Steuern ab Juli: 500-Euro-PrÀmie und 4,24% Rentenplus
25.06.2026 - 12:48:56 | boerse-global.de
Zum 1. Juli treten umfangreiche Ănderungen bei Steuern, Rente und Sozialleistungen in Kraft. Unternehmen bekommen neue SpielrĂ€ume fĂŒr steuerfreie Boni â doch die Regeln fĂŒr Sozialleistungen werden deutlich verschĂ€rft.
Steuerfreie PrĂ€mie: 500 Euro fĂŒr BeschĂ€ftigte
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern von Juli bis Dezember 2026 eine PrĂ€mie von bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen. Das sieht das BudgetmaĂnahmengesetz 2026 vor. Die Obergrenze wurde damit deutlich gesenkt: 2025 lag sie noch bei 1.000 Euro, 2024 sogar bei 3.000 Euro.
Die Steuerfreiheit ist an Bedingungen geknĂŒpft. Die Zahlung muss auf einer kollektivvertraglichen Regelung, Betriebsvereinbarung oder vertraglichen Abmachung fĂŒr die gesamte Belegschaft basieren. Zudem muss es sich um eine zusĂ€tzliche Leistung handeln â nicht um Ersatz fĂŒr ohnehin geschuldetes Entgelt.
Die PrĂ€mie ist zwar lohnsteuerfrei, bleibt aber sozialversicherungspflichtig. Unternehmen können sie mit einer Gewinnbeteiligung kombinieren. Der gemeinsame steuerfreie Deckel liegt bei 3.000 Euro. Eine Nachzahlung fĂŒr 2026 ist bis zum 15. Februar 2027 möglich.
Ăberstunden entlasten â neue Zölle fĂŒr Online-Shopping
Die Bundesregierung plant zudem eine Steuerentlastung fĂŒr VollzeitbeschĂ€ftigte. Ab Januar 2026 sollen ZuschlĂ€ge fĂŒr Ăberstunden bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei werden. Die Regelung gilt nur fĂŒr VollzeitkrĂ€fte â definiert als mindestens 34 Stunden bei Tarifbindung oder 40 Stunden ohne Tarif.
Neben steuerfreien Ăberstunden gibt es weitere Wege, die Personalkosten zu optimieren und die Nettolöhne Ihrer Belegschaft legal zu erhöhen. Dieser kostenlose Ratgeber enthĂŒllt, welche Gehaltsextras wie Tankgutscheine oder Jobtickets steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Jetzt Lohnnebenkosten-Ratgeber gratis herunterladen
Kritiker aus Gewerkschaftskreisen rechnen vor: Die tatsĂ€chliche Entlastung dĂŒrfte gering ausfallen. Nur ein kleiner Prozentsatz der BeschĂ€ftigten erhalte regelmĂ€Ăig steuerpflichtige ZuschlĂ€ge.
Im Online-Handel aus DrittlĂ€ndern kommen ab 1. Juli Neuerungen. FĂŒr Sendungen unter 150 Euro Warenwert fĂ€llt eine pauschale EU-ZollgebĂŒhr von 3 Euro pro Warenkategorie an. Ab Oktober kommt eine Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung hinzu â allerdings nur fĂŒr VersandhĂ€ndler mit JahresumsĂ€tzen ĂŒber 100 Millionen Euro.
Rente steigt um 4,24 Prozent
Millionen Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die BezĂŒge erhöhen sich um 4,24 Prozent. Der Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Eine Bruttorente von 1.500 Euro erhöht sich um rund 63,60 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben netto etwa 55 Euro mehr.
Aus fĂŒr BĂŒrgergeld: SchĂ€rfere Sanktionen
Das BĂŒrgergeld wird durch das sogenannte Grundsicherungsgeld ersetzt. Die RegelsĂ€tze fĂŒr 2026 bleiben zwar unverĂ€ndert, doch die Reform sieht deutlich schĂ€rfere Sanktionen vor. Die bisherige Karenzzeit entfĂ€llt, Vermögensfreigrenzen werden gestrichen.
Die korrekte Kalkulation von Abgaben ist fĂŒr Arbeitgeber entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden und bei BetriebsprĂŒfungen auf der sicheren Seite zu stehen. Ein bewĂ€hrter Gratis-Report liefert Ihnen alle aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und Grenzwerte fĂŒr eine rechtssichere Gehaltsabrechnung. Kostenlosen Ăberblick der Sozialabgaben-Grenzwerte sichern
Bei TerminversĂ€umnissen droht bereits beim ersten Mal eine KĂŒrzung des Regelbedarfs um 30 Prozent. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann die Leistung komplett entzogen werden. Erste Teile der VerschĂ€rfungen traten bereits im April in Kraft.
BAG stĂ€rkt Rechte bei variabler VergĂŒtung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 22. April die Rechte von Arbeitnehmern bei variablen Gehaltsbestandteilen gestĂ€rkt. VersĂ€umt es der Arbeitgeber, Unternehmensziele rechtzeitig vorzugeben, können BeschĂ€ftigte Schadensersatz in Höhe des entgangenen Bonus fordern. Das Gericht stellte klar: In solchen FĂ€llen gilt der Arbeitnehmer als zielerreichend â es sei denn, der Arbeitgeber beweist das Gegenteil.
Homeoffice: Keine BetriebsstÀtte unter 50 Prozent
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 18. Juni den BetriebsstĂ€ttenbegriff prĂ€zisiert. Die Nutzung eines Homeoffice begrĂŒndet keine BetriebsstĂ€tte des Arbeitgebers, sofern die dort verbrachte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent betrĂ€gt. Diese Regelung gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr leitende Angestellte und ist in allen offenen FĂ€llen anzuwenden.
Die bayerische Finanzverwaltung konkretisierte Ende Mai zudem die Besteuerung von Hurdle Shares. Die Ausgabe solcher Anteile zum Nominalwert kann ohne lohnsteuerpflichtigen Sachbezug erfolgen â wenn bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfĂŒllt sind und die spĂ€teren Erlöse als KapitalertrĂ€ge eingestuft werden können.
