Steuerreform: Grundfreibetrag auf 12.900 Euro, Kindergeld auf 272 Euro
04.07.2026 - 04:48:58 | boerse-global.de
Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreformen – das sind die Kernelemente des neuen Pakets, auf das sich die Koalition unter Kanzler Merz geeinigt hat. Das Ziel: ein Wirtschaftswachstum von über einem Prozent. Doch Ökonomen, Sozialverbände und Opposition zeigen sich skeptisch.
Moderate Entlastung für mittlere Einkommen
Die Pläne sehen vor, den Grundfreibetrag auf 12.900 Euro und den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro anzuheben. Das Kindergeld soll bis 2028 schrittweise auf 272 Euro steigen. Nach Regierungsberechnungen könnte eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 5.600 Euro so jährlich rund 630 Euro mehr haben.
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bewerten die Auswirkungen differenziert. Für mittlere Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro ergebe sich eine jährliche Entlastung von gut 100 Euro. Besserverdiener unterhalb von 256.000 Euro könnten mit knapp 200 Euro rechnen. Ein Single mit 50.000 Euro Jahreseinkommen profitiert laut Analysen lediglich mit 178 Euro pro Jahr – hinter den ursprünglichen Erwartungen.
Kritik gibt es vor allem an der geringfügigen Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz. Diese soll von 69.879 auf 70.600 Euro steigen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass der Spitzensteuersatz im Jahr 2005 erst beim Doppelten des Durchschnittslohns griff – nach der aktuellen Anpassung liegt er bereits beim 1,4-Fachen.
Verschärfung der Reichensteuer
Zur Gegenfinanzierung sieht das Paket eine Ausweitung der Reichensteuer vor. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gilt ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt dieser auf 47 Prozent. Laut DIW führt das bei sehr hohen Einkommen zu deutlichen Mehrbelastungen: Bei 300.000 Euro steigt die Steuerlast um 1.124 Euro, bei einer Million Euro sogar um 15.894 Euro. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro.
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Der Bund der Steuerzahler und Wirtschaftsverbände kritisieren, dass diese Erhöhung auch viele mittelständische Unternehmen treffe. Zudem warnt der Steuerzahlerbund davor, dass steigende Sozialabgaben die steuerlichen Entlastungen vollständig aufzehren könnten.
Geringverdiener gehen leer aus
Ein zentraler Kritikpunkt der Opposition betrifft die Situation von Geringverdienern. Der ehemalige Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch verweist auf Daten des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022: Damals gab es bundesweit rund 4,58 Millionen Steuerfälle ohne Lohnsteuerfestsetzung. Da diese Personen keine Einkommensteuer zahlen, profitieren sie nicht von den Freibetragserhöhungen. Bartsch fordert daher eine Senkung der Sozialabgaben anstelle rein steuerlicher Maßnahmen.
Auch die wirtschaftliche Signalwirkung wird angezweifelt. Während Wirtschaftsforschungsinstitute wie das Ifo oder das ZEW die Maßnahmen als unzureichend für einen kraftvollen Wachstumsimpuls bezeichnen, kritisiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Fehlen einer echten Strukturreform.
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Kalte Progression bleibt Streitpunkt
Die geplante Gesamtentlastung für 2027 wird auf rund 7,6 Milliarden Euro durch die Steuerreform sowie zusätzliche 2,8 Milliarden Euro durch das Kindergeld beziffert. Finanzexperten rechnen jedoch vor, dass allein der Ausgleich der kalten Progression ein Volumen von etwa 7,5 bis 8 Milliarden Euro erfordern würde. Kritiker werfen der Regierung daher vor, lediglich gesetzliche Pflichtanpassungen als Reformpaket zu präsentieren – ohne eine reale Netto-Entlastung über den Inflationsausgleich hinaus.
Zusätzliche Mittel für den Haushalt sollen unter anderem durch eine Erhöhung der Pauschalsteuer auf Minijobs von zwei auf fünf Prozent sowie eine verringerte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gewonnen werden. Letztere soll von 20 auf 15 Prozent sinken.
