Steuerreform: Bund der Steuerzahler kritisiert kalte Progression
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat den aktuellen Entwurf zur Steuerreform scharf zurückgewiesen. Verbandspräsident Reiner Holznagel bezeichnete das Papier von Lars Klingbeil als eine Giftliste und kritisierte insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur kalten Progression. Nach Einschätzung des Verbandes bleibe dieser Effekt, bei dem inflationsbedingte Gehaltserhöhungen durch eine höhere Steuerlast aufgezehrt werden, im vorliegenden Entwurf weitgehend unausgeglichen. Dies führe dazu, dass die angekündigten Entlastungen durch schleichende Steuererhöhungen an anderer Stelle wieder neutralisiert würden.
Kritik an zusätzlichen Belastungen für Arbeitnehmer und Unternehmer
Neben der Problematik der kalten Progression stößt der Entwurf beim Bund der Steuerzahler auch aufgrund geplanter Streichungen auf Widerstand. Der Verband bemängelte, dass der Wegfall des sogenannten Rabattfreibetrags eine spürbare Mehrbelastung für viele Arbeitnehmer bedeute. Bisher konnten Beschäftigte durch diesen Freibetrag bestimmte Vergünstigungen ihres Arbeitgebers steuerfrei erhalten.
Zusätzlich sieht der Reformvorschlag vor, den speziellen Freibetrag für Unternehmer im Ruhestand zu streichen. Der Bund der Steuerzahler wertet diese Maßnahmen als kontraproduktiv und als ein falsches Signal an den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Kumulation dieser Streichungen stehe im Widerspruch zu dem Ziel, die Bürger spürbar zu entlasten.
Differenzen bei den veranschlagten Entlastungsvolumina
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reform liegen unterschiedliche Kalkulationen vor. Das Bundesfinanzministerium prognostiziert für das Jahr 2027 zunächst eine Entlastung in Höhe von 3 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2028 soll das Volumen auf jährlich 10 Mrd. Euro steigen, wobei für das erste volle Jahr der Umsetzung 7 Mrd. Euro veranschlagt werden.
Andere Berechnungen, auf die sich Medienberichte stützen, nennen für das Jahr 2027 eine Summe von 2,9 Mrd. Euro und für 2028 einen Betrag von 6,99 Mrd. Euro. Diese geringfügigen Abweichungen verdeutlichen die unterschiedlichen Annahmen über die Wirksamkeit der einzelnen Steuerschrauben.
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Detailanalyse durch das Institut der deutschen Wirtschaft
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat den Entwurf einer detaillierten Prüfung unterzogen. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass von der geplanten Gesamtentlastung in Höhe von 10 Mrd. Euro ein Großteil auf den Grundfreibetrag entfällt. Dieser soll bis zum Jahr 2028 auf etwa 12.900 Euro angehoben werden, was ein Entlastungsvolumen von rund 5 Mrd. Euro ausmache.
Weitere 3 Mrd. Euro der Reformsumme seien für Anpassungen beim Kindergeld vorgesehen. Die Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz wird mit 1 Mrd. Euro beziffert. Demnach würde der Steuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von zirka 70.600 Euro greifen. Trotz dieser Anpassungen teilt das IW die Kritik des Bundes der Steuerzahler: Den Berechnungen der Forscher zufolge wird die kalte Progression auch mit diesen Maßnahmen nicht vollständig kompensiert. Für das Jahr 2027 rechnet das IW lediglich mit einer Entlastungswirkung von 2,9 Mrd. Euro.
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Politische Reaktionen und Vorwurf des Wortbruchs
Auf politischer Ebene sorgt der Entwurf ebenfalls für erhebliche Spannungen. Vertreter der Union warfen Klingbeil angesichts der vorliegenden Pläne Wortbruch vor. Die Opposition kritisiert, dass die versprochenen Entlastungen hinter den Erwartungen zurückbleiben und durch die Streichung bewährter Freibeträge konterkariert würden. Die Debatte über die finale Ausgestaltung der Steuerreform dürfte sich in den kommenden Verhandlungsrunden weiter verschärfen, da sowohl Wirtschaftsverbände als auch die parlamentarische Opposition eine grundlegende Überarbeitung der Pläne fordern.
