerte künftig bis zu 180 Tage ohne rechtskräftige Verurteilung beschlagnahmen.
Ein elektronisches Meldesystem soll den Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Die Regierung erwartet dadurch Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro für 2027.
Bauernverband warnt vor Bürokratie
Die Pläne stoßen auf Widerstand. Der Deutsche Bauernverband, der Zentralverband Gartenbau und die Familienbetriebe Land und Forst warnen vor massiver Bürokratie. Besonders die Registrierkassenpflicht stelle landwirtschaftliche Betriebe vor große administrative Hürden.
Vietnam setzt auf KI und E-Rechnungen
International gewinnt die Digitalisierung der Steuerverwaltung an Fahrt. In Vietnam gilt seit dem 1. Juli 2026 eine neue Pflicht zur E-Rechnung. Haushalte und Einzelunternehmen ab einer Milliarde VND Jahresumsatz müssen elektronische Rechnungen mit Steuerkennzeichen ausstellen. Die Steuerbehörden setzen zudem auf KI-gestützte Chatbots und automatisierte Rückerstattungen.
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Estland plant allgemeine E-Rechnungspflicht
Estland will die Meldeschwelle von 1.000 Euro für Rechnungen abschaffen. Stattdessen soll ab 2027 eine allgemeine E-Rechnungspflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen kommen. Die Behörden erhoffen sich jährliche Mehreinnahmen von 16,6 Millionen Euro. Auf EU-Ebene wird die elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen ab dem 1. Juli 2030 Pflicht.
Malaysia meldet erste Erfolge
Malaysia verzeichnet erste Erfolge mit seinem E-Invois-System. Seit August 2024 führten freiwillige Nachdeklarationen von über 52.000 Steuerzahlern zu Nachzahlungen von rund einer Milliarde RM. Seit Anfang 2026 müssen alle Transaktionen über 10.000 RM zwingend per E-Rechnung abgewickelt werden.
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BFH-Urteil zu Renten im Ausland
Der Bundesfinanzhof hat zur Besteuerung von Rentnern im Ausland entschieden (Az. X R 1/24). Wer im Ausland lebt und dort eine vollständige Steuerbefreiung genießt, muss deutsche Renteneinkünfte in Deutschland versteuern. Eine Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die doppelte Nichtbesteuerung.
Belegvorhaltepflicht bleibt bestehen
Finanzexperten weisen auf die geltende Belegvorhaltepflicht hin. Belege müssen nicht mehr grundsätzlich mit der Steuererklärung eingereicht werden. Bei bedeutenden oder einmaligen Sachverhalten – etwa neuen Vorsorgeaufwendungen oder hohen Spenden – ist dies weiterhin ratsam, um Rückfragen zu vermeiden.
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