Steuerreform 2027: 34 MaĂnahmen mit höheren FreibetrĂ€gen ab Januar
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 10:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Kernpunkte sind höhere FreibetrÀge, eine Anpassung der Einkommensteuer und die Digitalisierung des Steuerverfahrens. Die meisten Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Doch steigende SozialversicherungsbeitrĂ€ge und höhere Sondersteuern sorgen bereits fĂŒr Diskussionen. Wie viel Netto vom Brutto wirklich bleibt, ist umstritten.
Höhere FreibetrÀge, neue Tarifgrenzen
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt schrittweise an. Liegt er 2026 noch bei 12.348 Euro, sollen es 2028 bereits 12.900 Euro sein. Auch das Kindergeld erhöht sich â auf monatlich 272 Euro. Der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.430 Euro) werden ebenfalls angehoben.
Der Spitzensteuersatz greift kĂŒnftig ab 70.600 Euro Einkommen. Zur Gegenfinanzierung verschĂ€rft die Regierung die Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Die Entlastungen werden auf rund zehn Milliarden Euro jĂ€hrlich geschĂ€tzt.
Digitale SteuererklÀrung kommt
Ein zentraler Punkt der Reform: die automatisch vorausgefĂŒllte SteuererklĂ€rung. Sie soll den Aufwand fĂŒr BĂŒrger deutlich reduzieren. Unternehmen wiederum sollen ihre Steuernummer kĂŒnftig innerhalb von vier Wochen erhalten.
Bereits zum 1. Juli 2026 wurden Anpassungen im Vorsteuerverfahren und bei Umsatzsteuer-SonderprĂŒfungen umgesetzt. Solche PrĂŒfungen brachten 2025 ein Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro. Die Finanzverwaltung setzt dabei verstĂ€rkt auf digitale Verfahren.
Krypto-Besteuerung wird umgestellt
Das Bundeskabinett beschloss am 6. Juli 2026 eine Neuausrichtung der Krypto-Besteuerung. Ab 2027 werden Gewinne aus Kryptowerten wie KapitalertrĂ€ge besteuert: 25 Prozent zuzĂŒglich SolidaritĂ€tszuschlag (insgesamt 26,375 Prozent). Die bisherige einjĂ€hrige Haltefrist fĂŒr steuerfreie VerĂ€uĂerungen entfĂ€llt.
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Ăberstunden-ZuschlĂ€ge: Noch keine Einigung
Die geplante Steuerfreiheit fĂŒr ĂberstundenzuschlĂ€ge ist noch nicht in Kraft. Ein Entwurf zum ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetz saw vor, ZuschlĂ€ge bis zu 25 Prozent des Grundlohns ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei zu stellen. Stand Juli 2026: keine Umsetzung. Bisher bleiben nur ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Kritik: Entlastung frisst SozialbeitrÀge
Ăkonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) warnen: Die steuerlichen Entlastungen könnten durch steigende SozialversicherungsbeitrĂ€ge kompensiert oder sogar ĂŒbertroffen werden. Besonders der prognostizierte Rentenbeitragssatz von 19,9 Prozent im Jahr 2028 belaste mittlere und höhere Einkommen.
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Ein Single mit 4.000 Euro Brutto kann 2027 mit einem Plus von etwa 60 Euro rechnen. Bei 6.500 Euro Brutto droht trotz Steuerreform eine Netto-Minderung von rund 383 Euro. Familien profitieren laut Analyse primĂ€r durch das höhere Kindergeld. Die kalte Progression werde fĂŒr viele Arbeitnehmer nicht vollstĂ€ndig ausgeglichen.
Arbeitsrecht: Befristungen verlÀngert, Krankschreibung verschÀrft
Flankierend zur Steuerreform sind Eingriffe ins Arbeitsrecht geplant. Die sachgrundlose Befristung von ArbeitsverhĂ€ltnissen soll auf bis zu 48 Monate verlĂ€ngert werden können. Bei Krankmeldungen entfĂ€llt die telefonische Krankschreibung â eine Ă€rztliche Bescheinigung ist bereits ab dem ersten Tag nötig.
FĂŒr Hochverdiener ab rund 177.450 Euro Einkommen ist eine lockerung des KĂŒndigungsschutzes im GesprĂ€ch. ErgĂ€nzt wird das durch steuerlich begĂŒnstigte Abfindungen bei schnellem Wiedereinstieg. Ziel: Fehlanreize abbauen und die MobilitĂ€t auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
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