Steuerreform 2027: Mittelstand fordert höhere Freigrenzen
13.05.2026 - 07:46:26 | boerse-global.deAm 12. Mai 2026 traf sich der Koalitionsausschuss, um Alternativen zur gescheiterten Entlastungsprämie zu diskutieren. Im Zentrum: eine grundlegende Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Mittelstand drängt auf Reform der Einkommensteuer
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB), der rund 34.000 Mitgliedsunternehmen vertritt, nutzte die Gelegenheit für eine klare Forderung: Die Einkommensteuer muss grundlegend reformiert werden. Marc S. Tenbieg vom DMB betont, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen firmieren, direkt von den persönlichen Steuersätzen betroffen sind.
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Der Verband fordert eine Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz. Der liegt derzeit bei 42 Prozent – und das bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Hinzu kommt die Forderung nach einer automatischen Anpassung der Steuerstufen an die Inflation. „Wir brauchen mutige Reformen, keine symbolischen Maßnahmen“, so Tenbieg.
Zwei Modelle fĂĽr die Steuerreform 2027
Aktuell stehen zwei konkurrierende Vorschläge im Raum. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt vor, den Grundfreibetrag auf 13.400 Euro anzuheben, den Spitzensteuersatz jedoch auf 49 Prozent für Einkommen ab 90.000 Euro zu erhöhen.
Die Union (Modell Bury/Dorn) geht anders vor: Sie unterstützt ebenfalls den Freibetrag von 13.400 Euro, will den Spitzensteuersatz aber bei 45 Prozent belassen – und erst ab 125.000 Euro greifen lassen.
Kanzler Friedrich Merz hat klargestellt, dass jede Reform zusätzliche Belastungen für Unternehmen vermeiden müsse. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wiederum schlug vor, eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer (derzeit 45 Prozent ab rund 278.000 Euro) erst ab 300.000 Euro zu erwägen.
Parallel dazu drängt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf eine beschleunigte Senkung der Körperschaftsteuer. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov schlägt vor, die geplante schrittweise Reduzierung von 15 auf 10 Prozent – ursprünglich ab 2028 vorgesehen – bereits auf den 1. Januar 2027 vorzuziehen. Neue Belastungen für Spitzenverdiener lehnt der DIHK ab.
Aktuelle Freibeträge für das Steuerjahr 2026
Während die großen Reformen noch verhandelt werden, müssen Steuerzahler und Solo-Selbstständige die geltenden Pauschalen für 2025 und 2026 im Blick behalten. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.
Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Pauschalbeträge:
- Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich (für 210 Tage)
- Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
- Arbeitsmittel: pauschal 110 Euro
- Doppelte Haushaltsführung: bis zu 12.000 Euro abzugsfähig
Gerichtliche Klarstellungen fĂĽr Arbeitgeber
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Entlastung gesorgt. Mit Urteil vom 21. Januar 2026 stellte das Gericht klar: Sogenannte „Corona-Boni“ bis zu 1.500 Euro, die zwischen März 2020 und März 2022 gezahlt wurden, bleiben steuerfrei – selbst wenn sie auf Urlaubs- oder andere Sonderzahlungen angerechnet wurden.
Ein weiteres Urteil vom 5. Februar 2026 betrifft die Betriebsaufspaltung: Sie schließt in der Regel die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksverwaltung aus – unabhängig davon, ob die Betriebsgesellschaft ihre Leistungen ausschließlich an die Besitzgesellschaft oder den gesamten Markt erbringt.
Kleinunternehmerregelung: EU-weite Ausweitung
Seit 2025 gilt eine wichtige Neuerung für Kleinunternehmer: Die deutsche Regelung (§ 19 UStG), die bestimmte Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wurde auf Umsätze innerhalb der EU und des EWR ausgeweitet. Voraussetzung: Die Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Allerdings gibt es technische Hürden. Das BZSt meldete am 4. Februar 2026 Probleme bei der Datenübermittlung an ausländische Steuerbehörden. Betroffene Unternehmen sollten vorsorglich eine Bestätigung ihrer Datenabgabe aufbewahren, falls ausländische Stellen nachfragen.
In Österreich liegt die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung seit 2020 bei 55.000 Euro jährlich. Überschreitet ein Unternehmer diese Grenze um maximal zehn Prozent (bis zu 60.500 Euro), bleibt er bis zum Jahresende von der Umsatzsteuer befreit. Erst ab 60.500 Euro wird die Steuerpflicht sofort fällig.
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Auch international tut sich etwas: In Vietnam wurde die Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von Einzelunternehmen mit Wirkung zum 29. April 2026 von umgerechnet rund 19.000 Euro auf rund 38.000 Euro verdoppelt. Kleinere Unternehmen sind damit von der Körperschaftsteuer befreit, müssen aber elektronische Rechnungen ausstellen.
Förderprogramme und Cybersicherheit
Die Bundesregierung und die EU haben mehrere Unterstützungsprogramme für KMU aufgelegt. Am 7. Mai 2026 kündigte die EU-Kommission Erleichterungen bei der NIS2-Cybersicherheitsrichtlinie an: Rund 28.700 europäische Unternehmen werden von der Pflicht ausgenommen. Konkret: Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und unter 50 Millionen Euro Umsatz sind befreit – sofern sie nicht in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit oder Telekommunikation tätig sind.
In Deutschland, wo das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) voraussichtlich im dritten Quartal 2026 in Kraft tritt, bleiben schätzungsweise 6.500 bis 7.500 Unternehmen betroffen.
Finanzielle UnterstĂĽtzung fĂĽr die Energiewende
Die Förderung der grünen Transformation läuft auf Hochtouren:
- E-Lkw-Infrastruktur: Ab dem 5. Juni 2026 können KMU Fördermittel aus einem Milliardenfonds für Ladeinfrastruktur beantragen.
- Ladestationen für Mehrfamilienhäuser: Ein 500-Millionen-Euro-Programm startete am 15. April 2026. Für bidirektionale Ladepunkte gibt es bis zu 2.000 Euro.
- KfW-Programme: Die KfW verzeichnete einen starken Jahresstart. Die KMU-Förderung für Innovation und Klimaschutz stieg im ersten Quartal 2026 um 44 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro. Ein neues Programm „Erneuerbare Energien Plus (570)“ startet am 18. Juni 2026 und bietet bis zu 100 Prozent Finanzierung für Speicher- und Erneuerbare-Projekte.
- Stromnetz-Modernisierung: Die Europäische Investitionsbank (EIB) gewährte dem bayerischen Versorger N-ERGIE ein Darlehen über 200 Millionen Euro für den Zeitraum 2025–2026 zur Modernisierung der Stromnetze und Integration von Wärmepumpen.
Analyse: Spannungsfeld zwischen Fiskalkonservatismus und Modernisierung
Der aktuelle Vorstoß für eine Steuerreform spiegelt ein wachsendes Spannungsfeld wider. Einerseits will die Regierung Merz Unternehmensinteressen schützen, andererseits zeigt der Fokus des Mittelstands auf die kalte Progression, wie stark mittelständische Betriebe unter einem Steuersystem leiden, das für eine andere Wirtschaftsepoche konzipiert wurde.
Das Scheitern der Entlastungsprämie hat die Koalition gezwungen, über strukturelle Veränderungen nachzudenken – statt über einmalige Zahlungen. DIHK und DMB argumentieren, dass dieser Schritt längst überfällig sei.
Gleichzeitig wird das regulatorische Umfeld immer spezialisierter. Die am 24. April 2026 vom Bundestag verabschiedete Novelle des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) soll den Einstieg nicht-professioneller Finanzinvestoren in Steuerberatungskanzleien erschweren. Ziel: die berufliche Unabhängigkeit der Branche sichern. Der Bundesrat hatte die endgültige Zustimmung am 8. Mai 2026 aus technischen Gründen verschoben – das Gesetz soll aber zeitnah in Kraft treten.
Ausblick: Entscheidende Monate für die zweite Jahreshälfte
Die kommenden Monate werden über die gesetzgeberische Umsetzung der Vorschläge entscheiden. Unternehmen sollten insbesondere das erwartete NIS2UmsuCG im dritten Quartal 2026 im Auge behalten, um ihren Compliance-Status zu prüfen.
Im Verkehrssektor wird der erste Förderaufruf für nicht-öffentliche E-Lkw-Ladepunkte am 5. Juni 2026 zum Gradmesser für das Interesse des Mittelstands an der Flottenelektrifizierung.
Bis zur Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026 sollten Unternehmer die bestehenden Pauschalen und digitalen Fördermöglichkeiten nutzen, um ihre aktuelle Steuerposition zu optimieren. Denn eines ist klar: Der Ausgang der Koalitionsverhandlungen wird entscheiden, ob der deutsche Mittelstand die „mutige Reform“ bekommt, die er fordert – oder nur eine moderate Anpassung des Grundfreibetrags.
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