Steuerplan 2027: Entlastung von nur 2,9 Mrd. Euro statt 10 Mrd.
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Steuerplan von Klingbeil und Merz verdeutlicht, dass die steuerlichen Netto-Entlastungen für Bürger erheblich geringer ausfallen könnten als ursprünglich in Aussicht gestellt. Während die Koalition ab dem Jahr 2028 Entlastungen von rund 10 Mrd. Euro pro Jahr versprochen hatte, sieht der Entwurf für das Jahr 2027 lediglich eine Entlastung von 2,9 Mrd. Euro vor. Für 2028 ist ein Volumen von 6,99 Mrd. Euro geplant, wobei die tatsächliche Nettoentlastung nach Verrechnung der Gegenfinanzierung insgesamt bei 4,9 Mrd. Euro liegen soll.
Geplante Anpassungen bei Freibeträgen und Kindergeld
Der Entwurf sieht punktuelle Erhöhungen bei den steuerlichen Freibeträgen und Sozialleistungen vor. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 um 216 Euro und im Jahr 2028 um weitere 336 Euro steigen, womit er einen Wert von 12.900 Euro erreichen würde. Parallel dazu ist eine schrittweise Anhebung des Kindergeldes geplant: Nach einer Steigerung um 8 Euro im Jahr 2027 und weiteren 5 Euro im Jahr 2028 soll der monatliche Betrag auf 272 Euro anwachsen.
Gleichzeitig plant das Ministerium Verschärfungen bei der Einkommensteuer für hohe Einkommen. Ab dem Jahr 2027 soll ein Steuersatz von 45 Prozent für Einkommen ab 250.000 Euro greifen. Für Einkommen ab 280.000 Euro ist eine Anhebung auf 47 Prozent vorgesehen.
Neue Belastungen durch Gegenfinanzierung
Kritik entzündet sich vor allem an den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, die der Bund der Steuerzahler als belastend einstuft. Der Entwurf sieht vor, den steuerlichen Freibetrag für Vereine von bisher 5.000 Euro auf 1.000 Euro ab dem Jahr 2027 abzusenken, was Mehreinnahmen von 45 Mio. Euro generieren soll. Für Betriebsinhaber entfällt der Freibetrag bei Betriebsveräußerungen in Höhe von 45.000 Euro ersatzlos, was mit 300 Mio. Euro zu Buche schlägt.
Weitere Einschnitte betreffen die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, die von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken soll. Zudem ist vorgesehen, die Pauschalsteuer für Minijobber von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, Fritz Güntzler, kritisierte, dass eine wirksame Reform ein Entlastungsvolumen von 15 Mrd. Euro erfordern würde. Der Bund der Steuerzahler gab an, dass allein zum Ausgleich der kalten Progression 8 Mrd. Euro notwendig wären.
Kaufkraftverlust durch steigende Sozialbeiträge
Berechnungen der FAZ verdeutlichen, dass die geplanten steuerlichen Erleichterungen für viele Arbeitnehmer durch steigende Sozialversicherungsbeiträge aufgezehrt werden. So wird der Rentenbeitrag bis 2028 voraussichtlich auf 19,9 Prozent steigen. In der Krankenversicherung wird eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat für das Jahr 2027 erwartet, während in der Pflegeversicherung zusätzliche Belastungen von 937,50 Euro im Raum stehen.
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Diese Entwicklungen führen dazu, dass insbesondere mittlere und höhere Einkommen real weniger Netto zur Verfügung haben könnten. Laut den Berechnungen verliert ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro jährlich 9 Euro. Bei einem Einkommen von 6.500 Euro beläuft sich das Minus auf 639 Euro, bei 9.000 Euro sogar auf 904 Euro pro Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 9.000 Euro (verteilt auf 6.000 und 3.000 Euro) käme hingegen auf ein leichtes Plus von 44 Euro im Jahr. Doppelverdiener mit jeweils 7.000 Euro Bruttoeinkommen müssten jedoch Einbußen von 1.045 Euro hinnehmen.
Kritik aus Wirtschaft und Verbänden
Branchenvertreter äußerten sich besorgt über die Auswirkungen der Reform. Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt merkte an, dass Alleinstehenden lediglich 13 bis 20 Euro mehr pro Monat verbleiben würden. Der Verband fordert stattdessen einen dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz sowie eine Lebensmittel-Entlastungspauschale von 300 Euro.
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Massiver Widerstand kommt zudem aus dem Baugewerbe. Bauverbände in NRW kritisieren eine geplante Entlastungsprämie von 1.000 Euro, da diese zusätzlichen Erwartungsdruck in den Betrieben erzeuge. Der Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Baumann wies darauf hin, dass dies kleine und mittlere Unternehmen belaste. Eine Umfrage unter Handwerksbetrieben ergab, dass 51 Prozent der Betriebe keine Auszahlung dieser Prämie planen, wobei oft auf die finanzielle Belastung und mangelnde Flexibilität verwiesen wurde. Marcus Nachbauer von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft bezeichnete die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen als enttäuschend, da Kosten zunehmend auf die Unternehmen abgewälzt würden.
Abweichende Informationen veröffentlichte die ZEIT, wonach Berichte über Kürzungen nicht korrekt seien. Demnach betrage die Entlastung im Jahr 2027 rund 5,6 Mrd. Euro und im Jahr 2028 etwa 4,2 Mrd. Euro, was einem Gesamtvolumen von 9,8 Mrd. Euro entspräche. Die Reform solle in zwei Wellen erfolgen und ihre volle Wirkung erst ab 2028 entfalten.
