Steuerreform: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen ab 2027
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 14:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf für eine umfassende Steuerreform vorgelegt. Sie soll ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen umgesetzt werden. Das Vorhaben sieht Entlastungen beim Grundfreibetrag und Kindergeld vor – doch der Verzicht auf einen Ausgleich der kalten Progression sorgt für heftige Kritik.
Zweistufige Entlastung: Was sich für Bürger ändert
Der Entwurf sieht vor, das steuerliche Entlastungsvolumen schrittweise zu erhöhen. Für 2027 sind rund 3 Milliarden Euro geplant, 2028 soll der Betrag auf etwa 7 Milliarden Euro steigen. Ab 2028 rechnet das Ministerium mit einer jährlichen Gesamtentlastung von rund 10 Milliarden Euro.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2027 um 216 Euro und 2028 um weitere 336 Euro angehoben werden. Damit würde er 2028 bei 12.900 Euro liegen. Auch das Kindergeld steigt: plus 8 Euro im Jahr 2027, weitere 5 Euro im Jahr 2028 – dann liegt der monatliche Betrag bei 272 Euro. Zusätzlich sollen Kinderfreibeträge und Arbeitnehmer-Pauschbetrag angepasst werden.
Reichensteuer steigt – Vergünstigungen werden gekürzt
Die Gegenfinanzierung dürfte für Diskussionsstoff sorgen. Finanzminister Klingbeil plant eine stärkere Belastung hoher Einkommen: Die Reichensteuer soll ab 250.000 Euro auf 45 Prozent und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent steigen. Zudem sind Kürzungen bei Steuervergünstigungen vorgesehen.
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt auf 15 Prozent, der Vereinsfreibetrag wird auf 1.000 Euro reduziert. Bei Minijobs ist eine Anhebung der Pauschalsteuer auf 5 Prozent geplant. Experten warnen: Nach Abzug dieser Maßnahmen könnte die tatsächliche Nettoentlastung deutlich geringer ausfallen als die Bruttowerte vermuten lassen.
Kalte Progression: Der zentrale Kritikpunkt
FDP-Chef Kubicki wirft dem Ministerium einen Bruch früherer Zusagen vor. Auch die CDU-Finanzexperten kritisieren das Vorhaben und fordern ein Entlastungsvolumen von bis zu 15 Milliarden Euro. Nur so lasse sich der Effekt der schleichenden Steuererhöhung durch die Inflation wirksam bekämpfen.
Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der FAU Erlangen-Nürnberg zeigen: Steigende Sozialabgaben könnten die steuerlichen Vorteile überlagern. Familien mit mittlerem Einkommen profitieren demnach nur geringfügig. Singles und Gutverdiener müssten sogar mit Nettoverlusten rechnen. Ein Single mit 6.000 Euro Brutto monatlich hätte 2028 rund 242 Euro weniger zur Verfügung. Hintergrund ist unter anderem der erwartete Anstieg des Rentenbeitragssatzes auf 19,9 Prozent bis 2028.
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Wirtschaftsimpulse: Forschung, Abschreibung, Körperschaftsteuer
Trotz der Kritik enthält das Paket Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro pro Unternehmensverbund. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von 35 Prozent. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird bis 2027 mit bis zu 30 Prozent festgeschrieben. Langfristig geplant: die Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent zwischen 2028 und 2032.
UN-Verhandlungen: 500 Milliarden gegen Steueroasen?
Flankiert werden die nationalen Pläne von internationalen Bestrebungen. In der Woche ab dem 6. August 2026 verhandeln die Vereinten Nationen in New York über ein Rahmenübereinkommen zur internationalen Steuerzusammenarbeit. Ziel: Steueroasen einschränken und Besteuerungsrechte stärker an den Ort der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität binden. Schätzungen von PSI und dem Tax Justice Network zufolge könnten dadurch global jährlich zusätzliche Körperschaftsteuereinnahmen von 500 Milliarden US-Dollar generiert werden.
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Bauwirtschaft protestiert gegen Entlastungsprämie
Widerstand kommt unterdessen aus der Bauwirtschaft. Die Bauverbände NRW und die Bundesvereinigung Bauwirtschaft kritisieren die diskutierte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Branchenvertreter erklären, eine solche Prämie erhöhe den Erwartungsdruck auf die Betriebe unzulässig – in einer Phase ohnehin hoher Rohstoff- und Energiepreise.
