Steuern 2026: Referentenentwurf bringt E-Rechnung und Widerrufsbutton
30.05.2026 - 14:20:18 | boerse-global.deMit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026, den das Bundesfinanzministerium Ende Mai vorgelegt hat, kommen auf deutsche Unternehmen umfassende neue Pflichten zu. Besonders die Einführung der strukturierten E-Rechnung, neue Schwellenwerte für Kleinunternehmer und verschärfte digitale Verbraucherrechte im E-Commerce stehen im Fokus.
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Pflichtangaben auf Rechnungen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Nach den aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen zwölf Pflichtangaben auf Rechnungen gemäß § 14 UStG beachten. Dazu zählen der vollständige Name und die Anschrift von Leistungsempfänger und -erbringer, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, das Ausstellungsdatum sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer.
Hinzu kommen die genaue Beschreibung der Leistung, der Zeitpunkt der Ausführung sowie die detaillierte Aufschlüsselung von Nettobetrag, Steuersatz und Bruttosumme. Bei B2B-Geschäften muss die Rechnung spätestens sechs Monate nach der Leistungserbringung ausgestellt sein. Wer die formalen Anforderungen nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten neue Grenzen: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, stellt weiterhin keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Hinweis auf die Steuerbefreiung muss auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt sein.
E-Rechnung: Der Countdown läuft
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen bleibt ein zentrales Thema der Steuerdigitalisierung. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle deutschen Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD empfangen zu können. Die Ausgabepflicht wird schrittweise eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2028, gilt die Pflicht dann für alle B2B-Transaktionen.
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Viele Dienstleister haben ihre Angebote bereits angepasst. Das Berliner Fintech Norman Finance etwa wirbt mit KI-gestützten Buchhaltungstools, die PDF, XRechnung und ZUGFeRD unterstützen. Andere Anbieter setzen auf spezielle Excel-Tracker und Online-Generatoren, um kleinen Unternehmen die Umstellung ohne vollständige ERP-Integration zu erleichtern.
Jahressteuergesetz 2026: Die wichtigsten Neuerungen
Der Referentenentwurf vom 28. Mai 2026 enthält weitreichende Änderungen. Ab 2029 sollen etwa auch Personengesellschaften in die umsatzsteuerliche Organschaft einbezogen werden. Der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen soll auf 3,6 Prozent pro Jahr angepasst werden.
Deutlich steigen soll die Freigrenze für den Steuerabzug bei Kapitalerträgen: von 10.000 auf 100.000 Euro ab 2027. Auch die Forschungszulage wird attraktiver: Der maximale Förderbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro. Die Verbände haben bis Mitte Juni Zeit für Stellungnahmen, bevor das Kabinett den Entwurf im Juli berät.
E-Commerce: Der „Widerrufsbutton" kommt
Für Online-Händler wird es ernst: Am 19. Juni 2026 tritt eine neue gesetzliche Pflicht für B2C-Verträge in Kraft. Unternehmen müssen einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton" in ihren digitalen Shops einbauen. Verbraucher sollen damit Verträge mit einem Klick kündigen können – ohne vorherigen Login.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Button zu einem Formular führt und eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail auslöst. Wer diese Anforderung nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Im stationären Handel bleibt die Bonpflicht für elektronische Kassensysteme bestehen. Zwar gibt es Ausnahmen für offene Ladenkassen, doch alle Transaktionsdaten müssen zehn Jahre lang GoBD-konform gespeichert werden.
Energie und Landwirtschaft: Neue Regeln für Windstrom und Diesel
Auch in spezifischen Branchen tut sich etwas. Die Agentur für Wind und Solar hat am 29. Mai 2026 den ersten Mustervertrag für flexible Netzanschlussverträge veröffentlicht. Das modulare Vertragssystem soll die Absprachen zwischen Netzbetreibern und Erneuerbare-Energien-Anbietern vereinheitlichen.
In der Landwirtschaft gelten für das Bezugsjahr 2026 neue Sätze bei der Agrardieselvergütung. Der Rückerstattungssatz beträgt 21,48 Cent pro Liter. Erstmals sind auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG und OHG) antragsberechtigt – sofern sie die spezifischen Grenzen bei Viehbestand und Umsatz einhalten. Die Anträge müssen über das offizielle Zollportal mit Elster-Zertifikaten eingereicht werden.
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